Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA021
<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | SÄA021 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Mmarsching |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §2 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 05.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelÄnderung des Mitgliedsbeitrags auf einen Mindestbetrag AntragstextHiermit beantrage ich §2 der Finanzordnung nach dem erfolgreichen Vorbild (z.B. Mehr Demokratie e.V.) wie folgt zu ändern: Aktuelle Fassung (2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet. (3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr. Neue Fassung (2) Der Beitrag ist jährlich zum 01.01. in voller Höhe zu entrichten. Auf Antrag beim jeweiligen Landesverband kann der Beitrag auch halbjährlich zum 01.01. und 01.06. oder quartalsweise zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. in jeweils anteiliger Höhe entrichtet werden. optional (2) Der Beitrag ist jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres in voller Höhe zu entrichten. (3) Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 1/12 der Beitragshöhe pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet. (4) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der jeweilige Landesvorstand den Beschluss fassen, ganz auf den Beitrag dieser Person zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr. AntragsbegründungWICHTIG: Meine im Vereinsleben erworbenen und die bei anderen Organisationen erfragten Erfahrungswerte zeigen, dass mit einem Mitgliedsantrag wie ihn z.B. "Mehr Demokratie" führt [ ] 36,- EUR im Jahr (mit klar vorgeschlagenen und ankreuzbaren 36,-€ regulärem Beitrag im Jahr, darunter die einfache Möglichkeit einen erhöhten Förderbeitrag zu leisten und dann das Freifeld für den eigenen Beitrag) bestätigen sich die häufigen Befürchtungen nicht, jedes Mitglied zahle ab sofort nur noch den Mindestbeitrag. Wahrscheinlicher ist eine erhöhte Anzahl von Förderungen per festgelegtem "Förderbeitrag" und damit eher eine erhöhte Einnahme. Vor allem die Möglichkeit auch quartalsweise zahlen zu können fördert einen höheren Beitrag, der "nicht so weh tut". Ich zahle lieber 4 mal 20,-€ Beitrag als einmal 80,-€. Ich weiß, ohne Diskussion im Liquid oder ähnliches haue ich hier noch so ein Ding rein... Fakt ist aber doch: - Der Bundesvorstand bewilligt derzeit jeden Antrag auf Reduzierung ohne Prüfung (ist bei den Mitgliedermassen auch nicht mehr möglich seit 06/2009!). - Nicht jeder kann sich den vollen Beitrag auf einmal leisten. Auch nicht 12,-€! Das Argument "sind doch nur 1,-€ pro Monat zählt am Jahresanfang einfach nicht... - Die Summe der Beiträge ist nicht festgelegt. Am Beispiel NRW finden sich Zahlung z.B. von 13,37 EUR (trotz vermindertem Beitrag), 42,-€ und 66,66€. Selbst mit der alten Regelung, erst Recht mit der neuen macht eine feste Summe pro Restmonat da keinen Sinn. - Ohne "Erlaubnis" für die Reduzierung brauche ich auch die Möglichkeit für den BVor nicht mehr. Ich freue mich über jeden Piraten, der ernsthaft über diese Vorschläge nachdenkt. :) Diskussion
Konkurrenzanträge |