Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/077

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Antrag

Feststellung der Grundgesamtheit durch Verifizierung der Mitgliederdatensätze

Kopiervorlage fürs Blog:

[beschluss ergebnis="????"]
[titel]Feststellung der Grundgesamtheit durch Verifizierung der Mitgliederdatensätze[/titel]
[text]Der Bundesvorstand möge einen kontinuierlichen, datensparsamen Prozess zur Verifizierung der Mitgliederdatensätze in der Bundesmitgliederdatenbank beschließen, die dafür notwendigen personellen und technischen Voraussetzungen schaffen und die erfolgreiche Umsetzung dieses Prozesses dauerhaft sicherstellen.
Im Zuge dieses permanenten Verifizierungsprozesses werden die Datensätze in der Bundesmitgliederdatenbank regelmäßig (mindestens alle 444 Tage) auf die Zugehörigkeit zu jeweils einem satzungsgemäßen Mitglied überprüft. Bei Feststellung der Zugehörigkeit werden Datum und Ort der Feststellung, sowie der Name der feststellenden Person im entsprechenden Mitgliederdatensatz dokumentiert.
Satzungsgemäßes Mitglied in der Piratenpartei Deutschland ist, wer durch Teilnahme an diesem Verifizierungsprozess nachgewiesen hat, dass er/sie: #eine natürliche Personen ist #das 16. Lebensjahr vollendet hat #Deutsche/r im Sinne des Grundgesetzes oder Person mit Wohnsitz in Deutschland ist
Nach Ablauf einer Übergangsphase von 444 Tagen - für die alle Mitgliederdatensätze als vorläufig verifiziert markiert werden - gelten Mitgliederdatensätze, denen kein satzungsgemäßes Mitglied zugeordnet werden konnte, bis zu Ihrer Verifizierung als Datensätze vermutlicher Mitglieder.
Der Bundesvorstand kann die Übergangsphase durch Beschluss verlängern, wenn wichtige Gründe eine solche Verlängerung erfordern. Die Verlängerung bedarf der Nennung dieser Gründe und einer Planung für die erfolgreiche Umsetzung des Prozesses, sowie der Nennung eines neuen Datums für das Ende der Übergangsphase.
Nach Ablauf der Übergangsphase entspricht die Grundgesamtheit der satzungsgemäßen Mitglieder der Piratenpartei Deutschland der Menge der verifizierten Datensätze in der Bundesmitgliederverwaltung.
An der innerparteilichen Willensbildung (Umfragen, Meinungsbilder, Abstimmungen) können nur satzungsgemäße Mitglieder teilnehmen.
Die Nutzung der innerparteilichen Kommunikationswege (Mailinglisten, Wiki, Foren, Mumble, Pad etc.) steht jedem Menschen und somit auch vermutlichen Mitgliedern offen.[/text] [antragsteller]Katja Dathe[/antragsteller] [stimmen] [stimme abgabe="?"][name]Bernd Schlömer[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Sebastian Nerz[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Markus Barenhoff[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Swanhild Goetze[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Sven Schomacker[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Katharina Nocun[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Klaus Peukert[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Christophe Chan Hin[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Andreas Popp[/name][grund][/grund][/stimme] [/stimmen] [zusatz][/zusatz] [/beschluss]

„ “ befindet sich nicht in der Liste (Angenommen, Abgelehnt, Vertagt, abgelehnt, angenommen, vertagt, Entwurf, eingereicht, übernehmen, zurückgezogen, ...) zulässiger Werte für das Attribut „Antragsergebnis“.

