Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/Q103

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Antragsnummer

Q103

Einreichungsdatum

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Antragstitel

Genderneutrale Gleichbehandlung des Berufs Hausmann und Vater/Pflegender - Hausfrau und Mutter/Pflegende mit anderen Berufen im Folgenden ‚Assistent/in für Kinderbetreuung bzw. Pflege von Hilfsbedürftigen’ genannt

Antragsteller

Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Der Bundesparteitag möge als Positionspapier und Grundlage für künftige Wahlprogramme beschließen:

Leitlinien zur Geschlechter- und Familienpolitik der PIRATEN

Präambel

Die Piratenpartei Deutschland bekennt sich zur geschlechtsneutralen Gleichbehandlung sämtlicher Gender-Gruppen, zur persönlichkeits- und bedürfnisbezogenen Schul- und Ausbildung, die das Individuum in den Vordergrund stellt. Ein Grundanliegen der PIRATEN ist das Recht auf eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe.

Die PIRATEN wollen ein neues Selbstverständnis der Geschlechterrollen, hin zu gesellschaftlicher Gleichwertigkeit der Angehörigen aller Teilgruppen fördern. Dies lässt sich auf schulischer und beruflicher Ebene wie auch in der familienpolitischen Entwicklung und Gestaltung der Gesellschaft abbilden.

Die Grundlage für unsere heutige Gesellschaft ist der solidarische Gedanke, der sich im Generationenvertrag widerspiegelt. Dieser Generationenvertrag verschiebt sich zu Lasten der jüngeren Generation. Insgesamt stehen wir vor der Aufgabe einerseits trotz des demographischen Wandels die Sicherstellung der Pflege Hilfsbedürftiger sicherzustellen und andererseits jeder Generation die gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Dabei kommt der Generationenversorgung im häuslichen Bereich eine besondere Bedeutung zu.

1 geschlechterneutrale Gleichbehandlung

Die Anerkennung der Geschlechterneutralität bei Tätigkeiten im häuslichen Umfeld zur bedarfsgerechten Begleitung von Hilfsbedürftigen wie Säuglinge, Kleinkinder, körperlich- und/oder geistig Behinderte sowie Pflegebedürftige oder Sterbende hängt zusammen mit dem Verständnis, dass diese Tätigkeiten gleichermaßen gut von weiblichen und männlichen Personen übernommen werden können und sollen.

Dieses Verständnis auf gesellschaftlicher Ebene zu festigen, mündet in der Anerkennung der Gleichwertigkeit aller Geschlechter in Berufen, in diesem Zusammenhang seien vor allem Pflege und Kinderversorgung in Krippen, Kindergärten, Kitas, Schulen u.ä. sowie in der Altenpflege genannt. Zu der geforderten Gleichwertigkeit und Gleichachtung gehört auch die gleiche Anerkennung, wenn diese Tätigkeiten innerhalb der Familien, bzw. innerhalb eines Haushalts ausgeübt werden.

2 Gleichbehandlung aller häuslich begleitenden Tätigkeiten

Eine Gesellschaft, die die Gleichberechtigung aller Menschen ermöglichen will, braucht für ihre Menschen nicht nur eine geschlechtsunabhängige Gleichberechtigung im Beruf sondern ebenso die Gleichbehandlung der Berufe innerhalb und außerhalb des Beschäftigungsbereiches Familie.

Daraus erschließt sich der Ansatz, Ausbildungsberuf und Familientätigkeit als gleichwertig anzuerkennen und die häusliche Begleitung von Hilfsbedürftigen innerhalb der eigenen vier Wände auf dem Arbeitsmarkt als Beruf zu positionieren.

Derzeit schließt die allgemein von der Gesellschaft anerkannte Definition der Bezeichnung "Beruf" Hausfrau und Mutter / Hausmann und Vater im Bereich Kindererziehung für Neugeborene bis 3-Jährige und ggf. ältere zu versorgende Kinder ebenso wie Hausmann und Pfleger / Hausfrau und Pflegerin für kranke oder alte Angehörige aus. Das wollen wir ändern durch eine Schaffung von Gleichwertigkeit von häuslicher und Erwerbstätigkeit.

3 Gleichbehandlung von häuslicher Begleitung und Beruf

In den Zeiten des demographischen Wandels kommt der häuslichen Begleitung eine neudefinierte Rolle zu. Was einstmals aufgrund der festdefinierten Geschlechterrollen konservativ belegt war, wird heute in unserer aufgeklärten Gesellschaft von jungen Menschen als progressive neue Entwicklung erfasst.

Dabei existiert zum einen der Wunsch der Eltern, sich stärker als in den letzten 20 Jahren wieder für die Begleitung der Kinder zu Hause einzusetzen, andererseits besteht wegen der immer noch unzureichenden Versorgung mit KITA- und Hortplätzen das Erfordernis, dass ein Elternteil oder beide zu gleichen Teilen die Betreuung der Kinder zu Hause übernehmen. Gerade im Bereich der unter 3-Jährigen stehen immer mehr Eltern vor dieser Frage.

Im Gegensatz zur beruflichen Tätigkeit in Ausbildungsberufen ist in diesem Feld kein Konzept vorhanden, dieses Engagement zu Hause für die Kinder ausüben zu können, ohne dabei von einer Versorgerperson abhängig zu sein oder in die Regelungen nach HartzIV zu fallen. Das stellt eine grundlegende Benachteiligung der Eltern ebenso wie der Pflegenden von Hilfsbedürftigen dar, bei der Gruppe der Eltern stehen gerade Alleinerziehende vor einem oftmals unlösbar erscheinenden Problem.

Um die anfallenden Aufgaben zuverlässig zu erfüllen, ist der zeitintensive Einsatz der begleitenden Person, die sich im häuslichen Umfeld engagiert, erforderlich. Hierbei ist das Zeitfenster für eine Erwerbstätigkeit praktisch nicht oder nur im begrenzten Umfang vorhanden. Ohne die Anerkennung durch die Gesellschaft und deren direkte finanzielle Unterstützung derer, die die Aufgaben der Kinderbetreuung und Pflege der Hilfsbedürftigen zu Hause erfüllen, droht der soziale und gesellschaftliche Abstieg.

Ergänzend zu Entwicklung, Ausbau und Verbesserung bereits existierender öffentlicher Angebote setzen sich die PIRATEN für eine Anerkennung der 1:1 Kinderbetreuung und Pflege von Hilfsbedürftigen zu Hause gleichwertig mit Ausbildungsberufen ein. Diese Anerkennung muss den Betreuenden und Pflegenden das Recht auf eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

4 Gleichberechtigung der beruflichen Erwerbstätigkeit mit dem Beruf Assistent/in für Kinderbetreuung bzw. Pflege von Hilfsbedürftigen

Um das in unserer Gesellschaft neue Selbstbewusstsein von Müttern und Vätern und Menschen, die sich bewusst für die Pflege von Hilfsbedürftigen zu Hause einsetzen zu unterstützen, fordern wir eine zeitgemäße Anerkennung dieser Tätigkeiten.

Die Gleichbehandlung aller Berufe, ob nun zu Hause oder außerhalb des Familienbereiches ausgeführt, hilft einerseits, die gesellschaftliche Rolle jedes Einzelnen wertzuschätzen, und andererseits die Qualität der Ausbildung für die Ausübenden zu fördern. Bisher werden viele Maßnahmen im Rahmen persönlicher Initiative angeboten, meist verbunden mit nicht unerheblichem privaten Kostenaufwand für die Eltern oder Pflegenden.

Bei der Einführung eines Berufsbildes für Kinderbetreuung und Pflege von Hilfsbedürftigen im häuslichen Umfeld können diese Initiativen allen Teilnehmenden im Ausbildungprogramm qualitativ zugesichert werden.

5 Persönlichkeits- und bedürfnisbezogene, individualisierbare Ausbildung

Wir setzen uns dafür ein, dass sowohl Kinder als auch Erwachsene die freie Wahl über ihre Bildungslaufbahn flexibel und individuell planen und absolvieren können.

Im konkreten Fall der Pflege von Hilfsbedürftigen und der Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld bedeutet dies eine Ausbildung, die den Einzelnen darin unterstützt, seine Begabungen zu entfalten, Schwächen abzubauen und eigene Interessen und Fähigkeiten zu entdecken.

Dabei ist jede Betreuung individuell zu betrachten, jeder Betreuende hinsichtlich seiner Bedürfnisse wahrzunehmen. Ein Angebot an Bildungs- und Schulungsmaßnahmen kann Eltern und Pflegenden von Hilfsbedürftigen im häuslichen Umfeld zur Verfügung gestellt werden. Eltern können bei der häuslichen Versorgung ihrer Kinder parallel einen Ausbildungs- und Förderungsplan wahrnehmen, der ihnen bei den auftretenden Herausforderungen Hilfestellung geben kann. Für Pflegende, die hilfsbedürftige Angehörige im häuslichen Umfeld pflegen, gilt dies ebenfalls.

Die regional zu fördernde Ausbildung, Bildungs- und Schulungsmaßnahmen in den Berufen ist nach dem Grundssatz "Learning by Doing" umzusetzen, begleitet durch geeignete fachliche Unterstützung.

6 Ausbildung zur Hilfstellung mit Nutzen von Standards

Kinderbetreuung und Pflege von Hilfsbedürftigen im häuslichen Umfeld deckt im Berufsbild verschiedene Bereiche abdecken. Ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung und der Ausübung dieses Beruf ist das Wahrnehmen von Zusammentreffen mit anderen Kindern und deren festen Begleitern im 1:1 Betreuungsverhältnis. Jedes Kind nimmt an verschiedenen Angeboten teil. Für die Begleitenden ist das Programm ein wichtiger Bestandteil ihrer Ausbildung sowie auch bei der Unterstützung in der Ausübung des Berufs.

Schwerpunkte hierbei sind u.a.:

Allgemein

  • Alters- / und gesundheitsbezogene Ernährungskurse unter Berücksichtigung von Krankheitsbildern
  • Naturbezogene Angebote, z.B. Waldausflüge etc.
  • Singen/Musizieren
  • Sensibilisierung auf erkennbare Nachhaltigkeit von Konsum im Rahmen des Themas Umweltschutz
  • aktives Basteln und Spiele zur Förderung gesellschaftlicher und sozialer Kompetenzen und anderes mehr zu den Themen gesundes Wachstum und Entwicklung
  • Kurse zum Umgang mit Krankheiten von Hilfsbedürftigen
  • Wahrung der Selbstbestimmung und Würde des Hilfsbedürftigen
  • Sensibilisierung über Gefahrenquellen für hilfsbedürftige Menschen (Teppichkanten / richtige Ausstattung Bad / WC etc.)

Speziell für Kinderbegleitung

  • frühkindliche Entwicklung (Spracherwerb, gewaltfreie Kommunikation, Bildung von Selbsbewusstsein)
  • Bewegungskurse für Eltern/Kinder für das Erlernen wichtiger Bewegungsabläufe
  • Eltern-Kind-Kurse mit Mit-Eltern, bei Bedarf unter Leitung von (Kinder)-Psychologen
  • Eltern-Gesprächsrunden, auf Wunsch unter Teilnahme von Pädagogen

7 Standardentwicklung und -kontrolle

Standards in Aus- und Weiterbildung werden in Gemeinschaftsarbeit mit Fördereinrichtung bei Einbeziehung erfahrender Eltern und Pflegender getroffen. Zu den Fördereinrichtungen zählen u.a. Kinder- und Jugendeinrichtungen, Erzieherverbände, Elterninitiativen, schulübergreifende Lehrerverbände, um das breite Spektrum der individuellen Kompetenzförderung zu erfassen. Bei der Betreuung anderer Pflegebedürftiger könnten Vereine, Initiativen und Verbände der jeweiligen thematischen Zuordnung einbezogen werden. Außerdem sollen Ärzte, Ernährungswissenschaftler, Psychologen u.a. mitwirken, wenn entsprechender Bedarf besteht.

Unabhängig von einer abgeschlossenen Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahme wird die Betreuung der Säuglinge und Kinder duch das Jugendamt im gesetzlichen Rahmen kontrolliert, ebenso die Einhaltung von Pflegestandards durch zuständige Behörden.

8 Finanzierung

Die Anerkennung des Berufs 'Assistent/in für Kinderbetreuung bzw. Pflege von Hilfsbedürftigen' durch die Gesellschaft muss eine Finanzierungsgrundlage beinhalten. Diese ist unter der Beachtung entfallender Kosten für die Kinderbetreuung und Pflege von Hilfsbedürftigen im häuslichen Umfeld gemeinschaftlich bzw. aus Steuermitteln zu finanzieren. Über eine Sonderregelung der Versteuerung kann der mögliche Wegfall der Freibeträge für Eltern ausgeglichen werden.

Die Ausübung des Berufs 'Assistent/in für Kinderbetreuung bzw. Pflege von Hilfsbedürftigen' berechtigt zum Erhalt eines gesetzlichen staatlichen Mindestlohns als Ersatz oder Ergänzung staatlicher Arbeitsagenturleistungen. Dieser Mindestlohn ist bis zur Sicherstellung des Rechts auf eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe durch ein Grundeinkommen jährlich durch eine unabhängige Kommission neu zu vereinbaren.

Die zeitliche Definition der Ausübung im Beruf 'Assistent/in für Kinderbetreuung bzw. Pflege von Hilfsbedürftigen' ist nicht auf die Betreuung der eigenen Kinder beschränkt. Der Beruf kann auch in 1:1 Betreuung nicht eigener Kinder ausgeübt werden, wenn eine abgeschlossene Ausbildung vorliegt. Voraussetzung ist eine Kontinuität im Bindungsaufbau der Kinder, der in den ersten drei Lebensjahren von besondere Bedeutung ist. So kann der Beruf von jeder geeigneten Person erlernt und ausgebübt werden.

Durch die Ausübung des Berufs entstehen der Erwerb eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld und ggf. Förderungsanspruch auf Fort- und Weiterbildung während oder nach Abschluss der Ausübung des Berufs 'Assistent/in für Kinderbetreuung bzw. Pflege von Hilfsbedürftigen'.

Die PIRATEN fordern die steuerliche und sozialversicherungsbezogene Gleichstellung des Berufs 'Assistent/in für Kinderbetreuung bzw. Pflege von Hilfsbedürftigen' mit anderen geschützten (Ausbildungs-)Berufen und den Erwerb von Rentenansprüchen.

Die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens für alle Bürger und Bürgerinnen würde die genannte Thematik auflösen. Solange dieses Modell gesellschaftlich nicht umgesetzt wird, kann die Schaffung der oben genannnten Berufsbilder die Gleichberechtigung aller in diesem Feld arbeitenden Menschen sicher stellen.

Antragsbegründung

Rollenverständnis 'Hausfrau und Mutter / Hausmann und Vater'

De facto macht ein berufstätiger Mensch in der Phase seiner Tätigkeit als Hausfrau und Mutter / Hausmann und Vater eine Pause seiner beruflichen Laufbahn. Allzu oft wird die Wiedereingliederung aus der Elterntätigkeit in die klassische Form des Berufs erschwert, weil eben diese Tätigkeit zu Hause für den Nachwuchs als ‚Auszeit’ definiert ist, die auch im Lebenslauf nicht selten als Lücke interpretiert wird. Nicht zuletzt können viele Eltern die eine leitende Position hatten, nicht in Ihren alten Job zurückkehren und werden gern wieder tiefer gestellt.

