Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA022
<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge
![]() |
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
![]() |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | SÄA022 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §2 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 05.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelZurückgezogen (war Erhöhung des Mitgliedbeitrags (Ergänzung zu SÄA015)) AntragstextDer Antrag wurde von Benutzer:Stevenmaass übernommen und in SÄA015 integriert. -- Falls der Antrag SÄA015 beschlossen wird, wird beantragt Abschnitt B § 2 Abs. 2 Satz 1 der Bundessatzung zu ändern. Aktuelle Fassung: Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Neue Fassung: Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 4 € pro Monat zu berechnen. AntragsbegründungSollte mit dem Antrag SÄA015 der Mitgliedsbeitrag durch Änderung von Abschnitt B § 2 Abs. 1 auf 48 € pro Jahr erhöht werden, so muss konsequenterweise auch Abschnitt B § 2 Abs. 2 Satz 1 geändert werden. Diskussion
Konkurrenzanträge |