Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 017
<- Zurück zum Antragsportal
Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP017 EinreichungsdatumAntragstitelSterbehilfe AntragstellerBvo AntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsGrundsatzprogramm AntragsgruppeGesundheit AntragstextDie Piratenpartei fordert eine pragmatische, rationale Regelung der Sterbehilfe. Ethische Grundlage einer solchen Regelung muss das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen sein. Die Entscheidung über einen ärztlich assistierten Suizid soll daher dem Interesse und dem Willen des Menschen (ggf. gemäß Verfügung) entsprechen, sofern er unabhängig beraten wurde und seine Wünsche rational artikulieren kann. Die Verordnung entsprechender Wirkstoffe von Ärzten soll straffrei bleiben, sofern sichergestellt ist, dass sie nicht an Dritte weitergegeben werden oder missbräuchlich genutzt werden können. Wenn Sterbehilfe die für den Patienten einzig verbliebene Erlösung für ein unabwendbares, unerträgliches Leiden bietet und er aufgrund eines irreparablen Hirnschadens nicht mehr zu bewusstem Leben fähig ist und durch eine Verfügung seinen Wunsch nach Sterbehilfe für diesen Fall artikuliert hat, soll eine Unterbrechung lebenserhaltender Maßnahmen straffrei sein. Ist ein Patient physisch nicht mehr in der Lage, die entscheidende Handlung zu einem assistierten Suizid vorzunehmen, so kann ihm auf seine ausdrückliche Anweisung hin, ein entsprechendes Mittel straffrei verabreicht werden. Für den Rahmen und die Details einer Sterbehilfe ist eine dementsprechende Gesetzesgrundlage zu schaffen. Um jedwede Form des Missbrauchs einer solchen Regelung auszuschließen, bedarf es dabei einer strengen Überwachung des Staates. AntragsbegründungDie derzeitige gesetzliche Regelung erlaubt nur einen assistierten Suizid, aber das auch nur in Ausnahmefällen. In der Praxis kommt der aber kaum zur Anwendung, weil sich die Ärzte häufig zu unsicher sind, ob sie nicht doch dafür belangt werden können. Als Ausweg für viele Betroffene (etwa 1000 pro Jahr, siehe TZ) bleibt meist nur ein grausamer Suizid, wie z.B. sich vor einen ICE zu werfen. Dass die Praxis einer erweiterten Sterbehilfe, so wie sie hier vorgeschlagen wird, nicht zu erheblichen Problemen führt, zeigen die Beispiele der Niederlande und der Schweiz. Dort gibt es eine klare gesetzliche Regelung. Sie führt mittlerweile zu einem Sterbetourismus aus Deutschland in diese Länder. Bereits die Existenz einer sinnvollen gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe kann die Lebensqualität steigern, weil viele Menschen dadurch keinen Horror mehr vor einem unerträglichem Leid am Ende ihres Lebens haben müssen. Kommentar zum Gegenantrag: Gesetzeslage: In Deutschland ist der assistierte Suizid straffrei gestellt. Er wird aber kaum angewendet, weil es in der Praxis kaum möglich ist, von einem Arzt entsprechende Mittel zu bekommen. Aktive Sterbehilfe, und das ist der Kernpunkt des Antrags, ist in Deutschland strafbar. Es ist selbstverständlich, dass Patienten, die an schweren psychichen oder körperlichen Krankheiten leiden, alle erdenkliche Hilfe gewährt werden muß. Wenn aber offensichtlich ist, dass das Leid nicht dauerhaft vermindert werden kann, halte ich eine aktive Sterbehilfe für angebracht unter der Voraussetzung (wie im Antrag formuliert), dass der Patient seinen diesbezüglichen Willen klar zum Ausdruck gebracht hat. Patienten, die nicht mehr leben möchten, grundsätzlich die Urteilskraft abzusprechen, halte ich für eine überhebliche und letztlich menschenverachtende Einstellung. Parteitaktik: Es geht hier um ethische Probleme und da sollten taktische Überlegungen zweitrangig sein. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass nach Umfragen (Statista 2011) etwa 70% der Bevölkerung für eine aktive Sterbehilfe sind. Kommentar zur Änderung vom 23.10.: Nach Diskussion mit dem Autor des Gegenantrags habe ich den Satz "Seine Motive, egal welcher Art, sind zu respektieren." gestrichen, weil er zu Missverständnissen führen kann. Beispiel war ein 19-jähriges Mädchen, das sich aus Liebeskummer umbringen wollte. Ich hoffe, dass die Unterstützer des Antrags mit dieser Anderung einverstanden sind. Kommentar zur Änderung vom 28.10.: Die einzelnen Fälle sind jetzt etwas klarer formuliert. Bei der derzeit geltenden gesetzlichen Regelung ist assistierter Suizid zwar straffrei, aber Ärzte dürfen diesbezüglich keine Medikamente verschreiben, was die praktische Ausführung nahezu unmöglich macht. Deswegen steht eine entsprechende Regelung jetzt ausführlich im Text. Liquid FeedbackPiratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung30.03.2012 Status des Antrags |