Umwälzende Veränderungen im familiären Strukturen und Rückgang der Geburtenrate

Die Statistiken der letzten Jahre weisen darauf hin, dass sowohl die Trennungszahlen von Familien mit Kindern steigen, vor allem in städtischen Umfeld, als auch die Form der Familie sich von traditioneller Ehe mit Kindern wandelt hin zu alleinstehenden Elterteilen mit Kindern oder Trennungsfamilien, die sich zu neuen Patchworkfamilien zusammenfinden. Die Ehe mit der traditionellen Form von Versorger und Versorgten tritt immer mehr zurück. Gleichzeitig sinkt die Geburtenrate in gesellschaftlich besser angesehenen bzw. bezahlten Berufsgruppen vor allem bei Frauen immer noch, und das in zunehmendem Maße. Auch familienpolitische Programme wie das einkunftsabhängige Elterngeld für Mütter und Väter hat diesem Trend bisher nicht hinreichend entgegen wirken können. Ein Grund ist im so verstandenen Karrierebruch durch Erziehungszeiten zu sehen. Menschen, die sich beruflich verwirklichen wollen, müssen nach derzeitigem Verständnis des Wortes ‚Beruf’ davon absehen, diesen durch eine so verstandene ‚Auszeit’ zu unterbrechen oder gar abzubrechen.

Kompetenzrückgang durch geminderte Entwicklung von Bindungsfähigkeit in frühkindlicher Entwicklungsphase

Bisher definieren die Gesellschaft und der Staat die frühestmögliche Wiedereingliederung in das Berufsleben als besonders unterstützenswerte Aufgabe. Dabei werden bereits Säuglinge ab drei Monaten in Liegekrippen von ihren Eltern abgegeben, damit die Eltern dem Anspruch konventioneller Berufstätigkeit gerecht werden können. Dies widerspricht neuesten wissenschaftlichen Studien zufolge den entwicklungsgerechten Bedürfnissen von Säuglingen und Kleinkindern - und widerspricht einem gesunden Menschenverstand. Die traditionelle Politik fordert mehr Familie und Kinder, ohne jedoch die gesellschaftlichen Rahmenbindungen an eine moderne Arbeitswelt und veränderte Familienstrukturen (mehr Alleinerziehende, mehr Patchworkfamilen) angepasst zu haben. Die Folgen dieser missglückten Familienpolitik: Fehlende Bindungsfähigkeit, die sich später durch fehlende bzw. erschwerte Bildung von Bindungs- und Verantwortungskompetenzen auswirkt. Die gesellschaftlichen wie auch individuellen Folgen, die dadurch entstehen, ziehen nachhaltig Folge-Kosten für die Gesellschaft nach sich.

Staatliche Anerkennung der Elterntätigkeit

Auf die Tätigkeit als zu Hause voll erziehendes Elternteil wird ein zeitlich anteiliger Rentenanspruch durch den Erziehenden erworben. Dies weist darauf hin, dass staatlicherseits die Tätigkeit als Hausfrau und Mutter / Hausmann und Vater auf dieser Ebene der anderer Berufsbilder gleichgesetzt wird. Bezahlung für diese Tätigkeit erwirbt das erziehende Elternteil jedoch nur aus vorangegangener Berufstätigkeit über das zeitlich gewährte Elterngeld, das anteilig zum vorangegangenen Nettolohns berechnet wird. Elternteilen, die vorher nicht berufstätig waren, bleibt nur der Anspruch auf HartzIV. Elternteile ohne vorherige Berufstätigkeit mit Festanstellung rutschen damit in die Sozialstatistiken der Arbeitsämter. Eine Person, die beispielsweise aus dem Studium oder freiberuflicher Tätigkeit direkt in die Tätigkeit als Hausfrau und Mutter / Hausmann und Vater wechselt, wird zum Sozialfall. Unabhängig davon, wie aktiv sie die Entwicklung und gesellschaftliche Ausbildung und Eingliederung des Nachwuchses gestaltet. Elternsein wird somit zum sozialen Abstieg degradiert. Es wird also differenziert zwischen staatlicher Förderung ehemals berufstätiger Elternteile und nicht berufstätiger. Das stellt eine gesellschaftliche Ungerechtigkeit dar, die auch vor Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens schon durch berufliche Gleichstellung behoben werden soll.

Ein Blick nach Norwegen:

Frauen und Familie (75% der norwegischen Frauen arbeiten (zumeist Teilzeit, aber mit nur 15 Stunden/Woche hat frau/mann alle Ansprüche auf Rente und Arbeitslosengeld/Krankenkasse:

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Datum der letzten Änderung

02.12.2011

Antragsgruppe

Geschlechter- und Familienpolitik

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft