Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA092
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA092 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Demokratie |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 10.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelMehr Demokratie beim Wählen - Aktives Wahlrecht ab 14 Jahren AntragstextDer Bundesparteitag möge als Ergänzung des Parteiprogramms im Abschnitt »Mehr Demokratie wagen« beschließen: Mehr Demokratie beim Wählen - Aktives Wahlrecht ab 14 JahrenUm eine Politik zu stärken, die für die Zukunft mehr Verantwortung übernimmt, setzen wir Piraten uns dafür ein, die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf den Beginn der Strafmündigkeit festzulegen. Die automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis soll mit Vollendung des 16. Lebensjahres erfolgen, zuvor ist die Eintragung einmalig zu beantragen. AntragsbegründungBegründung (nicht Bestandteil des Antragstextes)Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit dem Eintritt der Schuldfähigkeit verlangt der Gesetzgeber von einem Menschen die Werte und Gesetze unserer Gesellschaft zu beachten und nach ihnen zu handeln. Viele beginnen in dieser Zeit auch mit konkreten Überlegungen für die Berufswahl. Auf die Lebensumstände, deren Entwicklung diese Überlegungen der jungen Menschen beeinflusst, hat die Politik einen entscheidenden Einfluss. Es ist daher angemessen, die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf den Beginn der Strafmündigkeit zu senken. Mit dem Beginn dieser Verantwortlichkeit sollte er auch entscheiden können, welche politische Gruppierung ihn in der Politik momentan am besten vertritt und ihm sollte dieses Recht zugestanden werden. Keine Pflichten ohne Rechte. Das sorgt auch dafür, ein kleines Gegengewicht gegenüber dem Ansteigen der Wählergruppe im Rentenalter zu schaffen und die Interessen der nachwachsenden Generation im politischen Prozess besser zu berücksichtigen. Wahlrecht ist keine Wahlpflicht. Dieses Recht wahrzunehmen, ist die Entscheidung des einzelnen Wählers, der damit auch eine Verantwortung übernimmt. Prinzipiell wäre ein uneingeschränktes Wahlrecht zu befürworten, doch die leichte Beeinflussbarkeit von Kindern macht es sehr schwierig von einer echten Entscheidung auszugehen. Dazu kommt, dass die Kindheit auch einen Schutzraum darstellt, der es den jungen Menschen erlaubt, unbeschwert ihre Neugier auszuleben, ihre Entwicklungspotentiale auszuloten und Schritt für Schritt Erfahrungen zu sammeln und Verantwortung zu übernehmen. So gibt es die sehr notwendigen Beschränkungen im Arbeitsleben. Andererseits wird der Schutzraum Kindheit durch einen stets rigider werdenden Druck durchlöchert, sich immer früher und immer schneller Wissen anzueignen. So wird die natürliche Neugier beeinträchtigt, das Bildungsideal auf abfragbares, kognitives Wissen reduziert und ganzheitliches und selbstbestimmtes Lernen verhindert. Auch ein Wahlrecht im Kindesalter kann den Druck auf Kinder weiter verstärken, wenn Eltern das Wahlrecht ihrer Kinder als billige Chance ansehen, das eigene Stimmgewicht dadurch zu erhöhen. Daher scheint mir ein Wahlrecht für Jugendliche geboten, für Kinder aber in hohem Maße problematisch zu sein. Den durch eine solche Senkung des Wahlalters auftretenden stärkeren politischen Fragen von Jugendlichen ist auch durch ein stärkeres Gewicht der politischen Bildung im Schulalltag Rechnung zu tragen. Zur Frage der Altersgrenze für die Wählbarkeit habe ich in diesen Antrag keinen Vorschlag aufgenommen. Diskussion
KonkurrenzanträgeBundesparteitag_2011.2/Antragsportal/Q056 Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA190 |