DE-BTW/Gebühren Plakatierung
Unformatierten Text hier einfügen Für die Plakate will eine Kmmune 0,75€/Plakat erheben.
Ist das rechtmäßig?
Nein.
Näheres inkl eines Musterschreibens mit entsprechenden Paragrafen liegt mir vor, bin aber grade auf dem Sprung. Bitte alle 2-3 Tage erinnern, bis ich's zugeschickt habe. (oder evtl hat es auch jemand anderes aus dieser ML rumliegen) Tatsache ist, dass auf entsprechende Beschwerde und Verweis auf Sonderstellung Parteien etc. bisher *jede* Gebührenpflicht ausgeräumt werden konnte.
- Matthias Schrade -
zumindest in Baden-Württemberg muss zwischen den Kosten für
eine Genehmigung und Kosten pro Plakat unterschieden werden.
Letztere sind rechtlich NICHT zulässig (und ja, das ist mit den
Behörden so geklärt).
Anders ausgedrückt: Pro Antrag dürfen Verwaltungskosten entstehen ("Wir wollen plakatieren in Gemeinde xy, 120 Plakate") und diese dürfen an die Partei weitergegeben werden (Genehmigung kostet 10€ unabhängig von Anzahl der Plakate). Aber es dürfen KEINE Kosten pro Plakat entstehen (0,20€ pro Plakat und Woche). Hier ein Urtei dazu für Baden-Württemberg: http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Urteil_Amtsgericht_Geb%C3%BChren_f%C3%BCr_Plakatierung.pdf
Abweichende Regelungen in anderen Bundesländern wären möglich, würden mich aber überraschen. Bitte pro Bundesland klären
- Sebastian Nerz -