Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA034
<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | SÄA034 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §3 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 05.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelFinanzordnung - Verzug und Mahnung - Parteiengesetz konforme Regelung AntragstextEs wird beantragt den §§ Parteiengesetz konform zu regeln. Die Anzahl der Jahresbeiträge ist ein Vorschlag und es ist dem BPT frei zu stellen diese Zahl anders zu setzen. (Vorschlag: 2-4) Aktuelle Fassung § 3 - Verzug und Mahnung [..] (3) Befindet sich ein Mitglied trotz 3-facher Mahnung jeweils im Abstand von wenigstens 14 Tagen und einer jeweils angemessenen Fristsetzung weiterhin im Verzug, so ist dies als Austrittserklärung zu werten und die Mitgliedschaft aufzulösen. Neue Fassung § 3 - Verzug und Mahnung [..] (3) Ein Mitglied darf nicht mehr als drei Mitgliedsbeiträge im Verzug sein. AntragsbegründungIn dieser Form verstößt der Pirat gegen die Satzung wenn er mehr als drei (also vier) Mitgliedsbeiträge im Verzug ist. Dann kann das Mitglied vom Schiedsgericht ausgeschlossen werden. Der Pirat hat dann immer noch mindestens eine Einspruchsmöglichkeit. Weiteres sollte in der Schiedsgerichtsordnung geregelt sein. So ist es Parteiengesetz konform. "Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt." Dies ist dann der Punkt in dem der Pirat bei langer Nichtzahlung vorsätzlich gegen die Satzung verstößt. Diskussion
Konkurrenzanträge |