Diskussion:Bundesparteitag 2011.2/Geschäftsordnung

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Fragen zur Abstimmung bei konkurrierenden Anträgen

Ich habe Fragen zur Abstimmung bei konkurrierenden Anträgen:

1. Wer entscheidet im Zweifel, ob sich Anträge ausschließen oder nicht?

  • Beispiel: Zwei Anträge ergeben zwar redaktionell Unsinn, wenn sie beide beschlossen würden, könnten aber formal beide nebeneinander beschlossen werden.
  • Die Person, die die Entscheidung trifft, steht unter Stress und irrt sich.

Anregung: Im Zweifel über die Zuordnung konurrierender Anträge zueinander entscheidet die Versammlung {GO-Antrag auf Änderung der konkurrierenden Antragsgruppe}.

Idee: in modulare Anträge aufteilen Überlappungsbereich konkurrierend abstimmen, die Module zu nicht konkurrierenden Teilen einzeln. Wenn nur ein Antrag modular abgestimmt werden kann überlappenden Teilantrag anschließend als Änderungsantrag zum ggf. bereits beschlossenen nichtmodularen Antrag abstimmen lassen, sonst wie vor. --etz 12:37, 26. Okt. 2011 (CEST)

2. Was passiert, wenn Antrag A und Antrag B sich ausschließen, Antrag A und Antrag C ebenfalls, nicht aber Antrag A und Antrag C

Beispiel:
    • Antrag A: Gegen Mindestlohn und gegen Grundeinkommen
    • Antrag B: Für Mindestlohn
    • Antrag C: Für Grundeinkommen

Anregung: Konkurrieren in einer Antragsgruppe nicht alle Anträge wechselseitig gegeneinander, kann die Versammlung beschließen, nach der Gesamtabstimmung nach Absatz 4 ergänzende Anträge aus der Antragsgruppe erneut abzustimmen {GO-Antrag auf Abstimmung ergänzender Anträge}

Idee: Anträge B und C zu einer Antragsgruppe zusammenfassen, gegen Antrag A abstimmen, wenn B und C erfolgreich: beide nach- und nebeneinander beschließen. {GO-Antrag auf Bildung einer Antragsgruppe für die Auswahl konkurrierender Anträge} --etz 12:37, 26. Okt. 2011 (CEST)

3. Wie wird der Fall verhindert, dass Gegner zweier konkurrierender Anträge A und B das Verfahren zum Vorgehen bei konkurrierenden Anträgen folgendermaßen taktisch ausnutzen?

Beispiel:
    • 40% der Versammlung würden Antrag A und Antrag B zustimmen.
    • 40% der Versammlung würden Antrag A zustimmen, nicht aber Antrag B
    • 20% der Versammlung lehnen beide Anträge ab.
Stimmen die Gegner beider Anträge in der Konkurrenzabstimmung nach §9 Abs. 3 der GO für Antrag B, so scheidet Antrag A dadurch aus. In der abschließenden Abstimmung fällt Antrag B durch. Die Gegner haben dadurch beide Anträge verhindert, obwohl Antrag A eine Zustimmung von 80% erfahren hätte.

Anregung: Wird der ausgewählte Antrag in der Gesamtabstimmung abgelehnt, kann die Versammlung beschließen, weitere Anträge aus der konkurrierenden Antragsgruppe in der nach Absatz 2 bestimmten Reihenfolge erneut abzustimmen {GO-Antrag auf Abstimmung unterlegener Anträge}.

Idee: dumm gelaufen. Nee, habe keinen besseren Vorschlag. --etz 12:37, 26. Okt. 2011 (CEST)

4. Wie kann man einen Missbrauch der Bestimmung verhindern?

  • Beispiel: Der Antrag auf Auflösung der Piratenpartei konkurriert zu allen anderen Anträgen. Daher müsste nach der GO ein Approval-Voting aller gestellten Anträge erfolgen. Lediglich der Antrag, der das Approval-Voting gewinnt, wird abgestimmt. Alle anderen Anträge gelten als abgelehnt.

Lösbar mit Anregung 1 oder 2 bzw. 3

Idee: Auflösungsantrag »konkurriert« zu keinem anderen Antrag. Er sollte aber in der Tagesordnung als erster abgestimmt werden, Dann könnten im Erfolgsfall alle anderen Tagesordnungspunkte einschließlich ggf. vorgesehener Wahlen entfallen. --etz 12:37, 26. Okt. 2011 (CEST)