Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Programmänderung 028
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
Kunden-/Verbraucherschutz gehört zur Piratenpartei Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Es wird beantragt, im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einen neuen Hauptpunkt einzufügen:
Antragsbegründung
Prägnant zugespitzt: der Kunde, der systematisch irregeführt und manipuliert wird, kann kein mündiger, selbstbestimmter Bürger gemäß dem Ideal der Piratenpartei sein. Daher gehört das Thema zu den Kernthemen der Piratenpartei. Bislang ist es allerdings noch nicht im Programm berücksichtigt.
Beflügelt und legitimiert durch eine Aufnahme des Gesamtthemas in das Grundsatzprogramm, sollte sich eine AG für die Ausarbeitung konkreter juristischer und inhaltlicher Details zusammenfinden (ich würde mich dann um das Zustandekommen der AG kümmern). Insbesondere die auf diesem Antrag aufbauenden weiteren Anträge 029, 030, 031 und 032 zu konkreten Maßnahmen sollen – sofern sie auf dem Bundesparteitag nicht abgelehnt werden – von dieser AG im Detail ausgearbeitet werden.
Datum der letzten Änderung
04.04.2012 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- Eine Protokoll verpflichtetd vom Kunden unterschreiben zu lassen, in dem Hinweise, Argumente, Gegenargumente aufgezeigt werden. So ist nachvollziehbar, ob und wie weit der Kunde interviewt und informiert wurde, ob seine Interessen gewahrt wurden oder ob er manipuliert wurde. Die Gesetzgebeung ist schon da, es fehlt an Nachvolziehabrkeit und Beweisbarkeit. --Wika 18:25, 20. Mär. 2012 (CET)
- Die Medien sind doch voll von Fallbeispielen aus verschiedensten Bereichen wie Lebensmittelkennzeichnung, Finanzberatung, Technikprodukte usw. usw. usw., in denen die dem Kunden gegebenen Informationen völlig irreführend, aber dennoch juristisch korrekt sind. Die obige Anregung, Protokolle unterschreiben zu lassen, macht nur in wenigen Bereichen des Kundenschutzes Sinn, bspw. macht diese Anregung überhaupt keinen Sinn im Bereich Lebensmittelkennzeichnung - oder soll man in Zukunft an der Kasse unterschreiben, dass man das Kleingedruckte gelesen hat ? Pflichtprotokolle gemäß obiger Anregung gibt es dementsprechend auch nur punktuell, bspw. bei Anlageberatung. Allerdings sind die - juristisch zulässigen - Protokolltexte, die mir bisher von Banken vorgelegt wurden, m.E. eher so vage verfasst, dass die Bank sie hinterher vor Gericht gut zu meinen Ungunsten auslegen kann. Ich kann daher die Aussage "Die Gesetzgebeung ist schon da" nicht nachvollziehen. KW
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro/Contra-Argument: ...
- dein Argument
- dein Gegenargument
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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