Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/Q041

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Antragsnummer

Q041

Einreichungsdatum

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Antragstitel

Antragsteller

Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Abschnitt in fortlaufender Nummerierung in das Positionspapier mit dem Titel „Sofortmaßnahmen zur Humanisierung des SGB II“ aufzunehmen: Sanktionen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar 2010 entschieden, dass der Anspruch auf Sozialleistungen so ausgestaltet sein muss, „dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt“. Dazu gehört nicht nur das physische Existenzminimum, sondern „auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.“ (BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. 135 und 137)

Dieser Bedarf wird nach Ansicht des Gesetzgebers mit der Regelleistung gedeckt. Dennoch sind in Kapitel 3 des SGB II und des SGB XII jeweils „Sanktionen“, also Kürzungen von Sozialleistungen zum Zweck der Maßregelung von Leistungsempfängern vorgesehen. Dies ist aus unserer Sicht mit dem grundgesetzlichen Recht zur Achtung der Menschenwürde in Artikel 1 und dem Verbot von Zwangsarbeit in Artikel 12 des Grundgesetzes unvereinbar.

Daher sind Sanktionen nach SGB II Kapitel 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 5 (§31 - 32) sowie nach SGB XII Kapitel 3 Abschnitt 6 (§39a) abzuschaffen.

Analog müssen auch §42a Absatz 2 SGB II und §37 Absatz 4 SGB XII überarbeitet werden, die eine Kürzung des Regelbedarfes aufgrund eines zuvor gewährten Darlehens vorsehen.

Antragsbegründung

Siehe BVerfg.-Entscheidung[1] Absatz 2.

Im Dezember 2010 wurden 60.505 Sanktionen Deutschlandweit ausgesprochen, diese sind nach derzeitiger Regelung an feste Zeiten gebunden und kummulativ, können also im Extremfall zur Streichung jedweder Leistung (auch der Krankenversicherung / Mietfortzahlung) führen. [1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

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Datum der letzten Änderung

07.08.2012

Antragsgruppe

Arbeit und Soziales

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft