Diskussion:2008-03-01 - Pressemitteilung zum Urteil des BVerfG zu Online-Durchsuchungen

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Ich verstehe die Kritik an den vom Verfassungsgericht gesetzten Hürden nicht. Nach meinem Verständnis sind diese extrem hoch und machen den hier heraufbeschworenen massenhaften Einsatz des Bundestrojaners unmöglich:

"Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen."

" [...] sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen"

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

--Unglow 19:31, 29. Feb. 2008 (CET)

Volle Zustimmung, habe ich bereits auf der Liste betont.

Eine Korrektur: Es ist *kaum* mehr möglich, den Bundestrojaner verfassungskonform einzusetzen. Das ist ja auch das Listige daran: Das Bundesverfassungsgericht hat sehr geschickt die Argumentation der Befürworter der ODS aufgenommen und die ODS zugelassen, wenn diese extrem hohe Gefahren bestehen. Das ist nicht das, was Schäuble und Co. wollten, aber genau das, was sie immer behauptet haben.

Die Damen und Herren vom BVerfG sind nicht nur meine neuen und alten Helden, sie sind auch richtig gut darin, unangreifbar zu werden. Ich habe mir am Tag danach mehrere Tageszeitungen gekauft und online sogar Welt und Bild gescannt: Alle voll des Lobes über das ausgewogene Urteil. Ich bin sicher, Herr S. hat sich geärgert. Aber er hat sich mit Kritik zurückgehalten, weil er formal bekam, was er wollte und sonst hätte zugeben müssen, wes Geistes Kind er in Wahrheit ist.

Bitte, lasst uns diese Leistung der Richter anerkennen.

--Severus 10:42, 01. März 2008 (CET)


Ich glaube alle Richter wissen sehr wohl wer und was möglicherweise nachfolgt. Papier und Hassemer gehen ja in den Ruhenstand. Ich denke man kann es durchaus Angst nennen - auch wenn diese selbst es nicht so formulieren würden. Man ist möglicherweise bemüht das Grundgesetz welches durch diese jahrelang in derzeitiger Form bewahrt wurde ("Lebenswerk") festzutreten. Mehr war nicht zu erwarten und es ist gut so. Dafür, das die Lücken nicht ausgenutzt werden ist die Politik zuständig. In Karlsruhe wird so oder so nur das verhandelt was in Berlin schon lange zuvor verloren wurde. Aloa5 09:27, 2. Mär. 2008 (CET)