Diskussion:Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/74
Zentrale Verwaltung vs. Dezentrale Verwaltung
- Hans-Jürgen:
(6) Die Beiträge sind per Einzugsverfahren oder Überweisung an die jeweilige Gliederung zu leisten. ....
- enfallen im vorliegendem Antrag
- Hans-Jürgen:
(3) Die Spenden verbleiben bei der jeweiligen Gliederung, für die sie gespendet wurden.
- enfallen im vorliegendem Antrag und ersetzt durch:
(2)....Nicht zweckgebundene Spenden werden unverzüglich (innerhalb von 10 Tagen) auf das zentrale Bundeskonto weitergeleitet. Sachspenden können nur zweckgebunden akzeptiert werden.
- Hans-Jürgen:
§ 4 (1) Gebietsverbände die zur eigenständigen Kontoführung berechtigten sind, bestätigen den Empfang der Spende.
- enfallen im vorliegendem Antrag
- Vorliegender Antrag
(3) Über Unternehmensbeteiligungen und Verträge mit Dritten entscheidet der Vorsitzende bzw sein Stellvertreter oder ein vom Vorstand dafür beauftragter Pirat.
- solche Dinge sollten durch einen Beschluss des Gesamtvorstandes herbeigeführt werden
--Nimix 14:00, 15. Mai 2007 (CEST)