Dezentrale Wahlurne/GOEntwürfe
Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern hier findet/fand eine offene Diskussion des Themas statt. Wenn Du meinst, diese Idee erweitern zu können, tu es, aber bitte beachte die Diskussionsregeln. Ist die Idee tragfähig und mehr als eine Einzelmeinung, so kann man das Ganze auch als Entwurf kennzeichnen. |
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Vorstands- und Schiedsgerichtwahlen
Anmerkungen
Diese Wahlen müssen geheim sein! (Parteiengesetz) Somit ist keine elektronische Wahl möglich.
Variante 1
- Kandidaten werden per Wahlurne gewählt. Siehe #Wahl/Abstimmung per Wahlurne
Diskussion
Da per Wahlurne eine geheime und nachvollziehbare Wahl gewährleistet werden kann, sollte kein Problem sein. Außerdem ist es ja eigentlich die Wahlmethode, die auch auf Parteitagen für die Vorstandswahlen eingesetzt wird. --Wobble 21:46, 18. Mär. 2010 (CET)
Variante 2
- Kandidaten können nicht im vorhinein gewählt werden.
Diskussion
Diese Variante habe ich nicht der Vollständigkeit halber hingeschrieben, da folgende Szenarien eintreten können:
- Es stehen nicht genug Kandidaten zur Verfügung und es können sich noch Kandidaten auf dem Parteitag aufstellen lassen. --Wobble 21:52, 18. Mär. 2010 (CET)
- Man könnte allerdings eine Wahl mit der eingeschränkten Kandidatenwahl durchführen. Dann hätten die Kandidaten, die sich rechtzeitig haben aufstellen lassen, halt wesentlich bessere Chancen gewählt zu werden, als die Kandidaten, die nur die Stimmen von den Piraten auf dem Parteitag bekommen würden. --Wobble 21:52, 18. Mär. 2010 (CET)
- Die Kandidaten stehen gar nicht vorzeitig fest. Meine SÄA-Entwürfe sehen dieses Szenario zwar nicht vor, aber es könnte sein, dass ja nur eine modifizierte SÄA durchkommt. --Wobble 21:52, 18. Mär. 2010 (CET)
andere Personenwahlen (Kassenprüfer etc.)
Anmerkungen
Hier müssen Wahlen nur dann geheim sein, wenn ein Pirat es fordert. Somit gelten hier eigentlich die gleichen Konsequenzen wie zu Vorstands- und Schiedsgerichtswahlen.
Abstimmungen zu Dokumenten (Satzung, Parteiprogramm, etc.)
Anmerkungen
Hier müssen Abstimmungen nur geheim sein, wenn eine Mehrheit dafür stimmt.
Variante 1
- Es wird per Wahlurne abgestimmt. Siehe #Wahl/Abstimmung per Wahlurne.
Variante 2
- Es wird per Online-System abgestimmt. Siehe #Abstimmung per Online-System.
Variante 3
- Es kann nicht im vorhinein abgestimmt werden.
Diskussion
Diese Variante existiert nur der Vollständigkeit halber und ist m. M. n. keine gangbare Alternative, da man dann eh zum Parteitag kommen müsste. --Wobble 21:42, 18. Mär. 2010 (CET)
Korrektur: Ich denke diese Variante ist doch sinnvoll, da es evtl. sinnvoll ist, nur den Teil mit den Kandidaten über die Wahlurne zu regeln und den Parteitag bezüglich Programm und Satzungsänderungen so zu lassen, wie es jetzt ist, um es dann später durch ein ausgefeilteres System auf Basis von LD zu ersetzen. Für Kandidaten aber wird wegen der geheimen Wahl der Einsatz eines LD-Systems auch in Zukunft nicht infrage kommen. --Wobble 22:57, 24. Mär. 2010 (CET)
Änderung dieser GO
- Die GO kann mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Piraten auf einem Bundesparteitag geändert werden, wenn der Antrag zur Änderung mindestens 4 Wochen vorher eingereicht wurde.
- Der Bundesvorstand hat alle Änträge zu dieser GO mindestens 2 Wochen vor dem Bundesparteitag zu veröffentlichen.
Definitionen
Wahl/Abstimmung per Wahlurne
- Eine Antragskommission gruppiert die eingegangenen Anträge.
- Es gibt eine Abstimmung, mit der man die Gruppierung ablehnen kann. Wenn die Gruppierung von 50% der Piraten abgelehnt wird, so wird der Parteitag in Form eines direkten Treffens (klassische Form) wiederholt. Das Abstimmergebnis wird als ungültig erklärt und es muss bei dem wiederholten Parteitag neu abgestimmt werden.
- Abhängig, welche Variante umgesetzt wird, kann man die Ablehnungsfrage auch bei jedem Stimmzettel stellen, um somit nur die einzelnen abgelehnten Abstimmungen wiederholen zu müssen.
- Alternativ könnte man den Stimmzettel auch einfach ungültig markieren lassen, dann aber wäre die Stimme verloren, wenn die Abstimmung nicht als ungültig erklärt wird.
- Jeder LV ist für die korrekte Durchführung der Wahl/Abstimmung verantwortlich. Das beinhaltet:
- Maßnahmen gegen Manipulation
- öffentliche Auszählung
- Vermeidung des unbefugten Hinzufügens von Stimmzetteln.
- Geheime Stimmabgabe
- keine doppelten Stimmabgaben
- Stimmabgaben nur von Piraten aus dem LV
- Jeder Pirat soll die Möglichkeit haben abzustimmen. Es ist also nicht erlaubt, Stimmzettel nur Montags von 9-13 Uhr zu akzeptieren, da das etliche Erwerbstätige ausschließen würde.
- Maßnahmen gegen Manipulation
- Der LV darf die Durchführung an weitere Untergliederungen delegieren.
Variante 1
- Für jede Abstimmung gibt es einen neuen Wahlzettel
Diskussion
Dies verhindert, dass durch die Kombination der abgegebenen Stimmen Rückschlüsse auf den Wähler gemacht werden können oder gar der Wähler identifiziert werden kann. Es ist natürlich auch aufwändiger und kostet mehr. --Wobble 21:39, 18. Mär. 2010 (CET)
Variante 2
- Es gibt einen Wahlzettel für alle Abstimmungen (SÄ, PÄ, etc.)
- Es gibt einen Wahlzettel für alle Wahlen (Vorstand, Schiedgericht, etc.)
Diskussion
Dies ist eigentlich ein Kompromiss aus Variante 1 und 3. Es sind aber noch feinteiligere Kompromisse denkbar. --Wobble 21:39, 18. Mär. 2010 (CET)
Variante 3
- Es gibt nur einen Wahlzettel für alles zusammen.
Diskussion
Das ist die einfachste Variante, aber hier kann man eventuell Stimmzettel zu Piraten identifizieren und somit de fakto das Wahlgeheimnis aufheben. Dies kann insbesondere bei der Kombination mit Personenwahlen kritisch werden. --Wobble 21:39, 18. Mär. 2010 (CET)
Diskussion über den allgemeinen Teil und allen Varianten
Es sollte ein konkreter Realisierungsvorschlag ausgearbeitet werden. Dieser Realisierungsvorschlag sollte beantworten (Antworten einfach als Unterpunkte zu den Fragen posten): --Wobble 22:12, 18. Mär. 2010 (CET)
- Wer besetzt das Wahllokal?
- Wenn es eine Geschäftsstelle gibt, so kann die Geschäftsstelle als Wahllokal genutzt werden. Evtl. ist die Geschäftsstelle eh schon besetzt, aber es finden sich bestimmt Piraten, die sich als Wahlhelfer bereit erklären. --Wobble 22:40, 18. Mär. 2010 (CET)
- Man könnte auch die Stammtische in Wahllokale umwandeln. Ist dann halt ein Wahllokal, was nur für 3 Stunden offen hat, aber es ist dann evtl. mehr in der Nähe. Außerdem lernt man dabei gleich Piraten aus der eigenen Gegend kennen.
- Wer zählt die Stimmen aus?
- Es gibt kein Problem, eine öffentliche Stimmenauszählung durchzuführen. Helfer lassen sich bestimmt auch finden.
