Diskussion:Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/Q037

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Argumente für und gegen den Antrag

Anmerkungen Anthraxpalaver Berlin 12. November 2011

  • Keine signifikanten Mängel
  • Die 20%-Hürde führt zu einer erheblichen Ungleichbehandlung der Bundesländer
    • Bundesländer sind nunmal unterschiedlich groß. Dafür gibt's dann eben bei Erreichen der 20%-Hürde in Bremen vielleicht 2 Sitze, und in NRW 35. Ziel ist sowieso nicht, dass man durch Konzentration auf ein einziges, kleines Bundesland die 5%-Hürde umgeht, dafür sind 20% viel zu hoch angesetzt. Es geht darum, dass regionale Volksparteien (CSU in Bayern, LINKE in ostdeutschen Bundesländern) in jedem Fall vertreten sind. Wäre irgendwie merkwürdig, wenn die Partei eines Ministerpräsidenten nicht im Bundestag vertreten wäre. Im Gegensatz zur jetzigen Grundmandatsklausel wird die bundesweite 5%-Hürde aber nicht komplett außer Kraft gesetzt, sondern nur die Stimmen aus den 20%-Ländern zählen. (Eben um nicht über 20% im Saarland auf einmal massenhaft Abgeordnete aus Bayern, NRW und anderen Flächenländern entsenden zu können.) BuMa 01:38, 21. Nov. 2011 (CET)
      • Ich wage zu bezweifeln, dass die »20% im Bundesland«-Hürde mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl vereinbar ist, da in NRW massiv mehr Stimmen erforderlich sind, um etwa eine regional aktive Lippische Traditionspartei zum Erfolg zu führen, als eine Mecklenburgische Bauernpartei in deren Bundesland benötigt. --etz 16:56, 28. Nov. 2011 (CET)
        • Deine Zweifel sind aber unbegründet. Natürlich verstößt das gegen die Gleichheit der Wahl – wie bekanntermaßen jede Sperrklausel. Das Bundesverfasungsgericht hat aber in der Vergangenheit in Bezug auf die Grundmandatsklausel mehrfach entschieden, dass es legitim ist, an der 5%-Hürde scheiternde Parteien ungleich zu behandeln, um einer "effektiven Integration des Staatsvolkes" Rechnung zu tragen. Dass das Bremer Wahlrecht in seiner jetzigen Form existieren darf beweist, dass die Gleichheit der Wahl durch unterschiedlich große Wahlbereiche mit getrennten Zugangshürden nicht über Gebühr beeinträchtigt wird. (Das Land Bremen hat getrennte 5%-Hürden für das Stadtgebiet Bremen und Bremerhaven. Die Stadt Bremen hat ca. 5x so viele Einwohner wie Bremerhaven, es ist also nach deiner Argumentation wesentlich leichter, über Bremerhaven in das Landesparlament einzuziehen, als über die Stadt Bremen.) Die relativ "einfachere" Möglichkeit, in kleinen Ländern die 20%-Hürde zu überwinden wird dadurch ausgeglichen, dass daraus auch nur sehr wenig Sitze resultieren würden. Im übrigen sagt das BVerfG auch, dass sich der Gesetzgeber nicht an "abstrakt konstruierten Fallgestaltungen, sondern an der politischen Wirklichkeit orientieren" solle. (BVerfGE 95, 408) BuMa 01:56, 29. Nov. 2011 (CET)

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