Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA015
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA015 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Stevenmaass |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §2 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 05.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelErhöhung des Mitgliedsbeitrages AntragstextÄnderung Abschnitt 1. Erhöhung des Mitgliedsbeitrages auf 48 Euro: Aktuelle Fassung: (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig. Neue Fassung: (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 48 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.
Aktuelle Fassung: Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Neue Fassung: Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 4 € pro Monat zu berechnen. AntragsbegründungUm die kommenden Wahlkämpfe zu finanzieren werden mehr finanzielle Mittel benötigt. Dies entspricht einer Erhöhung um einen (1) Euro pro Monat. Eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags kann jeder beantragen. Diskussion
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