Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/X024

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer X024
Einreichungsdatum
Antragsteller

Tobias Rudert

Antragstyp Sonstiger Antrag
Antragsgruppe Programmdebatte
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 21.02.2013
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Erstellung des Bundeswahlprogramms

Antragstext

Der Bundesparteitag möge zur Erstellung eines Wahlprogramms für die nächste Bundestagswahl folgendes beschließen:


Der Bundesparteitag soll zu allen politischen Inhalten und Positionen, die auf das Wahlprogramm abzielen, Wahlprogrammanträge beschließen. Der Inhalt dieser Beschlüsse bildet das Wahlprogramm. Eine Kommission erstellt aus der Gesamtheit dieser Inhalte ein Wahlprogramm.



Ein Programmantrag für das Wahlprogramm soll begründete politische Forderungen enthalten. Relevante Pro- und Contra-Argumente sollen behandelt werden. Das spätere Wahlprogramm dagegen soll aus diesen Forderungen sowie einer relativ kompakten Begründung bestehen.



Somit werden die programmatischen Beschlüsse (Inhalt) organisatorisch von der Erstellung des Wahlprogramms (Form) entkoppelt.





Programmkommission



Zur Erstellung des Wahlprogramms wählt der Bundesparteitag eine Wahlprogrammkommission. Diese besteht aus 5 Mitgliedern. Der Bundesparteitag wählt 4 dieser Mitglieder, dazu kommt das zuständige Mitglied des Bundesvorstands.



Die Kommission ernennt einen Vorsitzenden aus den vom Bundesparteitag gewählten Mitgliedern. Falls Mitglieder der Kommission zurücktreten, kann der Bundesvorstand höchstens ein Ersatzmitglied ernennen, dieses darf selbst kein Bundesvorstand sein.



Diese Kommission hat die Aufgabe, die Aussagen aus den Beschlüssen zu extrahieren, aufzubereiten und zu ordnen. Ihre Zwischenergebnisse, insbesondere ihre Entwürfe des Wahlprogramms, sind durch die Kommission regelmäßig und frühzeitig zu veröffentlichen.



Die Aufgaben der Kommission sind begrenzt auf die redaktionelle und sprachliche Erstellung und Formulierung des Wahlprogramms. Sie soll insbesondere nicht inhaltliche Aussagen ändern, Ziele oder Themen selbst vorgeben oder die inhaltliche Arbeit bzw. entsprechende Gruppen leiten.



Der Bundesvorstand verfolgt die Aktivitäten und Fortschritte der Kommission. Die Partei trägt die notwendigen Kosten für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Kommission ist gegenüber dem Bundesvorstand berichtspflichtig.


Erstellung des Wahlprogramms



Für das Wahlprogramm wird der jeweils neueste Beschluss oder die neueste Aussage zu einem Thema ab Beschluss dieses Vorgehens herangezogen. Die Gewichtung und Stellung (etwa durch Reihenfolge und Formulierung) der Inhalte und Forderungen richten sich nach dem Grundsatzprogramm.



Die Kommission soll öffentlich machen, wenn es Schwierigkeiten gibt, Aussagen aus bestimmten Programmanträgen zu extrahieren oder wenn sich verschiedene Anträge widersprechen. Gegebenenfalls sind die früheren Antragsteller mit einzubeziehen.



Das Wahlprogramm selbst gilt als Programmantrag und muss durch den 
Bundesparteitag beschlossen werden.



Auf dem vorletzten Bundesparteitag vor der Bundestagswahl wird ein Entwurf oder Teilentwürfe des Wahlprogramms mit der bisherigen Arbeit der Kommission behandelt und abgestimmt. Die finale Version des Wahlprogrammentwurfs der Kommission wird dem letzten Bundesparteitag vor der Bundestagswahl vorgelegt und dort abgestimmt - voraussichtlich im 1. Halbjahr 2013.

Antragsbegründung

Der Nutzen dieses Vorgehens ergibt sich daraus, dass wir auf Bundesebene räumliche Distanzen und organisatorische Schwierigkeiten haben, die eine für den Bund passende Strategie erfordern. Dazu kommen die große Anzahl an Teilhabenden und unsere Vorstellungen von Transparenz und Nachvollziehbarkeit auf dem Weg zum Wahlprogramm.



Vorteile dieses Vorgehens für die Piratenpartei:


  • mit diesem Beschluss wäre jedem Piraten klar, wie er eine Forderung ins Wahlprogramm bringen kann
  • um programmtechnische Dinge (Reihenfolge, Stil...) brauchen sie sich dabei nicht zu kümmern

  • die Inhalte werden als solche beschlossen und begründet, ohne direkt Text für das Wahlprogramm produzieren zu müssen
  • das Wahlprogramm wird trotzdem aus einem Guss geschrieben

  • es können Inhalte beschlossen und gleichzeitig mit leichtem Versatz bereits mit dem Wahlprogramm begonnen werden
  • beim Umsetzen in ein Wahlprogramm fallen frühzeitig Probleme und Inkonsistenzen auf

  • Direkt- und Listenkandidaten für die Bundestagswahl können abschätzen, welche Forderungen im Wahlprogramm stehen werden



Der genaue zeitliche Ablauf ist abhängig von Anzahl und zeitlicher Einteilung der Parteitage. Es kann nötig und sinnvoll sein, die Planung der Parteitage und dieses Konzept aufeinander abzustimmen.


Q&A

Warum eine Kommission? Ist das nicht intransparent?
Keineswegs, weil die dadurch erst mögliche Vorgehensweise mehr Transparenz schafft, da es den Weg zum Wahlprogramm für den Einzelnen vorhersehbar macht. Derzeit ist er das nicht. Zudem sind wesentliche Tranzparenzgebote und Vorgaben für die Kommission im Beschluss festgehalten. Und ihre Mitglieder werden direkt vom Bundesparteitag gewählt.

Ist das nicht zu kompliziert und kostet zu viel Zeit?
Bereits das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009 konnte organisatorisch nicht "herkömmlich" beschlossen werden und heute haben wir ein Vielfaches an Mitgliedern. Ziel ist, dass die Arbeit für unsere Mitglieder einfacher wird, weil Inhalte beschlossen werden können und nicht zwangsläufig Wahlprogramm-Text geschrieben und eingepasst werden muss.

Was passiert, wenn die Bundestagswahl früher (z. B. 2012) stattfindet?
Es dürfte klar sein, dass dies für uns einen Extremfall darstellt. Ob man dann noch versucht, den Zeitplan zu straffen oder gleich ohne beschlossenes Wahlprogramm antritt, lässt sich heute kaum sagen. Ein ausgereiftes Programm für diesen Fall ist jedenfalls unwahrscheinlich und mit einem halbfertigen sollten wir weder in den Wahlkampf noch in den Bundestag ziehen.

Wie und wo soll diese Kommission gewählt werden?
Denkbar wäre eine Personenwahl ähnlich der des Schiedsgerichts auf dem BPT 2011.2. Die Kommission müsste als mutmaßlich fakultatives Organ aus rechtlichen Gründen mindestens einmal jährlich gewählt werden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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