Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA027
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA027 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §2 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 05.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelErhöhung des Bundesanteils an den Mitgliedsbeiträgen von 40 auf 50 Prozent AntragstextDie Aufteilung des Mitgliedsbeitrags wird neu wie folgt geregelt: (1) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 50% des Beitrages erhält der Bundesverband. (2) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine anderslautende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel des Mitgliedbeitrages: Der Landesverband erhält 1/6. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 1/12. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 1/12. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 1/6. (3) Sollte im Falle einer Aufteilung nach § 6 Abs. (2) kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband und/oder Kreisverband und/oder Bezirksverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an die nächsthöhere Gliederung. (4) Der Finanzrat erarbeitet Änderungsvorschläge zur Verteilung des Mitgliedsbeitrages. (5) Die Regelungen aus Abs. 1 und 2 gelten ab dem 01.01.2012.
Der o.g. Antrag entspricht einem Alternativtext zu § 6 des Antrags für eine komplett neue Finanzordnung von Rene Brosig. Sollte dieser nicht angenommen werden, ist § 2 Abs. 5 bis 7 der aktuellen Finanzordnung durch die o.g. Regelung zu ersetzen und der o.g. Abs. 4 ersatzlos zu streichen. AntragsbegründungDurch die Wahlerfolge bei Landtagswahlen, die bei der Ausschüttung von Mitteln aus der Parteienfinanzierung zuerst zu berücksichtigen sind, ist nach derzeitigem Stand damit zu rechnen, dass ab 2012 hieraus keine Mittel mehr an den Bundesverband fließen werden. Zudem fließen Spenden meist an niedrigere Gliederungen, woran der Bundesverband – im Fall der Annahme der von Rene vorgeschlagenen neuen Finanzordnung – keinen Anteil mehr erhält. Gleichzeitig steigt der Finanzbedarf durch erhöhten Organisationsaufwand durch Vorstands-, Presse- oder Verwaltungspiratentreffen, steigende Kosten für Bundesgeschäftsstelle und Pressearbeit sowie den Wunsch der Basis nach (mindestens) zwei Bundesparteitagen pro Jahr und der Organisation von länderübergreifenden Konferenzen zur politischen Arbeit. Schon jetzt sieht sich der Bundesvorstand daher gezwungen, mit seinen vorhandenen Mitteln sehr restriktiv umzugehen. Durch eine Erhöhung des Bundesanteils an den Mitgliedsbeiträgen von 40 auf 50 Prozent soll die Handlungsfähigkeit des Bundesvorstands erhalten und die Finanzierung zentral zu organisierender Aufgaben der Partei möglich bleiben. Diskussion
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