NRW:Crew/Seidenstadt-Piraten/Crewordnung
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Crewordnung der Crew Seidenstadt-Piraten
§1 - Die Crew
- Die Crew besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes NRW der Piratenpartei.
- Die Crew trifft sich wenigstens einmal im Monat. Ausnahmen hiervon (z.B. Urlaubszeit) sind durch Crewbeschluss möglich.
- Innerhalb der Crew werden Beschlüsse grundsätzlich im Rahmen eines Crewtreffens durch die anwesenden Crewmitglieder getroffen.
- Innerhalb der Crew werden zwei Crewsprecher für einen Zeitraum von drei Monaten gewählt
- Diese Crewordnung wird durch Mehrheitsbeschluss durch die Crewmitglieder genehmigt und verabschiedet.
- Änderungen an der Crewordnung bedürfen der mehrheitlichen Genehmigung durch die Crewmitglieder.
§2 - Crewtreffen
- Die Crewtreffen sind öffentlich. Gäste sind zugelassen und erwünscht.
- Bei jedem Crewtreffen werden Termin und Ort des nächsten Crewtreffens festgelegt. Wird das Crewtreffen durch kein Crewmitglied wahrgenommen, legen die Crewsprecher einen neuen Termin fest.
- Jedes Crewtreffen muss mindestens folgende Tagesordnungspunkte behandeln:
- Genehmigung des Protokolls des letzten Crewtreffens,
- Eingänge und Mitteilungen,
- Festlegung von Zeit und Ort des nächsten Crewtreffens.
- Die Gäste eines Crewtreffens haben Rede- aber kein Stimmrecht.
- Die Übertragung von Stimmrechten innerhalb der Crew ist ausgeschlossen.
- Die Crew ist beschlussfähig, wenn 20 % der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder der Crew, anwesend sind.
§3 - Protokolle der Crew-Treffen
- Das Protokoll muss enthalten:
- Ort und Termin des aktuellen Treffens,
- Namen der anwesenden, entschuldigten und unentschuldigt fehlenden Crewmitglieder,
- Genehmigung des letzten Protokolls oder gegebenenfalls Korrekturen,
- Geldausgaben,
- Aufnahme neuer Crewmitglieder,
- Austritte von Crewmitgliedern,
- Ort und Termin des nächsten Treffens,
- Wahl der neuen Crewsprecher, wenn nötig.
- Protokolle werden im Wiki der Piratenpartei und per Mailingliste der Crew veröffentlicht.
- Das Protokoll wird spätestens 1 Woche vor der nächsten Crewsitzung veröffentlicht.
§4 - Crewsprecher
- Die beiden Crewsprecher haben gemeinsam folgende Aufgaben zu erledigen:
- Lesen der Crewsprecherliste und informieren der Crew über deren Inhalte,
- Information der Crewsprecherliste über für andere Crews relevante Ereignisse der eigenen Crew,
- erstellen eines Protokolls über die Sitzung,
- Sicherstellung der Veröffentlichung der Protokolle.
- Mind. einer der Crewsprecher sollte am monatlichen RegioMumble teilnehmen.
- Einer der beiden Crewsprecher leitet die Crewsitzung.
- Die Crewsprecher erstellen vierteljährlich einen Tätigkeitsbericht und geben diesen gegenüber dem Vorstand ab.
§5 - Mitgliedschaft in der Crew
- Jedes Mitglied der Piratenpartei kann die Mitgliedschaft in der Crew beantragen.
- Die Crew entscheidet auf ihrem Crewtreffen über diesen Antrag und teilt das Ergebnis dem Antragsteller ohne Begründung mit.
- Der Eintritt in eine Crew wird sofort gültig.
- Jedes Crew-Mitglied kann durch Willensbekundung aus der Crew austreten.
§6 - Auflösung der Crew
- Die Sach- und Finanzmittel der Crew fallen an die für die Crew zuständige nächste vorhandene übergeordnete Gliederung der Piratenpartei.