Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA016
<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | SÄA016 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
LarsM |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §4 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 05.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelPassives Wahlrecht bei Wechsel der Gliederung AntragstextEs wird beantragt, im §4 (1) den Satz: Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). durch den Satz: Ein Pirat kann nur in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden dessen Mitglied er ist (Passives Wahlrecht). zu ersetzen. AntragsbegründungWenn ein Mitglied gem. §3(2a) Bundessatzung die Gliederung wechselt darf es nach §4(1) nicht in den Vorstand dieser Gliederung gewählt werden da es nicht seinen Wohnsitz in diesem Gebietsverband hat. Diskussion
Konkurrenzanträge |