Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

S001

Einreichungsdatum

Antragstitel

Vorstand: Amtszeiterhöhung auf 2 Jahre

Antragsteller

Antragstyp

Satzungsänderungsantrag


Antragsgruppe

Satzungsabschnitt A - §9

Antragstext

Es wird beantragt in der Bundessatzung den §9a (3) zu ändern, so daß der Vorstand auf die Dauer von zwei Jahren gewählt wird. Ebenso soll §9a Abs. (10) geändert werden, so daß bei Rücktritt innerhalb des ersten Jahres auf dem nächsten BPT das Amt neu besetzt wird:

§9a (3) "Die Mitglieder des Bundesvorstandes werden vom Bundesparteitag mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr für die Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Der Bundesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Bundesvorstands im Amt."

(10) "Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Bei einem Rücktritt im ersten Amtsjahr wird für den Rest der Amtszeit auf dem nächsten Parteitag ein Nachfolger gewählt.
Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig," ...

Antragsbegründung

Bei der aktuellen Größe ist ein BPT mit Vorstandswahl nicht mehr arbeitsfähig. Die Einarbeitungszeit der Vorstände nimmt einen Großteil ihrer Amtszeit ein.

Mit einer zweijährigen Amtszeit wird die Partei um einen Wahlparteitag pro Jahr entlastet; der Vorstand kann jedoch trotzdem nicht in zwei Jahren die gesamte Partei "umbauen".

§9(5) PartG sieht sowieso mindestens alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht des Vorstandes vor, so daß dies mit der Entlastung und Neuwahl verknüpft werden kann.

§11(1) PartG sieht die Wahl mindestens alle zwei Kalenderjahre wörtlich vor.

Amtszeit wurde explizit benannt. Die Änderung, daß ein im ersten Jahr zurückgetretenes Vorstandsmitglied zum nächsten BPT neu gewählt wird sollte Leuten, die keine zwei Jahre im Amt bleiben können/wollen, entgegenkommen.

Mehrwert für die Partei ist eine längere Zeit für Programmarbeit auf BPTs, die im Hinblick auf die Wahl 2013 dringend nötig ist.

Liquid Feedback

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Piratenpad

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Antragsfabrik

Datum der letzten Änderung

30.03.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft