Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA035

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA035
Einreichungsdatum
Antragsteller

Bernhard

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §2
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 05.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Finanzordnung - Konkretisierung des Bundesanteils

Antragstext

Es wird beantragt nicht nur die Mitgliedsbeiträge sondern alle Einnahmen der Gliederungen und des Bundes zu regeln. Die in Punkt (9) vorgeschlagenen 50% sollten nie zur Anwendung kommen, aber es wird beantragt dies dem BPT zur Wahl zu stellen.

Aktuelle Fassung § 2 - Mitgliedsbeitrag

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.

(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.

(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.

(4) Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Landesverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen.

(5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.

[..] (8) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine freiwillige Spende in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. Neue Fassung § 2 - Mitgliedsbeitrag und sonstige Einnahmen

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.

(2) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine freiwillige Spende in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.

(3) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.

(4) Auf begründeten Antrag eines Piraten oder Beitrittswilligen kann der zuständige Landesvorstand beschließen, den Beitrag auf mindestens 12€ im Jahr (entsprechend 1€ pro Monat) zu reduzieren. Der Beschluss besitzt Gültigkeit für ein Kalenderjahr. Der Landesvorstand hat dabei auf Beitragsgerechtigkeit zu achten. Der Landesvorstand kann diese Entscheidung an die Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle oder Organe seiner Unterverbände delegieren.

(5) Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Landesverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen.

(6) Sonstige Einnahmen sind alle Einnahmen die der jeweilige Verband erhält (Parteienfinanzierung, Spenden, etc) nicht jedoch Kredite des jeweiligen Verbandes.

(7) Der Mitgliedsbeitrag und die sonstigen Einnahmen sind vom zuständigen Landesverband an die Untergliederungen aufzuteilen.

(8) Der Bundesvorstand erhält für den Bundesverband für seine Aufgaben Gelder nach Anträgen an einen Bundesparteitag die auf der Grundlage eines Finanzplanes erfolgen sollen. Die Anträge für die Verwendungszwecke (Parteitage, Verwaltungsarbeit, IT, PPI, Wahlen, Unterstützung von Regionen und Verbänden z.B. zu Wahlen, etc.) sollen jeweils gesondert gestellt werden.

(9) Die Gelder für den Bundesvorstand speisen sich aus den sonstigen Einnahmen. Nur falls diese nicht ausreichen um die vom BPT dem Bundesverband zugestandenen Gelder zu decken zahlen die Landesverbände anteilig nach Mitgliederstärke an den Bundesverband einen Anteil an den Mitgliedsbeiträgen von bis zu 50% aus. (10) Einnahmen des Bundesverbandes die die dem Bundesverband durch einen BPT zugestandenen Gelder übersteigen sind an die Landesverbände auszuzahlen.

Antragsbegründung

Die Verwendung der sonstigen Einnahmen des Bundes sind noch überhaupt nicht geregelt.

Die Vorgeschlagene Regelung gibt dem Bundesvorstand einen großen Handlungsspielraum für Aktionen aller Art und den Parteitagen das übergreifende Budgetrecht.

Die Soll-Klauseln in (8) drücken Vertrauen in den Bundesvorstand aus ohne den Parteitag zu entmachten.

Der Bundesverband soll ausreichend Geld für alle Aufgaben zur Verfügung haben, es sollen aber angesichts der anstehenden Bundestagswahl nicht zu großen Summen kommen über die nur der Bundesvorstand nach belieben bestimmen kann die aber in den Gliederungen nie ankommen.

Der Antrag beinhaltet den SÄA 028 aus der Antragsfabrik.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge