Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA027

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA027
Einreichungsdatum
Antragsteller

Kungler

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §2
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 05.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Erhöhung des Bundesanteils an den Mitgliedsbeiträgen von 40 auf 50 Prozent

Antragstext

Die Aufteilung des Mitgliedsbeitrags wird neu wie folgt geregelt:

(1) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 50% des Beitrages erhält der Bundesverband. (2) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine anderslautende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel des Mitgliedbeitrages: Der Landesverband erhält 1/6. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 1/12. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 1/12. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 1/6. (3) Sollte im Falle einer Aufteilung nach § 6 Abs. (2) kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband und/oder Kreisverband und/oder Bezirksverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an die nächsthöhere Gliederung. (4) Der Finanzrat erarbeitet Änderungsvorschläge zur Verteilung des Mitgliedsbeitrages. (5) Die Regelungen aus Abs. 1 und 2 gelten ab dem 01.01.2012.


ANMERKUNG (NICHT TEIL DES ANTRAGS)

Der o.g. Antrag entspricht einem Alternativtext zu § 6 des Antrags für eine komplett neue Finanzordnung von Rene Brosig.

Sollte dieser nicht angenommen werden, ist § 2 Abs. 5 bis 7 der aktuellen Finanzordnung durch die o.g. Regelung zu ersetzen und der o.g. Abs. 4 ersatzlos zu streichen.

Antragsbegründung

Durch die Wahlerfolge bei Landtagswahlen, die bei der Ausschüttung von Mitteln aus der Parteienfinanzierung zuerst zu berücksichtigen sind, ist nach derzeitigem Stand damit zu rechnen, dass ab 2012 hieraus keine Mittel mehr an den Bundesverband fließen werden. Zudem fließen Spenden meist an niedrigere Gliederungen, woran der Bundesverband – im Fall der Annahme der von Rene vorgeschlagenen neuen Finanzordnung – keinen Anteil mehr erhält.

Gleichzeitig steigt der Finanzbedarf durch erhöhten Organisationsaufwand durch Vorstands-, Presse- oder Verwaltungspiratentreffen, steigende Kosten für Bundesgeschäftsstelle und Pressearbeit sowie den Wunsch der Basis nach (mindestens) zwei Bundesparteitagen pro Jahr und der Organisation von länderübergreifenden Konferenzen zur politischen Arbeit. Schon jetzt sieht sich der Bundesvorstand daher gezwungen, mit seinen vorhandenen Mitteln sehr restriktiv umzugehen.

Durch eine Erhöhung des Bundesanteils an den Mitgliedsbeiträgen von 40 auf 50 Prozent soll die Handlungsfähigkeit des Bundesvorstands erhalten und die Finanzierung zentral zu organisierender Aufgaben der Partei möglich bleiben.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/SÄA023