Diskussion:Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA315

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Argumente für und gegen den Antrag

Anmerkungen Anthraxpalaver Berlin 12. November 2011

  • Ein Moratorium ist eine Aktion von beschränkter Zeitdauer, das gehört nicht in ein Grundsatzprogramm
  • Andere Gründe siehe Wahlprogramm und Positionspapier

Anmerkungen Arpa 15. November 2011

Aufgrund der z.T. ungelösten Themen, wie z.B. der Datenerhalt bei symmetrisch verschlüsselten Daten (eGK als Schlüssel), unterliegen die gesetzlichen Anwendungen nach § 291 a SGB V bereits seit Herbst 2009 einem Moratorium (also u.a. eRezept und Patientenakte). Im Frühjahr 2010 hat sich das BMG zusammen mit den Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern auf folgende Anwendungen die eGK betreffend geeinigt: Versichertenstammdatenmanagement (online Prüfung, dezentral, Umfang der Daten wie auf der Krankenversichertenkarte) und auf freiwilliger Basis des Versicherten die Notfalldaten (auf der eGK, keine zentrale Speicherung).

Daher werden bereits heute keine Anwendungen geplant, die "zentral" gespeichert werden. Weiterhin ist Nutzung der Anwendungen nach § 291 a SGB V grundsätzlich durch den Versicherten freiwillig (siehe § 291 a SGB V) und es Bedarf zudem einer expliziten Einwilligung des Versicherten zur Nutzung. § 291 a SGB V verweist zudem direkt auf die Anwendung des § 6 BDSG.