NRW:Düsseldorf/KV-Vorbereitung/Satzungsvorschlag 4

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Satzungsbearbeitung bei Kreon an Halloween

Rohversion der Basissatzung aus dem Pad mit Varianten, jedoch ohne gänzlich optionalen Elementen

§ 1 Name und Sitz

  • (V1) Das ....(N*)..... ist der Kreisverband der Piratenpartei Deutschland und des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen.
  • (V2) Die ....(N*).....ist als Kreisverband ein Gebietsverband der Piratenpartei Deutschland gemäß deren Bundessatzung, sowie ein Kreisverband der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen gemäß deren Landessatzung.
  • Die ....(N*) führt einen Namen und eine Kurzbezeichnung:
    • (N1) Der Name lautet: Piratenpartei Deutschland Kreisverband Düsseldorf.
    • (N2) Der Name lautet: Piratenpartei Deutschland Piratenbüro Düsseldorf.
    • (KB1) Die Kurzbezeichnung lautet: PIRATEN Düsseldorf.
    • (KB2) Die Kurzbezeichnung lautet: Piratenpartei Düsseldorf.
    • (KB3) Die Kurzbezeichnung lautet: PIRATEN
  • (T1) Das Tätigkeitsgebiet der ...(KB*)... ist die kreisfreie Stadt Düsseldorf. Aktivitäten außerhalb der Stadt Düsseldorf sind nicht ausgeschlossen.
  • (T2) Das Tätigkeitsgebiet der ...(KB*)... ist nicht auf die kreisfreie Stadt Düsseldorf beschränkt.
  • (T3) Das Tätigkeitsgebiet der ...(KB*)... ist auf die kreisfreie Stadt Düsseldorf beschränkt.
  • Sitz ist Düsseldorf.

§ 2 Mitgliedschaft

  • (1) Die Mitgliedschaft und der Erwerb der Mitgliedschaft werden durch die Satzungen der übergeordneten Gliederungen geregelt.
  • (2) Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Wie der Landesverband kann der Kreisverband ein eigenes Kreisverzeichnis der Düsseldorfer Piraten führen. Für die sichere Aufbewahrung, die parteigebundene Verwendung und Nutzung unter besonderer Berücksichtigung der Privatsphäre und der Aktualisierung jeglicher Art von Daten ist Sorge zu tragen.
  • (3) Die in den PIRATEN Düsseldorf organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bzw. einzeln als Pirat bezeichnet.

§ 3 - Rechte und Pflichten der Piraten

  • Die Rechte und Pflichten der Piraten der PIRATEN Düsseldorf werden durch die Satzungen übergeordneter Gliederungen geregelt.

§ 4 - Ordnungsmaßnahmen

  • Alle Ordnungsmaßnahmen der Bundes- und der Landessatzung gelten entsprechend auch auf Kreisebene.

§ 5 - Gliederung

  • (G1) Die Gliederung der Piraten der PIRATEN Düsseldorf regelt die Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland.
  • (G2) Der Kreisverband PIRATEN Düsseldorf kann sich auf Beschluss der Hauptversammlung/Mitgliederversammlung/Parteitag in Ortsverbände sowie Stadtteilverbände untergliedern.

§ 6 - Organe

Organe der PIRATEN Düsseldorf sind

  • Die Gründungsversammlung (tagt nur einmal)
  • Die Mitgliederversammlung bezeichnet als
    • (M1) Mitgliederversammlung
    • (M2) Hauptversammlung
    • (M3) Parteitag
  • Der Vorstand bezeichnet als
    • (VER1) Vorstand
    • (VER2) Sprecher
    • (VER3) Sprecherrat

§ 6a - Mitgliederversammlung/Hauptversammlung/Parteitag

  • Die [...] ist das oberste Organ der PIRATEN Düsseldorf auf Kreisebene und tagt grundsätzlich öffentlich.
  • Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der PIRATEN Düsseldorf.
  • Gäste haben Redeerlaubnis.
  • Der Parteitag tagt mindestens einmal pro Quartal.
  • Die Einberufung erfolgt
    • aufgrund eines Vorstandsbeschlusses
    • oder wenn 10% der PIRATEN Düsseldorf es beantragen
    • oder wenn der Vorstand handlungsunfähig ist.
  • Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied per E-Mail oder Brief mindestens
    • (V1) 2 Wochen vorher ein.
    • (V2) 3 Wochen vorher ein.
    • (V3) 4 Wochen vorher ein.
  • Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort und Tagungsbeginn, der vorläufigen Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens (2/3/4) Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
  • Satzungsänderungsanträge sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens (2/3/4) Wochen einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der PIRATEN Düsseldorf.
  • Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
    • Wahl des Vorstands und seine Entlastung
    • Wahl mindestens eines Kassenprüfers
    • Wahl von Funktionspiraten
    • Enthebung von Ämtern
    • Beschlussfassung über das Programm
    • Beschlussfassung über Satzungsänderungen mit Zweidrittelmehrheit
  • Die Ergebnisse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und der Wahlleitung unterschrieben.
  • Wahlprotokolle werden durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfern unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.

§ 6b - Sprecher/Sprecherrat/Vorstand

  • Die [...] übernimmt die Aufgaben des Vorstandes gemäß §11 des Parteiengesetzes.
  • Die [...] tagt grundsätzlich öffentlich.
  • Die genaue Anzahl der Mitglieder, deren Bezeichnungen und weitere Ämter werden durch das oberste Organ vor der Wahl des Vorstandes festgelegt.
  • Die [...] regelt seine Kompetenzen intern.
  • Ein Mitglied des Sprecherrates übernimmt die Aufgaben des Schatzmeisters.
  • Ein Mitglied übernimmt die Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit.
  • Alle Mitglieder des Sprecherrats werden mindestens einmal jährlich vom Parteitag gewählt.
  • Der Sprecherrat ist mit drei Mitgliedern voll handlungs- und beschlussfähig.
  • Sollte ein Mitglied aus seinem Amt ausscheiden, ist auf dem nächsten Parteitag innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Monaten der Sprecher neu zu wählen.
  • Er vertritt die PIRATEN Düsseldorf nach innen und außen und führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien.
  • In aktuellen politischen Fragen setzt der Vorstand seine und die Initiative der Mitglieder um, bis die Mitgliederversammlung ihm durch ihre Beschlüsse jeweils Richtlinien gibt.
  • Der Sprecherrat gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst unter anderem Regelungen zu:
    • Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung;
    • Aufgaben und Kompetenzen der Sprecherratsmitglieder;
    • Dokumentation der Sitzungen;
    • Virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen;
    • Form und Umfang des Tätigkeitsberichts;
    • Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes;
    • Beschlussfähigkeit;
    • Einladungsverfahren zur Vorstandssitzung
    • Turnus der Vorstandsitzungen.
  • Der Sprecherrat erstellt Tätigkeitsberichte. Diese umfassen alle Tätigkeitsgebiete des Sprecherrates, wobei diese Berichte in Eigenverantwortung jedes Einzelnen erstellt werden. Diese Tätigkeitsberichte werden angemessen veröffentlicht.
  • (V1) Der Sprecherrat erstellt quartalsweise einen Tätigkeitsbericht.
  • (V2) Der Sprecherrat liefert jeden Monat einen Tätigkeitsbericht.
  • (V1*) Dieser Bericht wird mit der Einladung zum höchsten Organ an die Mitglieder versandt.
  • (V2*) Dieser Bericht ist auf Antrag eines Mitglieds diesem per E-Mail zu schicken.
  • Die Tätigkeitsberichte bilden den Rechenschaftsbericht über den das jeweilige Sprecherratsmitglied entlastet wird.
  • Ausnahme ist die Finanzentlastung, diese findet weiterhin einmal jährlich nach Kontrolle der Kassenprüfer statt.
  • Wird der Sprecherrat insgesamt oder ein Sprecherratsmitglied nicht entlastet, so können die PIRATEN Düsseldorf Ansprüche gegen ihn geltend machen.
  • Tritt ein Sprecherratsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu verfassen und dem Sprecherrat zuzuleiten.
  • Ausnahme ist die Finanzentlastung, diese findet einmal jährlich nach Kontrolle der Kassenprüfer statt.

