Die Rückenwindkomponente und der Flughafenausbau Frankfurt

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Die Rückenwindkomponente und der Flughafenausbau Frankfurt

Rückenwindkomponente, Erläuterungen von Fraport

„Die Rückenwindkomponente legt fest, bis zu welcher Rückenwindstärke eine bestehende Betriebsrichtung beibehalten werden kann.

Das entscheidende Kriterium bei der Festlegung der höchstzulässigen Rückenwindkomponente ist die Aufsetzgeschwindigkeit eines landenden Flugzeugs. Die Anfluggeschwindigkeit eines Flugzeugs wird durch die Geschwindigkeit der Luftströmung an den Tragflächen bestimmt und ist von der umgebenden Luft abhängig. Bei zunehmendem Rückenwind erhöht sich daher die effektive Geschwindigkeit des Luftfahrzeugs über Grund um die Rückenwindkomponente.

Bei steigender Aufsetzgeschwindigkeit erhöht sich die bei der Landung entstehende Belastung des Fahrwerks und der Bremsen. Dies ist besonders bei Großraumflugzeugen, deren Fahrwerk bei der Landung aufgrund des großen Gewichts einer enormen Belastung ausgesetzt ist, zu beachten.

(...)

Damit allen den Frankfurter Flughafen anfliegenden Flugzeugen jederzeit eine sichere Landung gewährleistet werden kann, wird bei Rückenwind von mehr als 5 Knoten (ca. 2,6 m/s) im Parallelbahnsystem die Betriebsrichtung gewechselt. Nach §32b LuftVG (Fluglärmkommission) wird am Flughafen Frankfurt aus Lärmschutzgründen bis zu einer Rückenwindkomponente im Mittel von 5 Knoten im Parallelbahnsystem die Betriebsrichtung 25 beibehalten.

Die letzte Entscheidung, ob der Start bzw. die Landung trotz Rückenwind durchgeführt wird, liegt jedoch beim verantwortlichen Luftfahrzeugführer. Er beachtet dabei ausschließlich Sicherheitsaspekte.

Für die Startbahn 18 West ist eine zulässige Rückenwindkomponente von 15 Knoten (ca. 8 m/s) festgelegt, denn für Starts sind grundsätzlich höhere Rückenwindkomponenten möglich weil die Belastung des Fahrwerks geringer ist und die Bremsen nicht beansprucht werden. Haupteinfluss des Rückenwindes ist hier die Verlängerung der erforderlichen Startstrecke. Aus diesem Grund erfolgt bei steigendem Rückenwind eine gestufte Einschränkung der Nutzbarkeit der Startbahn 18: Zunächst dürfen schwere Luftfahrzeuge, die ohnehin eine längere Startstrecke benötigen als leichte und mittlere, dort nicht mehr starten.

Bei einer Rückenwindkomponente von mehr als 15 Knoten wird die Startbahn West ganz außer Betrieb genommen. Allerdings tritt so starker Wind aus nördlichen Richtungen äußerst selten auf.“ (...) [1]

Rückenwindkomponente als „lärmmindernde Maßnahme“ umstritten

Die Rückenwindkomponente ist politisch äußerst umstritten, ihre Wirkung als "lärmmindernde Maßnahme" wird zu recht in Frage gestellt. Aktuell sorgt die Rückenwindkomponente zu einem Verhältnis der Betriebsrichtungen Ost - West von 25% zu 75%, das wären 91,25 Tage Ostbetrieb und 273,75 Tage Westbetrieb im Jahr.

Die von der Fluglärmkommission unter der Führung des Raunheimer Bürgermeisters Jühe fälschlicherweise als "Lärmminderungsmaßnahme" befürwortete Anhebung der Rückenwindkomponente von 5 auf 7 "Knoten" würde diese Verlagerung des Landefluglärms aus dem Westen in die ohnehin 365 Tage im Jahr sehr belasteten Gebieten östlich des Flughafens (südliche Stadtteile Frankfurts, Offenbach, Mühlheim etc.) ausweiten. Dann wäre eine Verhältnis von 320 Tagen Westbetrieb zu 45 Tagen Ostbetrieb (88% zu 12 %) gegeben.

Besonders schlimm ist, dass in der Argumentation und den Grafiken der FLK unter Führung Jühes fälschlicherweise immer noch im Zusammenhang mit der Rückenwindkomponente so getan wird, als ob im Osten des Flughafens nur gering besiedelte Gebiete betroffen werden. Die entsprechende Grafik stammt immer noch aus der Zeit vor der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest! Menüpunkt: Optimierung beim Betriebsrichtungswechsel je nach Rückenwind

"Da westlich des Flughafens einige Wohngebiete sehr nahe am Flughafen liegen und Landungen besonders niedrige Überflüge verursachen, wurde auch schon bisher angestrebt, den Flughafen möglichst von Osten aus anzufliegen und nach Westen zu starten (Westbetrieb, sog. Betriebsrichtung 25). Das ist im langjährigen Mittel bei etwa 75 % der Betriebszeit der Fall." Menüpunkt: Optimierung beim Betriebsrichtungswechsel je nach Rückenwind

Bemerkenswert, dass auch auf der Seite "Rückenwindkomponente" die gleichen Unwahrheiten von der lärmmindernden Wirkung der Rückenwindkomponente referiert werden wie auf den Seiten des Forums Flughafen Region bzw. der Fluglärmkommission. Mit dieser Darstellung wird bisher auch nach dem Ausscheiden der Frankfurter CDU-Oberbürgernmeisterin deren bisherige Politik der hemmunglosen Konzentration des Fluglärms im Süden Frankfurts (!), in Offenbach und in den östlich davon gelegenen Regionen fortgesetzt...

Im Monitoringbericht des Expertengremiums „Aktiver Schallschutz“ von Forum Flughafen und Region, wird u. a. eine Grafik zur RWK verwendet, die grob irreführend ist und die Überflugbelastung der Gebiete im Osten des Flughafens falsch darstellt! Siehe dazu Grafik zur RWK aus Monitoringbericht [2] sowie „Expertengremium Aktiver Schallschutz: Ergebnisse des Monitoring des 1. Maßnahmenpakets Aktiver Schallschutz am Flughafen Frankfurt/Main [3]

Rückenwindkomponente, Bundesverkehrsministerium operiert anlässlich einer Petition mit falschen Zahlen

Am 21.04.2012 machte der Verein stop fluglärm e.V. darauf aufmerksam, dass beim Bundestag eine Petition für eine Erhöhung der Rückenwindkomponente eingereicht wurde, und veröffentlichte dazu eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums [4]

Bemerkenswert und besonders verwerflich: In dem Schreiben des Verkehrsministeriums wird mit falschen Zahlen gearbeitet. Bei der angegebenen Überflughöhe von Raunheim würden alle Flugzeuge ca. 1200 m vor der Piste im Acker landen. Der östliche Rand von Raunheim wird in einer Höhe von 296 m überflogen und nicht 230 m (bei 230 m würde vor der Schwelle gelandet, die Landeschwelle wird nämlich in 15 m Höhe überflogen). Der westlich Rand von Sachsenhausen wird in einer Höhe von 530 m (nicht 540 m) überflogen. Außerdem stellt sich die Frage nach der Relevanz der möglichen Erholungsphasen. Mit 7 Knoten bekommt Raunheim durchschnittlich 310 Tage Erholung und Sachsenhausen nur die restlichen noch 55 Tage.

Rückenwindkomponente, erneut aktuell umstritten wegen Stellungnahme der Fluglärmkommission vom 01.10.2012

Sehr umstritten ist die Rückenwindkomponente aktuell auch aufgrund einer Stellungnahme der Fluglärmkommission zum Lärmaktionsplan für den Frankfurter Flughafen. Dort rügt die Fluglärmkommission die Aussage des Lärmaktionsplans: „Gegen die Maßnahme spricht, dass der seit Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest stark belastete Frankfurter Süden noch häufiger überflogen würde als es derzeit bereits der Fall ist“ und behauptet, es werde „ein vermeintliches Ergebnis der Arbeit des Expertengremiums, welches dem tatsächlichen diametral entgegensteht“ suggeriert. [5] Hier ist noch erheblicher politischer Streit darüber zu erwarten, ob eine solche Stellungnahme der Fluglärmkommission überhaupt wahrheitsgemäß ist.

Rückenwindkomponente und Luftverkehrsordnung

Bemerkenswert ist, dass die Luftverkehrsordnung überhaupt keine Rückenwindkomponente als Lärmminderungsmaßnahme vorsieht. Dort heißt es nämlich:

"§ 22 Flugbetrieb auf einem Flugplatz und in dessen Umgebung

(1) Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet,

1.   die in den Nachrichten für Luftfahrer bekanntgemachten Anordnungen der Luftfahrtbehörden für den Verkehr von Luftfahrzeugen auf dem Flugplatz oder in dessen Umgebung; insbesondere die nach § 21a getroffenen besonderen Regelungen für die Durchführung des Flugplatzverkehrs, zu beachten;

2.   die Verfügungen der Luftaufsicht und die Anweisungen des Flugplatzunternehmers zu beachten;

3.   den Flugplatzverkehr zu beobachten, um Zusammenstöße zu vermeiden;

4.   sich in den Verkehrsfluß einzufügen oder sich erkennbar aus ihm herauszuhalten;

5.   Richtungsänderungen in der Platzrunde, beim Landeanflug und nach dem Start in Linkskurven auszuführen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen ist;

6.   gegen den Wind zu landen und zu starten, sofern nicht Sicherheitsgründe, die Rücksicht auf den Flugbetrieb, die Ausrichtung der Start- und Landebahnen oder andere örtliche Gründe es ausschließen; (...)" [6]

Einzelnachweise

Weblinks

Luftverkehrsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/index.html

Luftverkehrsordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/luftvo

Stop Fluglärm e.V.: http://stop-fluglaerm.de


http://www.forum-flughafen-region.de/uploads/media/Hintergrund_Rueckenwind_Layout.pdf

http://www.forum-flughafen-region.de/fileadmin/files/Monitoringeergebnisse/Massnahmenmonitoring_Bericht_ohne_Anhaenge.pdf

http://www.forum-flughafen-region.de/forum/expertengremium-aktiver-schallschutz/monitoringberichtmassnahmenpaketaktiverschallschutz/