Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 091

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.2.

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Antragstitel

Vorhang zu! Haltung und Vorführung von Zirkustieren verbieten

Antragsteller

Jan Hemme

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 an geeigneter Stelle folgendes zum Themenfeld Tierschutz einzufügen:


Zirkustiere

Die Piratenpartei Deutschland lehnt die Haltung, Dressur und Zurschaustellung von Tieren im Zirkus grundsätzlich ab. Aus Sicht der PIRATEN liegt kein vernünftiger Grund vor, der eine Einschränkung des Interesses der zur Schau gestellten Tiere an ihrer Unversehrtheit und ihrem Wohlbefinden rechtfertigt.

Gerade in den oftmals als kleine Familienbetriebe von Ort zu Ort ziehenden Wanderzirkussen ist eine artgerechte Haltung im Sinne der spezifischen Bedürfnisse der Tiere nicht möglich. Die aus der Haltung in engen Käfigen und Gehegen, dem fortlaufenden Stress durch die permanente Verbringung von Ort zu Ort, der Dressur sowie der mehrmals täglichen Vorführung resultierenden Gesundheitsprobleme und Verhaltensstörungen sind mit dem Staatsziel Tierschutz im Sinne des § 20a GG nicht vereinbar.

Wir fordern daher ein konsequentes und generelles Verbot der Zirkustierhaltung und eine entsprechende Anpassung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen (Leitlinie Zirkustiere), sowie eine Stärkung der Kontroll- und Eingriffsrechte der lokalen Ordnungs- und Veterinärbehörden.


Antragsbegründung

Die Vorführung von Dressurtieren in humoristischen Darbietungen oder Exotentableaus ist mittlerweile ebenso unzeitgemäß wie die früher im Zirkus betriebene Zurschaustellung von nicht der gesellschaftlichen Norm entsprechenden Menschen oder Menschen aus exotischen Ländern.

Die Bundesländer haben sich im Bundesrat bereits mehrfach für ein Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus ausgesprochen. Allerdings stellen sich die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen im Bundestag bisher quer.

Ein Antrag über ein Wildtierverbot im Zirkus wurde auf dem Landesparteitag NRW 2012.2 mit breiter Mehrheit angenommen (WP104) und die Ausweitung des Verbotes auf alle Zirkustiere diskutiert.

Einem Verbot der Tierhaltung im Zirkus stehen aus Sicht des Antragstellers weder wirtschaftliche Gründe oder die Berufsfreiheit, noch der Zirkusbetrieb als schützenswertes Kulturgut entgegen:

  • Der erfolgreiche Betrieb eines Zirkusbetriebes ist nicht an die Dressur und Zurschaustellung von Tieren gebunden – dies zeigt nicht nur die rückläufige Bedeutung der Tiernummern im Zirkusprogramm, sondern insbesondere der Erfolg von Zirkussen, die ganz auf Tiere verzichten.
  • Das Grundrecht auf Berufsfreiheit wird nicht schrankenlos gewährt und das Staatsziel Tierschutz rechtfertigt eine Einschränkung.
  • Die skandinavischen Länder haben gegenüber Deutschland wesentlich strengere Auflagen für die Haltung von Tieren im Zirkus und die Haltung bestimmter Tierarten ist dort bereits teilweise oder ganz verboten.
LiquidFeedback
Datum der letzten Änderung

03.10.2012


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  1. --Spearmind 02:14, 3. Okt. 2012 (CEST)
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