Initiativrecht

  • Jedes Mitglied kann den Vorstand zu einer Handlung auffordern, die sich im Aufgabenbereich des Vorstands befindet, insbesondere Stellungnahmen zu lokalpolitische Themen und Ereignissen oder Änderungen und Erweiterungen der Geschäftsordnung.
  • Jedes Mitglied kann jeden Funktionspiraten zu einer Handlung auffordern, die sich im Aufgabenbereich des Fachsprechers befindet, insbesondere Stellungnahmen zu lokalpolitische Themen und Ereignissen.
  • Wird diese Aufforderung von drei oder mehr Piraten unterstützt, so kann der Vorstand diese nur begründet abweisen.
  • Die Bearbeitung der Anträge müssen protokoliert werden und im Tätigkeitsbericht vollständig aufgenommen werden.

Misstrauensklausel

  • Wird ein Initiativantrag, der von fünf oder mehr Mitgliedern gestellt wird, abgelehnt, so wird automatisch ein Misstrauensvotum als Tagesordnungsspunkt der nächsten Mitgliederversammlung hinzugefügt.
  • Wird ein Initiativantrag von 20% oder mehr Mitgliedern zum Zeitpunkt des Antrags gestellt und vom Vorstand abgelehnt, so ist eine Mitgliederversammlung binnen vier Wochen einzuberufen.
  • Jedes Mitglied hat das Recht zu einer Mitgliederversammlung ein Misstrauensvotum zu fordern. Dabei sind die selben Fristen wie für einen Satzungsänderungsantrag einzuhalten.

Handlungsunfähigkeit

  • Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig,
    • wenn mindestens zwei Sprecher zurücktreten.
    • wenn der Schatzmeister zurücktritt.
    • wenn mehr als 50% der im Kreisverband organisierten Piraten dem Vorstand schriftlich das Misstrauen aussprechen.
  • Tritt einer der vorgenannten Fälle ein, so ist innerhalb einer Frist von vier Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Wahl eines neuen Vorstandes einzuberufen.
  • Treten mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurück oder können diese ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen oder erklärt sich der Sprecherrat selbst für handlungsunfähig, so führt der Landesvorstand kommissarisch die Geschäfte, bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Kreisparteitag unverzüglich stattgefunden und einen neuen Kreisvorstand gewählt hat.

§ 7 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

  • Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze, der Landessatzung sowie der Bundessatzung.

§ 8 Finanzen

  • Die Finanzen werden durch die Finanz- und Beitragsordnung der PIRATEN Düsseldorf geregelt.

§ 9 Auflösung und Verschmelzung

  • Die Auflösung oder Verschmelzung regelt die Satzungen übergeordneter Gliederungen.
  • Darüber hinaus bedürfen Beschlüsse über eine Auflösung oder Verschmelzung zur Rechtskraft der Zustimmung eines Landesparteitages.

§ 10 Urabstimmung

  • In Satzungs- und Grundsatzfragen kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung oder auf Antrag eines Viertels der Mitglieder eine schriftliche Urabstimmung bei allen Mitgliedern durchgeführt werden.

§ 11 Parteiämter

  • Die Regelung der Bundessatzung zu den Parteiämtern findet Anwendung.

§ 12 Schlussbestimmungen

  • Widerspricht ein Teil dieser Satzung geltender Gesetzgebung, so bleiben die restlichen Bestimmungen trotzdem in Kraft.
  • Diese Satzung tritt am 07. November 2010 in Kraft.

Optional und Weiterführendes:

  • § 6c - Funktionspiraten

[..]