- Wie sorgt man dafür, dass nicht manipuliert wird?
- Durch Versiegelung der Wahlurne kann man dafür sorgen, dass weder Stimmzettel entfernt werden, noch dass nach Schließung des Wahllokal Stimmzettel hinzugefügt werden (Versiegelung des Einwurfschlitzes).
- Falls eine Wahlurne mehrfach benutzt werden soll, so könnte man eine Masterwahlurne einrichten, in der die Wahlurnen unter 4-Augen-Prinzip entleert werden könne. Man muss also nicht vorzeitig die Stimmzettel auszählen.
- Durch Versiegelung der Wahlurne kann man dafür sorgen, dass weder Stimmzettel entfernt werden, noch dass nach Schließung des Wahllokal Stimmzettel hinzugefügt werden (Versiegelung des Einwurfschlitzes).
- Wer druckt die Stimmzettel?
- Die Stimmzettel könnten in einem Großauftrag vom Bund gedruckt werden.
- Jeder Pirat kann sich selber seinen Stimmzettel ausdrucken.
- Wie sorgt man dafür, dass nicht doppelt abgestimmt wird?
- Man könnte eine Liste im Internet verwalten, wo die Wahlhelfer Piraten abhaken können und auch die stimmberechtigten Piraten sehen (evtl. nur anhand von Mitgliedsnummern).
- Wie sorgt man dafür, dass nur Piraten aus dem LV abstimmen?
- Jeder Pirat sollte einen Mitgliedsausweis haben. Mit Mitgliedsausweis und Personalausweis ist jeder Pirat identifizierbar.
- Falls ein Pirat keinen Mitgliedsausweis hat, so könnte er den bei der Geschäftsstelle direkt ausgehändigt bekommen.
- Jeder Pirat sollte einen Mitgliedsausweis haben. Mit Mitgliedsausweis und Personalausweis ist jeder Pirat identifizierbar.
Abstimmung per Online-System
- Generell müssen alle Abstimmungen nachvollziehbar sein.
- Nötig um Manipulationen auszuschließen.
Variante 1
- Eine Antragskommission stellt in Form einer "Abstimmordnung" alle eingegangenen Anträge ein und gruppiert konkurrierende Anträge.
- Es gibt eine Abstimmung, mit der die "Abstimmordnung" abgelehnt werden kann. Falls die "Abstimmordnung" abgelehnt wird, wird ein klassischer Parteitag einberufen.
- geheime Abstimmungen sind nicht möglich, wer eine geheime Wahl will, muss entweder zum Parteitag fahren oder (falls dieser abgeschafft) die "Abstimmordnung" ablehnen.
Variante 2
- Piraten können selber Anträge einstellen.
- Piraten können selber Gegenanträge einstellen und somit Anträge gruppieren.
- Geheime Abstimmungen sind nicht möglich.
Variante 3
- Piraten können selber Anträge einstellen.
- Piraten können selber Gegenanträge einstellen und somit Anträge gruppieren.
- Zu jedem Antrag (Antragsgruppierung) gibt es eine Abstimmung auf geheime Wahl. Wenn eine geheime Wahl durchgeführt werden soll, so wird per Wahlurne abgestimmt.
Diskussion zum Online-System im allgemeinen
- Für so ein Online-System könnte auch ein LD-System benutzt werden, muss aber nicht.
- Wenn ein LD-System benutzt wird, dann muss die Anforderung an das LD-System so formuliert sein, dass klar wird, dass jeder Pirat nur eine Stimme hat und nicht mehrere Stimmen, wenn er Delegationen empfängt. Nach dem Parteiengesetz müssen alle stimmberechtigten Teilnehmer gleiches Stimmgewicht haben. Diese Formulierung könnte evtl. dadurch realisiert werden, indem man sagt, dass ein Teilnehmer, wenn er delegiert, einfach selber so abstimmt, wie derjenige, an den er delegiert. Da die Abstimmung öffentlich ist, kann das ja auch tatsächlich so sein. Das sollten aber die Juristen prüfen. --Wobble 22:19, 18. Mär. 2010 (CET)