Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/057
Antrag
Abmahnungen nur nach Vorstandsbeschluß
Kopiervorlage fürs Blog:
[beschluss ergebnis="????"] [titel]Abmahnungen nur nach Vorstandsbeschluß[/titel] [text]Der Bundesvorstand möge beschließen: “Abmahnungen im Namen der Piratenpartei Deutschland können rechtswirksam nur nach einem Beschluss des Bundesvorstands ausgesprochen werden.”[/text] [antragsteller]Swanhild Goetze[/antragsteller] [stimmen] [stimme abgabe="?"][name]Bernd Schlömer[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Sebastian Nerz[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Markus Barenhoff[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Swanhild Goetze[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Sven Schomacker[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Katharina Nocun[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Klaus Peukert[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Christophe Chan Hin[/name][grund][/grund][/stimme] [stimme abgabe="?"][name]Andreas Popp[/name][grund][/grund][/stimme] [/stimmen] [zusatz][/zusatz] [/beschluss]
- AntragsText
- Der Bundesvorstand möge beschließen: “Abmahnungen im Namen der Piratenpartei Deutschland können rechtswirksam nur nach einem Beschluss des Bundesvorstands ausgesprochen werden.”
- Begründung
- .
- beantragt am
- 2012-08-26
- Antragsteller
- Swanhild Goetze
- Meinungsbild in LQFB
- Umsetzungsverantwortlich
- Bundesvorstand
Beschluss
(Umlauf)beschluss des Bundesvorstandes vom 2012-08-26 #57: Abmahnungen nur nach Vorstandsbeschluß