Bundesparteitag 2017.1/Antragskommission/Antragsordnung

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Antragsordnung

1.Allgemeines

  • a) Die Antragskommission (bzw. die Beauftragten) nimmt stellvertretend für den Bundesvorstand die Anträge für Bundesparteitage entgegen und kümmert sich um den Ablauf der Antragseinreichung für den Bundesparteitag 2017.1 in Düsseldorf. Um klare Regeln für alle Antragsteller zu schaffen, gibt sich die Antragskommission eine Antragsordnung.
  • b) Die Antragsordnung beschreibt, welche formalen Anforderungen ein Antrag erfüllen sollte, um auf einem Bundesparteitag berücksichtigt zu werden. Erst wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird der Antrag von der Antragskommission auf "geprüft" gesetzt.
  • c) Das Kennzeichen "formal ungenügend" soll für jeden erkennbar machen, dass die formalen Anforderungen, die durch die Antragsordnung beschrieben werden, bei diesem Antrag nicht erfüllt wurden und somit als formales Qualitätsmerkmal gelten.
  • d) Anträge, welche formal ungenügend sind, werden von der Antragskommission nicht weiter berücksichtigt und sind höchstens Anhang der Tagesordnung.

2.Abgrenzung

  • a) Das Kennzeichen "geprüft" sagt nichts über die inhaltliche Qualität aus oder über die Qualität der Formulierungen, Rechtschreibung etc.
  • b) Die Antragskommission versteht sich als inhaltlich unabhängig und nimmt daher keine inhaltliche Bewertung beim Setzen des Kennzeichens vor.

3.Einreichungsweg, Einreichungsfrist

  • a) Der offizielle Einreichungsweg für die Anträge ist das Antragsportal der Antragskommission im Wiki über das entsprechende Formular. Wenn jemand Hilfe bei der Einreichung benötigt, kann er sich per Mail an antragbpt@piratenpartei.de an die Antragskommission wenden.
  • b) Das Antragsportal ist hier zu finden: https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2017.1/Antragsportal
    • Sollte es Probleme oder Fragen beim Einreichen geben, kann die Antragskommission unter antragbpt@piratenpartei.de kontaktiert werden.
  • c) Unangeforderte Anträge an diese E-Mail Adresse gelten nicht als angenommen!
  • d) Einreichungsfrist: Satzungs-, sowie Programmanträge (Grundsatzprogramm-, Wahlprogramm- und Rootanträge), müssen bis zum 24.02.2016 um 23:59 Uhr hier eingereicht werden. für sonstige Anträge sowie Positionspapiere gilt keine Einreichungsfrist, sie können jederzeit, auch während des parteitags, eingereicht werden.

4.Formelle Anforderungen

  • a) Programm- und Satzungsänderungsanträge müssen von 5 Piraten eingereicht werden.
  • b) Programm- und Satzungsänderungsanträge müssen von 5 Piraten eingereicht werden. Aufgrund dessen ist es notwendig, die Antragsteller zu verifizieren. Dafür wurde im Antragsformular das Feld "ID" hinzugefügt. Hier kann die Mitgliedsnummer oder die E-Mail Adresse, die in der Mitgliederverwaltung hinterlegt ist, angegeben werden. Diese Daten werden ausschließlich dafür verwendet, zu verifizieren, dass alle fünf angegebenen Antragsteller tatsächlich Mitglieder der Piratenpartei sind.
  • c) :
    ACHTUNG: : Diese Daten sind zwar nicht in der Antragsoberfläche, aber im Wiki-Quellcode sichtbar! Mit Eintragen der Daten und Absenden des Formulars stimmen die Antragsteller der Veröffentlichung im Wikiquellcode zu (§ 4a Abs. 3 BDSG). Wer die Veröffentlichung dieser Daten im Wiki-Quellcode nicht möchte, kann diese Daten unter Angabe der Antragsnummer an antragbpt@piratenpartei.de schicken. Bitte schickt diese Daten dann ausschließlich in folgender Form:
 Betreff: ID Daten zum Antrag "Antragsnummer" (z.B. P001)
 Antragstitel: Mein Antrag auf Rettung der Welt
  
  Antragsnummer: P001
  
  Link zum Antrag: 
  
  Name Antragsteller 1
  ID Antragsteller 1
  
  Name Antragsteller 2
  ID Antragsteller 2
  
  Name Antragsteller 3
  ID Antragsteller 3
 
  Name Antragsteller 4
  ID Antragsteller 4
  
  Name Antragsteller 5
  ID Antragsteller 5
  • d) Ein Antrag muss ein Antrag sein. Eine Diskussionsfrage oder ein Statement sind kein Antrag.
  • e) Jeder Antrag muss mit einer passenden Einleitung beginnen, aus der eindeutig hervorgeht, wie über den Antrag abgestimmt werden soll und wo genau welcher Text eingefügt, entfernt oder geändert werden soll.
  • f) Bei Programmanträgen muss klar erkenntlich sein, ob es sich um das Grundsatzprogramm oder um ein Wahlprogramm handelt. Ist nicht angegeben, um welches Wahlprogramm es sich handelt, so wird vom Grundsatzprogramm ausgegangen.
  • g) Bei Programmanträgen sollte beschrieben werden, wo (welches Kapitel, welcher Abschnitt, welcher Absatz) eine Änderung vorgenommen werden soll.
  • h) Bei Satzungsänderungsanträgen ist der Satzungsabschnitt und mindestens der Paragraph anzugeben.
  • i) Bei Satzungsänderungsanträgen ist ein Zeitpunkt anzugeben, ab dem die Änderung gültig wird. Wird dieser Zeitpunkt nicht angegeben, wird sofortiges Inkrafttreten angenommen.
  • k) Sollen Anträge modular abgestimmt werden können, so muss dies aus der Einleitungsformel hervorgehen (siehe auch Abschnitt "Module").

Beispiele für Einleitungsformeln

  • "Der Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl im Kapitel "Demokratie wagen" als Absatz Nummer 5 einzufügen:"
  • "Der Bundesparteitag möge über den folgenden Text modular abstimmen und ihn im Grundsatzprogramm im Kapitel 5 als Absatz Nummer 123 einzufügen:"
  • "Der Bundesparteitag möge beschließen, das Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl im Kapitel XY wie folgt abzuändern:"
  • "Der Bundesparteitag möge beschließen, folgende Stellen aus dem Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl zu entfernen:"
  • "Der Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Grundsatzprogramm im Kapitel XY als Absatz Nummer 123 einzufügen:"
  • "Der Bundesparteitag möge über den folgenden Text modular abstimmen und ihn im Grundsatzprogramm im Kapitel XY als Absatz Nummer 123 einzufügen:"
  • "Der Bundesparteitag möge beschließen, das Grundsatzprogramm im Kapitel XY wie folgt abzuändern:"
  • "Der Bundesparteitag möge beschließen, folgende Stellen aus dem Grundsatzprogramm zu entfernen:"
  • "Der Bundesparteitag möge beschließen, den Paragraph X im Abschnitt A/B/C Nummer Y zu ersetzen/ folgendermaßen zu ändern:"
  • "Der Bundesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:"
  • "Der Bundesparteitag möge beschließen:" (bei sonstigen Anträgen)
  • Die Formulierung "an geeigneter Stelle" wird in Ausnahmefällen akzeptiert, muss aber mit Naturalien (in Form von Süßigkeiten oder koffeinhaltigen Getränken) auf dem Bundesparteitag bei der Antragskommission beglichen werden.
  • l) Das Antragsformular im Antragsportal besteht aus Pflichtfeldern und optionalen Feldern. Die Pflichtfelder sind entsprechend gekennzeichnet. Pflichtfelder sind z.B.:
    • Nennung der Antragssteller
    • Mitgliedsnummern oder E-Mail-Adressen der Antragssteller (Diese Daten können alternativ auch wie beschrieben mitgeteilt werden.)
    • Antragstyp
    • Antragstitel
    • Zusammenfassung
    • Antragstext
  • m) Die Überprüfung der Mitgliedschaft findet auf Verlangen statt, diese Information ist im Wiki-Quelltext einsehbar, weshalb alternativ eine E-Mail geschickt werden kann.
  • n) Nur wenn alle Pflichtfelder gefüllt wurden, kann der Antrag durch die Antragskommission auf "geprüft" gesetzt werden!
  • o) Es bietet sich immer an, eine Kontaktmöglichkeit für die Antragskommission anzugeben (falls nicht schon im eigenen Wiki-Profil geschehen).

5.Konkurrenzen

  • a) Im Antragsformular können und sollen von der Einreichung des Antrages bis zum Ende der Antragsfrist konkurrierende Anträge eingetragen werden. Dies erleichtert die Entwicklung der Tagesordnung und stellt sicher, dass der Antragskommission die Konkurrenzen bekannt sind.
  • b) Zusätzlich können auch andere Antragssteller leichter nachvollziehen, ob es konkurrierende Anträge gibt und sich entsprechend auf Abstimmungen vorbereiten.

6.Module

  • a) Anträge können modular abgestimmt werden. Dies muss aber zwingend bereits aus der Einleitungsformel hervorgehen.
  • b) Die einzelnen Module müssen klar erkennbar durch "Modul 1, Modul 2..." im Antragstext abgegrenzt werden.
  • c) Über jedes Modul wird dann einzeln abgestimmt, es gelten für die Annahme die gleichen Quoren wie für gesamte Anträge der jeweiligen Kategorien. Je nach Geschäftsordnung muss über die Auswahl der Module noch einmal im Gesamten abgestimmt werden.


7.Prüfergebnisse

Welche Anträge mit welchem Ergebnis geprüft wurden, könnt ihr hier verfolgen: https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2017.1/Antragsportal. Bitte beobachtet eure Anträge, damit ihr unsere Hinweise mitbekommt.

8.Tagesordnung

Ihr könnt die Entwicklung und den endgültigen TO-Voschlag des Bundesvorstandes (vertreten durch die Antragskommission) hier beobachten: http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2017.1/TO

9.Welche Arten von Anträgen gibt es?

a) Programmanträge

Es gibt Anträge für das Grundsatzprogamm (GP) und das Wahlprogramm (WP), sowie Rootanträge(RA). Im Gegensatz zum Wahlprogramm sollen Anträge für das Grundsatzprogramm über einen längeren Zeitraum, also über eine Wahlperiode hinaus, Bestand haben. Darum empfiehlt es sich, hier auf allzu konkrete Forderungen zu verzichten, sondern eher allgemeine Prinzipien, Werte oder Ziele zu bennenen. Eine Forderung nach Änderung eines bestimmten Gesetzesparagaphen ist zum Beispiel für das Grundsatzprogramm ungeeignet, denn sie müsste bei Umsetzung wieder aus dem Grundsatzprogramm entfernt werden. Da die Antragstexte nach Abstimmung nur noch redaktionell bearbeitet werden, sollte aber auch in einem Wahlprogramm möglichst allgemeinverständlich erklärt werden welche Ziele oder Forderungen die PIRATEN haben und Formulierungen wie "Wir wollen im § 123 BGB im Punkt (2) Satz 3 das Komma durch ein und ersetzen." vermieden werden.

Rootanträge (RA) sind Anträge, die als allgemeine Positionierung und Richtungsweisung verstanden werden sollen, jedoch, ohne Teil des Grundsatzprogramms oder eines Wahlprogramms zu werden. Rootanträge sind in ihrem Inhalt naturgemäß von allgemeiner, die Kategorien des Programms übertretender Natur. Sie tauchen nicht im Wahl- oder Grundsatzprogramm auf, werden aber auf der Seite "Programm" verlinkt.

ACHTUNG: Alle Programmanträge benötigen eine 2/3-Mehrheit auf dem Parteitag, es gilt eine Einreichungsfrist von 4 Wochen.


b) Satzungsänderungsanträge(SÄA)

Satzungsänderungsanträge(SÄA) ändern die Satzung. Kein Programm, keine Positionierungen. Satzung. Es empfiehlt sich, möglichst defensiv zu formulieren. Das heißt Formulierungen wie "wird im § 9 am Ende ein neuer Unterpunkt eingeführt" sorgen für weniger Konfliktpotential bei konkurrierenden Anträgen als eine konkrete Benennung des Unterpunkts.

ACHTUNG: Satzungsänderungsanträge benötigen ebenfalls eine 2/3-Mehrheit und haben auch eine Frist von 4 Wochen.


c) Positionspapiere (PP)

Positionspapiere entstanden als Ersatz für meist wortgleiche Programmanträge, die eine 2/3-Mehrheit verfehlt haben, aber in ihrer Tendenz positiv aufgenommen wurden. Sie sollen insofern eine Form defensiver Programmentwicklung darstellen. Sie dürfen in ihrem Inhalt nicht im Widerspruch zu Grundsatz- und Wahlprogramm stehen, beziehen sich damit logischerweise auf konkrete partikulare und Sonderfälle. Positionspapiere können aber natürlich bereits vor dem Parteitag eingereicht werden. Sie tauchen nicht im Wahl- oder Grundsatzprogramm auf, werden aber auf der Seite "Programm" verlinkt.

ACHTUNG: Positionspapiere benötigen als eine Form des Sonstigen Antrags nur eine einfache Mehrheit und haben keine Einreichungsfrist.


d) Sonstige Anträge (SO)

Sonstige Anträge sind alle Anträge, die nicht zu einer der anderen Antragsarten passen.

ACHTUNG: Sonstige Anträge haben keine Frist und benötigen nur eine einfache Mehrheit.

10.Gültigkeit

Die Antragsordnung gilt für den Bundesparteitag 2017.1