AntragsText
Der Bundesvorstand möge einen kontinuierlichen, datensparsamen Prozess zur Verifizierung der Mitgliederdatensätze in der Bundesmitgliederdatenbank beschließen, die dafür notwendigen personellen und technischen Voraussetzungen schaffen und die erfolgreiche Umsetzung dieses Prozesses dauerhaft sicherstellen.
Im Zuge dieses permanenten Verifizierungsprozesses werden die Datensätze in der Bundesmitgliederdatenbank regelmäßig (mindestens alle 444 Tage) auf die Zugehörigkeit zu jeweils einem satzungsgemäßen Mitglied überprüft. Bei Feststellung der Zugehörigkeit werden Datum und Ort der Feststellung, sowie der Name der feststellenden Person im entsprechenden Mitgliederdatensatz dokumentiert.
Satzungsgemäßes Mitglied in der Piratenpartei Deutschland ist, wer durch Teilnahme an diesem Verifizierungsprozess nachgewiesen hat, dass er/sie:
  1. eine natürliche Personen ist
  2. das 16. Lebensjahr vollendet hat
  3. Deutsche/r im Sinne des Grundgesetzes oder Person mit Wohnsitz in Deutschland ist
Nach Ablauf einer Übergangsphase von 444 Tagen - für die alle Mitgliederdatensätze als vorläufig verifiziert markiert werden - gelten Mitgliederdatensätze, denen kein satzungsgemäßes Mitglied zugeordnet werden konnte, bis zu Ihrer Verifizierung als Datensätze vermutlicher Mitglieder.
Der Bundesvorstand kann die Übergangsphase durch Beschluss verlängern, wenn wichtige Gründe eine solche Verlängerung erfordern. Die Verlängerung bedarf der Nennung dieser Gründe und einer Planung für die erfolgreiche Umsetzung des Prozesses, sowie der Nennung eines neuen Datums für das Ende der Übergangsphase.
Nach Ablauf der Übergangsphase entspricht die Grundgesamtheit der satzungsgemäßen Mitglieder der Piratenpartei Deutschland der Menge der verifizierten Datensätze in der Bundesmitgliederverwaltung.
An der innerparteilichen Willensbildung (Umfragen, Meinungsbilder, Abstimmungen) können nur satzungsgemäße Mitglieder teilnehmen.
Die Nutzung der innerparteilichen Kommunikationswege (Mailinglisten, Wiki, Foren, Mumble, Pad etc.) steht jedem Menschen und somit auch vermutlichen Mitgliedern offen.
Begründung
Damit Basisdemokratie, egal wie man sie für sich definiert, möglich wird, muss erst einmal klar sein, wer diese Basis eigentlich ist.
Im Falle der Piratenpartei Deutschland ist die Basis die Gesamtheit ihrer Mitglieder.
Und wo ist das Problem?
Hier ist das Problem!
Wie viele Mitglieder hat die Piratenpartei Deutschland?
Wir haben zur Zeit mehr als 30.000 Datensätze in der Mitgliederdatenbank.
Datensätze sind keine Mitglieder.
Zumal, wenn es einer natürlichen Person via mehrmaliger Antragstellung in - zum Beispiel - mehreren Gliederungen möglich ist, mehrere Mitgliederdatensätze zu generieren.
Das kann aktuell auch der aufmerksamste Mitgliederverwalter nicht verhindern.
Eine Person kann momentan - die finanziellen Möglichkeiten vorausgesetzt - sogar so viele stimmberechtigte Mitgliederdatensätze erzeugen, wie sie will. Im Moment weiß niemand, wie viele der Mitgliederdatensätze wirklich satzungsgemäßen Mitgliedern entsprechen.
Das ist auch nicht so schlimm, so lange wir unsere Entscheidungen ausschließlich auf Mitgliederversammlungen treffen, bei denen jedes Mitglied stimmberechtigt sein kann. Dort wird per persönlicher Akkreditierung sichergestellt, dass alle satzungsmäßigen Bedingungen für die stimmberechtigte Teilnahme erfüllt sind.
Wenn wir aber - was wir ja zum Teil via limesurvey oder LiquidFeedback jetzt schon tun - zwischen diesen Mitgliederversammlungen Entscheidungen treffen oder beeinflussen und Meinungsbilder oder Abstimmungsempfehlungen für Mandatsträger und Vorstände einholen, dann müssen wir die Grundgesamtheit der Mitglieder der Piratenpartei und ihrer jeweiligen Gliederungen definieren, feststellen und permanent aktualisieren.
Wir müssen uns entscheiden, wen wir zählen wollen, damit wir überhaupt sinnvoll zählen können.
Wenn wir das erledigt haben, können wir auch endlich auf Basis belastbarer Zahlen über Quoren bei und Relevanz von Meinungsbildern und/oder Abstimmungen außerhalb von Mitgliederversammlungen diskutieren.
beantragt am
2012/9/19
Antragsteller
Katja Dathe
Meinungsbild in LQFB
https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/3909.html
Umsetzungsverantwortlich
Daniela Berger, Manuel Schneider, Katja Dathe

Beschluss

(Umlauf)beschluss des Bundesvorstandes vom   # : Feststellung der Grundgesamtheit durch Verifizierung der Mitgliederdatensätze
Pictogram voting abstain.svg
Text:
{{{BeschlussText}}}
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  2. 15no.png:  
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Ergebnis:  
Redmine-Link:  
Zusatzinfos: