Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/X005

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer X005
Einreichungsdatum
Antragsteller

Boris Turovskiy

Antragstyp Sonstiger Antrag
Antragsgruppe Programmdebatte
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 21.02.2013
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Begriffsunterscheidung: Positionspapier vs. Mehrheitsbeschluss

Antragstext

Bei der Behandlung von programmatischen Anträgen, welche nicht als "Programmanträge" (gemäß Satzung) eingereicht werden, möge der Bundesparteitag zwischen folgenden zwei Beschlussarten unterschieden:

Positionspapier
Eine inhaltliche Behandlung eines Themas, welche aus vorwiegend formellen Gründen (beispielweise zu hoher Detailgrad oder Länge) nicht als Programmantrag angenommen wird, oder ein ursprünglich als "Sonstiger Antrag" eingereichter programatischer Antrag, kann vom Bundesparteitag als "Positionspapier" beschlossen werden. Positionspapiere sind kein formeller Teil des Parteiprogramms. Positionspapiere sind an geeigneter Stelle zu veröffentlichen. Bei Veröffentlichung über offizielle Parteikanäle muss auf die hier angeführte Definition verwiesen werden.

Mehrheitsbeschluss
Ein inhaltlich kontroverser Programmantrag, welcher bei der Abstimmung nicht die nötige 2/3-Mehrheit erreicht, oder ein abgelehntes Positionspapier kann vom Antragsteller oder einem Parteitagsteilnehmer zur Abstimmung als "Mehrheitsbeschluss" gestellt werden. Mehrheitsbeschlüsse können mit einer einfachen Mehrheit angenommen werden und sind kein formeller Teil des Parteiprogramms. Mehrheitsbeschlüsse sind unter Angabe des Parteitags, welches sie beschlossen hat, an geeigneter Stelle zu veröffentlichen. Bei Veröffentlichung über offizielle Parteikanäle muss auf die hier angeführte Definition verwiesen werden.

Vor jeder Abstimmung über einen Antrag muss den Teilnehmern des Parteitags klar mitgeteilt werden, über welche Beschlussart abgestimmt wird.

Antragsbegründung

Wie ich beispielsweise im Flaschenpost-Beitrag zu Chemnitz erwähnte, sind die erstmals in Chemnitz eingeführten "Positionspapiere" ein ziemlich bunter Haufen aus Anträgen verschiedenster Art. Dies stellt uns vor zwei ernste Probleme:

  • Der unklare Status der so beschlossenen "Positionspapiere" lässt viel Interpretationsspielraum, der naturgemäß von Befürwortern wie Gegnern ausgenutzt wird. Gegner eines Beschlusses verweisen naturgemäß darauf, dass ein mit einfacher Mehrheit beschlossenes Papier keinen Programmstatus hat, Befürworter sehen in der mehrheitlichen Zustimmung einen Grund, den Inhalt des Beschlusses als offizielle Parteimeinung darstellen zu können. Da es sich oftmals um kontroverse und als Programmanträge gescheiterte Aussagen handelt, führt dies zu einer weiteren Quelle von Streit und Zank in der Partei.
  • Da der Begriff eines Positionspapiers besetzt ist, können wir keine Positionspapiere im herkömmlichen Sinn, also vertiefende und umfangreiche Abhandlungen eines spezifischen Themas, welche breite Zustimmung finden, aber zu speziell und/oder zu langatmig für das Parteiprogramm sind, beschließen. Solche Positionspapiere bilden aber einen wichtigen Teil der politischen Positionierung einer Partei.

Im Gegensatz zu den Anträgen SÄA005 und SÄA006 wird die Regelung nicht über die Satzung getroffen, um mehr Flexibilität zu erhalten und dem Bundesparteitag beispielweise die Möglichkeit geben, Beschlüsse zu tagespolitischen Themen zu fassen, was bei einer 4-Wochen-Einreichungsfrist nicht möglich wäre.

Fals dieser Antrag angenommen wird, werde ich einen GO-Antrag einreichen, welches eine 2/3-Mehrheit für den Beschluss von Positionspapieren in der oben angeführten Definition vorsieht. Das ist wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig, da bereits eine klare Begriffsunterscheidung uns stark weiterhilft.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge