Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/Q010

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Antragsnummer

Q010

Einreichungsdatum

{{#dpl:

debug=0 category = Bundesparteitag 2011.2 Programmantrag titlematch=%Q010% skipthispage=no ordermethod=firstedit addeditdate=true userdateformat=d.m.Y count=1 format=,%DATE%,

}}

Antragstitel

Wahrnehmung staatlicher Aufgaben durch Staat und Öffentlichkeit

Antragsteller

Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Der Bundesparteitag möge als Positionspapier und Grundlage für Wahlprogramme ggf. mit modularen Abstimmungen zu den beiden Kapiteln und eventuell auch zum vorletzten Absatz (Telekommunikation) beschließen:

Wahrnehmung staatlicher Aufgaben durch Staat und Öffentlichkeit

Hoheitliche Aufgaben

Für hoheitliche Aufgaben können allein staatliche Institutionen zuständig sein. Eine Verlagerung auf private Unternehmen widerspricht dem staatlichen Gewaltmonopol und zerstört den staatlichen Zusammenhalt und die Strukturen der Gesellschaft. Hoheitliche Aufgaben sind sämtliche von Staats wegen veranlasste Kontrollaufgaben und insbesondere alle Aufgaben, die unmittelbar in Freiheitsrechte von Personen eingreifen und dabei über individuelle Vereinbarungen zwischen Personen hinausgehen.

Piraten treten allen Bestrebungen entgegen, hoheitliche Eingriffsrechte an Privatfirmen zu übertragen. Das betrifft personenbezogene Sicherheitskontrollen in Verkehrsanlagen ebenso wie die Kontrolle von technischen Einrichtungen, deren Funktionieren für das Leben und die Gesundheit der Menschen entscheidend ist; unangetastet bleiben sollen allerdings privatrechtliche Prüfstellen, die sich wie bei der Automobilprüfung als subsidäre Angebote bewährt haben. Ganz besonders ist eine Privatisierung von Aufgaben abzulehnen, wo Menschen in ihrer Freiheit beschränkt werden.

Infrastruktursicherung und Daseinsvorsorge

Bei den Einrichtungen zur Daseinsvorsorge ist zwischen der reinen Infrastruktur und der Nutzung der Infrastruktureinrichtungen zu unterscheiden. Infrastruktur bedarf der Organisation in staatlichen, kommunalen oder öffentlich-rechtlichen Strukturen, wenn eine Monopolbildung nicht zu vermeiden ist. Doch soll die Nutzung der Infrastruktur (also z.B. der Verkehr auf den Verkehrswegen) im Rahmen marktwirtschaftlichen Wettbewerbs konkurrierenden Unternehmen übertragen werden. In gleicher Weise ist auch bei anderen Infrastruktur-Einrichtungen der Zugang und die Nutzung durch verschiedene konkurrierende Unternehmen sicherzustellen. So sind Strom- und Gasnetz für alle Anbieter zu öffnen. Für Netze, die aufgrund ihrer Struktur nur in einem engen örtlichen Gebiet wirtschaftlich organisierbar sind, ist auch die Belieferung der Netze kommunalen Unternehmen zu übertragen (Wasserversorgung und Abwasserbehandlung).

Eine besondere Situation besteht im Aufgabenbereich der Abfallbehandlung. Private Siedlungsabfälle bedürfen geringerer Kontrolle als Reststoffe aus gewerblicher Produktion. Die bisherigen Systeme privater Reststoff-Verwertung haben sich auch durch unzureichende Kontrollierbarkeit als in hohem Maße gefährlich für den Schutz und Erhalt der Umwelt erwiesen, das gilt gerade für Unternehmen außerhalb der Ballungszentren. Soweit nicht wirksame Kontrollmechanismen gefunden werden können, ist eine Überführung der Reststoff-Abfuhr und der Vorbereitung für ein Recycling in kommunale Unternehmen vorzusehen.

Die technischen Bedingungen der Kommunikationsinfrastruktur sind inzwischen so vielfältig, dass eine Monopolbildung im Bereich der Infrastruktur nicht zu rechtfertigen ist, mittelfristig ist auch das Monopol der »letzten Meile« in den Festnetzangeboten zu überwinden. Andererseits hat sich im Bereich der Anbieter der Kommunikationsdienstleistungen ein Oligopol herausgebildet, das der Kontrolle durch die Netzagentur bedarf. Die Netzagentur hat auch dafür zu sorgen, dass ein flächendeckendes Angebot der Kommunikationsinfrastrukturen gewährleistet ist.

Für die Aufsicht über das Angebot an Infrastruktur und über den Betrieb in den Netzen sind Institutionen zu schaffen, die organisatorisch selbstständig, unabhängig und transparent arbeiten können.

Antragsbegründung

Begründung (nicht Bestandteil des Antrags)

Für die Diskussionsphase sind die beiden Module im Bundes-Liquid als separate Initiativen eingestellt. Damit können die einzelnen Aspekte unabhängig voneinander diskutiert und mit einem Votum abgeschlossen werden.

Aus der Antragsbegründung des Ursprungsantrags PA077 vom BPT 2011.1 (gesamtes Thema):

  • Marktwirtschaft wird erst auf der Grundlage einer gesicherten Infrastruktur möglich. Daher hat die Sicherung von Infrastruktur im weitesten Sinne (Verkehrswege, Telekommunikation, Bildung, Krankenversorgung, Energie- und Wasserversorgung, Abfallentsorgung usw.) Vorrang vor dem Streben nach Profit. Die Lösung besteht allerdings nicht darin, alle im Bereich der Infrastruktur beteiligten Unternehmen zu verstaatlichen oder zu vergesellschaftlichen, denn es ist höchst unsicher, dass Bürokraten die besseren Manager sind.

Diese Initiative klammert die Bereiche der Sozial- und Gesundheitsvorsorge zunächst vollständig aus, da hier sehr spezifische Aspekte zu berücksichtigen sind. Auch der Bereich der Bildungseinrichtungen bedarf separater Betrachtung.

Ergänzungen zum Abschnitt »Hoheitliche Aufgaben«

Der Antrag hat den politischen Rahmen festzulegen, nicht für alle eventuell eintretenden Fragestellungen Einzellösungen vorzutragen. Deshalb ist es im Antrag sinnvoll, an einem Beispiel (pars pro toto) auf bewährte subsidiäre Formen hinzuweisen und damit deutlich zu machen, dass bei der weiteren Ausarbeitung der Positionen eine weitere Differenzierung erforderlich ist. Damit ist weder die einfache Fortschreibung des Status Quo (etwa bei Prüfung und Überwachung großtechnischer Anlagen) zu rechtfertigen, noch eine gedankenlose Zerschlagung subsidiärer Prüfinstitutionen. (siehe Anmerkungen von ––eckes und --Validom auf der Diskussionsseite zum ursprünglichen Antrag )

Auch die Hinweise auf Überlegungen, den Strafvollzug zu privatisieren, oder auf polizeiaffine Bürgerwehren scheinen mir für den Antragstext entbehrlich, da hier die uneingeschränkte Position des letzten Satzes im Antragstext durchschlägt. (s. dazu ––eckes auf der Diskussionsseite zum ursprünglichen Antrag )

Zusätzlicher Begründungstext zum Infrastrukturteil nach verschiedenen Diskussionen in der Partei:

Diskussionsseite zum Originalantrag PA 077 vom BPT 2011.1
  • Mit dem Beispiel Verkehr ist nicht der Straßenverkehr gemeint, sondern der Schienenverkehr. Hier geht es um die Möglichkeit nichtbundeseigener Eisenbahnbetriebe auf öffentlicher Eisenbahn-Infrastruktur Verkehrsleistungen zu erbringen. Mir scheint das ein Musterbeispiel für die angestrebte Aufteilung zu sein. Damit meine ich nicht die derzeitige Situation, sondern eine Neuordnung, wie sie im Antragstext beschrieben und gefordert ist. Im Bereich der Straßen-Infrastruktur sind bislang vergleichsweise wenig Versuche unternommen worden, private Investoren tätig werden zu lassen (v.a. PPP-Projekt Autobahn-Sanierung A1 und Warnow-Tunnel). Andererseits ist die Nutzung der Verkehrsinfrastruktur durch private Unternehmer (Speditionen) allgemein unbestritten, trotz der sich dadurch ergebenden Probleme, was die Refinanzierung der Infrastruktur betrifft.
  • Der Antrag steht nicht im Widerspruch zur #LqFb-Initiative Gegen die Privatisierung öffentlicher Straßenverkehrsinfrastruktur …. Es ist wünschenswert, für die anschließende Gesamt-Initiative eine gemeinsame Formulierung unter Einbeziehung dieser Initiative zu finden.
  • Die Überlegungen und Forderungen dieser Initiative lassen sich unmittelbar ableiten aus dem Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Einzig das dort benutzte Wort von den  »natürlichen Monopolen« löst bei mir Vorbehalte aus, da ich für Ergebnisse der Technik ungern der Biologie bzw. der Natur entlehnte Begriffe verwende. Warum soll allerdings die staatliche / kommunale Verantwortlichkeit bei »natürlichen« Monopolen weniger verwerflich sein als die Zuständigkeit von Staat, Kommunen oder öffentlichen Trägern für nicht vermeidbare Monopole? Der Inhalt beider Aussagen ist identisch.
  • Was die Abfallbehandlung betrifft, scheint mir im Antrag nichts wirr. Der Antrag versucht in der gebotenen Kürze ein differenziertes Bild der Abfall/Reststoff-Situation zu zeichnen. Wenn das für den Zuschnitt dieses Antrags als zu komplex angesehen wird, so dürfen die im Antragstext durchgestrichenen Textpassagen als aus dem Antrag herausgenommen verstanden werden.
  • Zur Kommunikationsinfrastruktur: Es gibt inzwischen neben dem traditionellen (Telefon-)Festnetz die ebenfalls weit verbreitete Verkabelung mit Breitband-(Fernseh-)Kabel, das auch für Kommunikationsinfrastruktur genutzt wird. Dazu kommen verschiedene Funknetze unterschiedlicher technischer Standards und die Download-Angebote per Satellit. Zur Telekom konkurrierende Angebote traditioneller Festnetz-Telefonie sind zwar weiterhin nur vereinzelt physisch gebaut (z.B. Netcologne oder Versatel in Berlin), die »letzte Meile« der Telekom führt aber vielfach zu unbeherrschbaren Marktkonflikten. Daher sind hier Nachbesserungen sinnvoll, die auch den Abbau dieses Monopols zum Ziel haben können. Die Vergabe der neuen Frequenzbereiche hat überdies dargelegt, wie durch regulierenden Eingriff der Netzagentur ohne Schaffung eines staatlichen Netzes bislang unterversorgte Regionen an die Kommunikationsinfrastruktur angebunden werden können.
  • Aus diesem Grund vermag ich auch die im Landesverband Berlin geführte Diskussion, die Kommunikationsinfrastruktur grundsätzlich in öffentlicher Trägerschaft aufzubauen, nicht ohne weiteres zu teilen.

Zur Gesamt-Initiative

Der ursprüngliche Gesamt-Antrag wurde in LiquidFeedback erarbeitet und war dort erfolgreich mit:

Ja: 172 (61%) • Enthaltung: 28 • Nein: 112 (39%) • Angenommen

Anregungen aus der Diskussion im LiquidFeedback-System

zur Anregung /a3306:

Man muss unterscheiden:

  • der eigenwirtschaftliche Verkehr (also Güterverkehr und

Fernverkehr)

Hier können nicht bundeseigene Eisenbahnen ohne Beschränkung, aber nach Maßgabe verfügbarer Trassen, Züge fahren lassen. Dafür gibt es private Spezial-Bahnen etwa für die Chemie-Branche, aber auch Bahnen, die als Töchter ausländischer Bahnen organisiert sind.

Probleme bestehen durch Stations-/Trassenpreise und -verfügbarkeit (DB-Netz bzw. DB-Station&Service bevorzugen DB-Gesellschaften), fehlende oder unzulängliche Tarifverträge (Entlohnung und Arbeitszeiten).

  • der subventionierte Personen-Nahverkehr

Hier werden zur Zeit Streckennetze ausgeschrieben und auf Zeit Eisenbahnverkehrsunternehmen beauftragt. Wenn sich das einmal eingespielt hat, können die Eisenbahnunternehmen, die ein solches Teilnetz verlieren, sich um andere Teilnetze bewerben. So hat sich die Prignitzer Eisenbahn nach Stornierung der Beauftragung für Strecken in der Prignitz erfolgreich um Strecken in NRW beworben. Zusätzlich wurde der Bahn die Bedienung einer RB-Linie von Berlin aus im Wechsel mit der DB übertragen.

Probleme können entstehen durch die Verfügbarkeit von Loks und Wagen. Dem kann man mit einem Fahrzeugpool begegnen (Niedersachsen). Problematisch sind auch Inselnetze wie die Hamburger und Berliner S-Bahn, die Rübelandbahn (wegen abweichender Elektrifizierung) und die Schmalspurstrecken.

  • Notwendige Änderungen

Wichtig ist die Entflechtung des Netzes (und der Stationen) vom DB-Betriebs-Unternehmen. Dafür wäre es wohl am besten, eine Eisenbahn-Infrastruktur-Anstalt des öffentlichen Rechts zu schaffen. Auch die nach dem Verkauf der Landes- und Kreisbahnen in »privates« Eigentum übergegangene Infrastruktur müsste sicher rückübertragen werden.

zu Anregung 3347: eingearbeitet.

Aktuelle Ergebnisse aus LQFB

Modul Hoheitliche Aufgaben: Ja: 292 (84%) · Enthaltung: 23 · Nein: 54 (16%) · Angenommen Modul Infrastruktur: Ja: 253 (80%) · Enthaltung: 39 · Nein: 63 (20%) · Angenommen

Liquid Feedback

http://pplf.de/i1610 – Ja: 292 (84%) · Enthaltung: 23 · Nein: 54 (16%) · Angenommen
http://pplf.de/i1611 – Ja: 253 (80%) · Enthaltung: 39 · Nein: 63 (20%) · Angenommen

Wiki-Antragsfabrik

-

Piratenpad

-

Konkurrenzanträge

-


Datum der letzten Änderung

08.11.2011

Antragsgruppe

Staatsorganisation

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft