Bundesparteitag 2013.2/Antragskommission/Antragsordnung

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Antragsordnung

Allgemeines

Die Antragskommission (bzw. die Beauftragten) nimmt stellvertretend für den Bundesvorstand die Anträge für Bundesparteitage entgegen. Um klare Regeln für alle Antragsteller zu schaffen, gibt sich die Antragskommission eine Antragsordnung.

  • Die Antragsordnung beschreibt, welche formalen Anforderungen ein Antrag erfüllen sollte, um auf einem Bundesparteitag berücksichtigt zu werden. Erst wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird der Antrag von der Antragskommission auf "geprüft" gesetzt.
  • Das Kennzeichen "formal ungenügend" soll für jeden erkennbar machen, dass die formalen Anforderungen, die durch die Antragsordnung beschrieben werden, bei diesem Antrag nicht erfüllt wurden und somit als formales Qualitätsmerkmal gelten.
  • Anträge welche formal ungenügend sind, werden in offiziellen Umfragen der Antragskommission nicht weiter berücksichtigt und sind höchstens Anhang der Tagesordnung
  • Jeder Antrag muss von mind. 5 Piraten zusammen eingereicht werden. Jede Person muss seine oder ihre Mitgliedsnummer oder seine in der Mitgliederverwaltung hinterlegte E-Mail Adresse im Antragsportal oder per E-Mail-Vorlage an die Antragskommission mitteilen, damit die Mitgliedschaft geprüft werden kann.

Abgrenzung

  • Das Kennzeichen "geprüft" sagt nichts über die inhaltliche Qualität aus oder über die Qualität der Formulierungen, Rechtschreibung etc.
  • Die Antragskommission versteht sich als inhaltlich unabhängig und nimmt daher keine inhaltliche Bewertung beim Setzen des Kennzeichens vor.

Einreichungsweg

  • Der offizielle Einreichungsweg für die Anträge ist das Antragsportal der Antragskommission im Wiki.
  • Für den Bundesparteitag vom 30.11.-01.12.2013 in Bremen ist das Antragsportal hier zu finden: https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.2/Antragsportal
  • Sollte es Probleme oder Fragen beim Einreichen geben, kann die Antragskommission unter antragbpt@piratenpartei.de kontaktiert werden. Unangeforderte Anträge an diese E-Mail Adresse gelten nicht als angenommen!

Einleitungsformel

Jeder Antrag muss mit einer passenden Einleitung beginnen, aus der eindeutig hervorgeht, wie über den Antrag abgestimmt werden soll und wo genau, welcher Text eingefügt, entfernt oder geändert werden soll.

  • Bei Programmanträgen muss klar erkenntlich sein, ob es sich um das Grundsatzprogramm oder um ein Wahlprogramm handelt. Ist nicht angegeben, um welches Wahlprogramm es sich handelt, so wird vom Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 ausgegangen.
  • Bei Programmanträgen sollte beschrieben werden, wo (welches Kapitel, welcher Abschnitt, welcher Absatz) eine Änderung vorgenommen werden soll.
  • Bei Satzungsänderungsanträgen ist der Satzungsabschnitt und mindestens der Paragraph anzugeben.
  • Bei Satzungsänderungsanträgen ist ein Zeitpunkt anzugeben, ab dem die Änderung gültig wird. Wird dieser Zeitpunkt nicht angegeben, dann wird sofortige Wirkung angenommen.
  • Sollen Anträge modular abgestimmt werden können, so muss dies aus der Einleitungsformel hervorgehen (siehe auch Abschnitt "Module").

Beispiele für Einleitungsformeln

  • "Der Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl im Kapitel "Demokratie wagen" als Absatz Nummer 5 einzufügen:"
  • "Der Bundesparteitag möge über den folgenden Text modular abstimmen und ihn im Grundsatzprogramm im Kapitel 5 als Absatz Nummer 123 einzufügen:"
  • "Der Bundesparteitag möge beschließen, das Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl im Kapitel XY wie folgt abzuändern:"
  • "Der Bundesparteitag möge beschließen, folgende Stellen aus dem Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl zu entfernen:"
  • "Der Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Grundsatzprogramm im Kapitel XY als Absatz Nummer 123 einzufügen:"
  • "Der Bundesparteitag möge über den folgenden Text modular abstimmen und ihn im Grundsatzprogramm im Kapitel XY als Absatz Nummer 123 einzufügen:"
  • "Der Bundesparteitag möge beschließen, das Grundsatzprogramm im Kapitel XY wie folgt abzuändern:"
  • "Der Bundesparteitag möge beschließen, folgende Stellen aus dem Grundsatzprogramm zu entfernen:"
  • "Der Bundesparteitag möge beschließen, den Paragraph X im Abschnitt A/B/C Nummer Y zu ersetzen/ folgendermaßen zu ändern:"
  • "Der Bundesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:"
  • "Der Bundesparteitag möge beschließen:" (bei sonstigen Anträgen)
  • Die Formulierung "an geeigneter Stelle" wird in Ausnahmefällen akzeptiert, muss aber mit Naturalien (in Form von Süßigkeiten oder koffeinhaltigen Getränken) auf dem Bundesparteitag bei der Antragskommission beglichen werden.




Pflichtfelder

  • Das Antragsformular im Antragsportal besteht aus Pflichtfeldern und optionalen Feldern. Die Pflichtfelder sind entsprechend gekennzeichnet. Pflichtfelder sind z.B.:
    • Nennung der Antragssteller
    • Mitgliedsnummern oder E-Mail-Adressen der Antragssteller (Diese Daten können auch wie hier beschrieben mitgeteilt werden.)
    • Antragstyp
    • Antragstitel
    • Zusammenfassung
    • Antragstext
      • die Überprüfung der Mitgliedschaft findet auf Verlangen statt, diese Information ist im Wiki-Quelltext einsehbar, weshalb alternativ eine E-Mail geschickt werden kann.
  • Nur wenn alle Pflichtfelder gefüllt wurden, kann der Antrag durch die Antragskommission auf "geprüft" gesetzt werden.
  • Es bietet sich immer an, eine Kontaktmöglichkeit für die Antragskommission anzugeben (falls nicht schon im eigenen Wiki-Profil geschehen).

Konkurrenzen

  • Im Antragsformular können (und sollen) vom Einreichen des Antrages bis zum Ende der Antragsfrist konkurrierende Anträge eingetragen werden. Dies erleichtert die Entwicklung der Tagesordnung und stellt sicher, dass der Antragskommission die Konkurrenzen bekannt gegeben wurden.
  • Zusätzlich können auch andere Antragssteller leichter nachvollziehen, ob es konkurrierende Anträge gibt und sich entsprechend auf Abstimmungen vorbereiten.

Module

  • Anträge können modular abgestimmt werden. Dies muss aber zwingend bereits aus der Einleitungsformel (siehe oben) hervorgehen.
  • Die einzelnen Module müssen klar erkennbar durch "Modul 1, Modul 2..." im Antragstext abgegrenzt werden.
  • Über jedes Modul wird dann einzeln abgestimmt und es gelten für die Annahme die gleichen Quoren wie für einzelne Anträge. Je nach Geschäftsordnung muss über die Auswahl der Module noch einmal im Gesamten abgestimmt werden.

Gültigkeit

Die Antragsordnung gilt ab dem 01.08.2013 für den Bundesparteitag 2013.2