Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA028

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA028
Einreichungsdatum
Antragsteller

kungler

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - neuer §
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 05.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Tagungen des Finanzrates (Ergänzung zur Beschlussfähigkeit)

Antragstext

§ 22 Tagungen des Finanzrates (1) Der Sprecher oder einer der Vertreter laden zu den Tagungen ein. Die Ladung erfolgt in Textform spätestens am fünfzehnten Tag vor dem Sitzungstermin, und enthält Angaben zum Anlass der Einberufung, den genauen Sitzungsort, Datum und Uhrzeit des Beginns der Tagung, sowie eine vorläufige Tagesordnung und die Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden. (2) Der Finanzrat tagt mindestens einmal jährlich, spätestens am 30. September eines jeden Jahres. (3) Der Finanzrat muss einberufen werden, wenn dies von

a) mindestens 10% seiner Mitglieder oder
b) vom Bundesvorstand oder
c) vom Bundesparteitag oder
d) von mindestens 3 Landesvorständen gefordert wird.

(4) Der Finanzrat ist beschlussfähig, wenn mindestens 21 seiner Mitglieder anwesend sind. (5) Das in Abs. 4 genannte Quorum entfällt für Beschlüsse zu Tagesordnungspunkten, die durch Beschlussunfähigkeit vertagt werden mussten, auf der folgenden Sitzung des Finanzrats. Auf diesen Umstand ist in der Ladung ausdrücklich hinzuweisen. (6) Über die Empfehlungen des Finanzrates ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen und zeitnah zu veröffentlichen.


ANMERKUNG (NICHT TEIL DES ANTRAGS):

Dieser Antrag entfällt, wenn der Antrag einer komplett neuen Finanzordnung von Rene Brosig nicht angenommen wird.

Antragsbegründung

Der neu eingefügte Abs. 5 soll verhindern, dass zeitkritische Beschlüsse durch wiederholte Abwesenheit eines Teils der Finanzräte nicht gefasst werden können oder – im Extremfall – ein absichtliches Blockieren des Gremiums möglich ist.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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