Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA021

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA021
Einreichungsdatum
Antragsteller

Mmarsching

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §2
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 05.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Änderung des Mitgliedsbeitrags auf einen Mindestbetrag

Antragstext

Hiermit beantrage ich §2 der Finanzordnung nach dem erfolgreichen Vorbild (z.B. Mehr Demokratie e.V.) wie folgt zu ändern:

Aktuelle Fassung

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.

(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.

(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.

Neue Fassung

(1) Jedes Mitglied legt mit dem Antrag auf Mitgliedschaft die Höhe seines Beitrages fest, wobei eine Höhe von 12,-€ pro Kalenderjahr nicht unterschritten werden darf. Empfohlen werden 36,-€ pro Kalenderjahr als regulärer Beitrag bzw. 60,-€ pro Kalenderjahr als "Förderbeitrag". Diese Beitragshöhe kann jederzeit für das Folgejahr geändert werden.

(2) Der Beitrag ist jährlich zum 01.01. in voller Höhe zu entrichten. Auf Antrag beim jeweiligen Landesverband kann der Beitrag auch halbjährlich zum 01.01. und 01.06. oder quartalsweise zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. in jeweils anteiliger Höhe entrichtet werden.

optional

(2) Der Beitrag ist jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres in voller Höhe zu entrichten.

(3) Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 1/12 der Beitragshöhe pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet.

(4) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der jeweilige Landesvorstand den Beschluss fassen, ganz auf den Beitrag dieser Person zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.

Antragsbegründung

WICHTIG:

Meine im Vereinsleben erworbenen und die bei anderen Organisationen erfragten Erfahrungswerte zeigen, dass mit einem Mitgliedsantrag wie ihn z.B. "Mehr Demokratie" führt

[ ] 36,- EUR im Jahr
[ ] 72,- EUR im Jahr
[ ] [Freier Beitrag (mind. 12 €)] EUR im Jahr

(mit klar vorgeschlagenen und ankreuzbaren 36,-€ regulärem Beitrag im Jahr, darunter die einfache Möglichkeit einen erhöhten Förderbeitrag zu leisten und dann das Freifeld für den eigenen Beitrag)

bestätigen sich die häufigen Befürchtungen nicht, jedes Mitglied zahle ab sofort nur noch den Mindestbeitrag. Wahrscheinlicher ist eine erhöhte Anzahl von Förderungen per festgelegtem "Förderbeitrag" und damit eher eine erhöhte Einnahme. Vor allem die Möglichkeit auch quartalsweise zahlen zu können fördert einen höheren Beitrag, der "nicht so weh tut". Ich zahle lieber 4 mal 20,-€ Beitrag als einmal 80,-€.

Ich weiß, ohne Diskussion im Liquid oder ähnliches haue ich hier noch so ein Ding rein... Fakt ist aber doch:

- Der Bundesvorstand bewilligt derzeit jeden Antrag auf Reduzierung ohne Prüfung (ist bei den Mitgliedermassen auch nicht mehr möglich seit 06/2009!).
- Der Antrag auf Reduzierung des Mitgliedsbeitrags muss nicht begründet (bzw. der Grund nachgewiesen) werden. Schon jetzt kann ich, wenn ich will, mit 12,-€ dabei sein.
- Modelle wie bzw. der Mitgliedsantrag von Mehr Demokratie (www.mehr-demokratie.de/mitglied-werden.html) funktionieren bei anderen Vereinigungen reibungslos.
- Dort wo ich Einblick habe zahlen 87% der Mitglieder der regulären Beitrag, 10% der Mitglieder einen reduzierten Beitrag und 3% der Mitglieder mehr als 36,-€ (im Schnitt sogar 65,-€!!)
Daher zu (1): Beitrag auf 12,-€ Minimum festsetzen und mehr empfehlen (1% anyone?)

- Nicht jeder kann sich den vollen Beitrag auf einmal leisten. Auch nicht 12,-€! Das Argument "sind doch nur 1,-€ pro Monat zählt am Jahresanfang einfach nicht...
- Mit moderner Buchhaltung sollten quartalsweise Zahlungen kein Problem sein.
- Der Entscheider hier sollte der Landesverband sein, er zieht die Zahlungen ein. Daher zu (2): Zahlungsmodalitäten klarstellen, wenn der LV (zieht das Geld ein!) meint dies leisten zu können, anteilige Zahlungsweisen

- Die Summe der Beiträge ist nicht festgelegt. Am Beispiel NRW finden sich Zahlung z.B. von 13,37 EUR (trotz vermindertem Beitrag), 42,-€ und 66,66€. Selbst mit der alten Regelung, erst Recht mit der neuen macht eine feste Summe pro Restmonat da keinen Sinn.
- Den Austritt zu nennen macht keinen Sinn, wir zahlen die Beiträge eh nicht zurück siehe § 5 - Beendigung der Mitgliedschaft(2) Daher zu (3): 1/12 statt fester Summe, da Beitrag variabel (schon jetzt!)

- Ohne "Erlaubnis" für die Reduzierung brauche ich auch die Möglichkeit für den BVor nicht mehr.
' - Der Entscheider hier sollte der Landesvorstand sein, er kann die Situation des Antragstellers besser einschätzen und er zieht die Zahlungen ein. Daher zu (4): Nur Verzichtsmöglichkeit da reduzierter Beitrag selbst wählbar.

Ich freue mich über jeden Piraten, der ernsthaft über diese Vorschläge nachdenkt. :)

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge