Bundesschiedsgericht/Geschäftsverteilungsplan

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Geschäftsverteilungsplan gemäß Beschluss des Bundesschiedsgerichts vom 5. Juli 2021, zuletzt geändert am 2. August 2021.

§ 1 Kammern

(1) Das Bundesschiedsgericht bildet drei Kammern. (2) Die Zuständigkeit ist nach Verfahrensart festgelegt.

§ 2 1. Kammer

(1) Die 1. Kammer ist zuständig für folgende Verfahren:

a) Berufungen gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 SGO;;
b) Sofortige Beschwerden gemäß § 13a Abs. 3 SGO, außer in den nachfolgend anderen Kammern zugewiesenen Fällen;
c) alle anderen Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit der 2. oder 3. Kammer fallen.

(2) Die ordentliche Besetzung der 1. Kammer ist in Berichterstatterfolge:

  • Stefan Thöni (Kammervorsitz)
  • Gregory Engels
  • Holger van Lengerich
  • Kai Boxberg
  • Hartmut Semken
  • Georg von Boroviczeny

(3) Die 1. Kammer hat folgende Nachrücker:

1. Lutz Martiny

(4) Die Berichterstatterfolge der 1. Kammer beginnt neu mit Stefan Thöni ab dem 5. Juli 2021.


§ 3 2. Kammer

(1) Die 2. Kammer ist zuständig für folgende Verfahren:

a) Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung während das Hauptverfahren bei der 1. Kammer hängig ist gemäß §11 Abs. 1 SGO;
b) Sofortige Beschwerden gegen die Abweisung eines Antrags auf einstweilige Anordnung gemäß § 11 Abs. 6 SGO;
c) Berufungen gegen Entscheidungen über einstweilige Anordnungen gemäß § 11 Abs. 5 S. 2 SGO.

(2) Die ordentliche Besetzung der 2. Kammer ist in Berichterstatterfolge:

  • Kai Boxberg
  • Georg von Boroviczeny
  • Holger van Lengerich (Kammervorsitz)

(3) Die Nachrücker der 2. Kammer sind in Folge:

1. Lutz Martiny
2. Hartmut Semken
3. Gregory Engels
4. Stefan Thöni

(4) Die Berichterstatterfolge der 2. Kammer beginnt neu mit Kai Boxberg ab dem 5. Juli 2021.

§ 4 3. Kammer

(1) Die 3. Kammer ist zuständig für folgende Verfahren:

a) Verweisungen bei angezeigter Handlungsunfähigkeit gemäß § 6 Abs. 5 SGO;
b) Verzögerungsbeschwerden gemäß § 10 Abs. 9 SGO.

(2) Die ordentliche Besetzung der 3. Kammer ist in Berichterstatterfolge:

  • Hartmut Semken
  • Gregory Engels
  • Stefan Thöni (Kammervorsitz)

(3) Die Nachrücker der 3. Kammer sind in Folge:

1. Holger van Lengerich
2. Kai Boxberg
3. Georg von Boroviczeny
4. Lutz Martiny

(4) Die Berichterstatterfolge der 3. Kammer beginnt neu mit Hartmut Semken ab dem 5. Juli 2021.