Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA090

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA090
Einreichungsdatum
Antragsteller

Eberhard Zastrau, Wolfgang Dudda

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Inneres und Justiz„Inneres und Justiz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 13.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Polizisten-Kennzeichnung

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Polizisten-Kennzeichnung

Änderung des Grundsatzprogramms

Die drei nachstehend dokumentierten Absätze aus dem Programmabschnitt Transparenz des Staatswesens werden durch eine neue Formulierung (s.u.) ersetzt:

Alte Fassung (wird ersetzt)

Die Piratenpartei setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (z. B. in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.

Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.

Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder - falls dies nicht möglich ist - zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind strafrechtlich zu sanktionieren.


Neue Fassung (wird eingefügt)

Die Transparenz des Staatswesens unterliegt dort besonders hohen Anforderungen, wo in elementare Lebensbereiche der Bürger eingegriffen zu werden droht oder auch wo durch Anwendung unmittelbaren Zwangs auch die körperliche Unversehrtheit eines Bürgers gefährdet ist. Die bis jetzt festzustellende unzureichende Ahndungsmöglichkeit von Übergriffen der Staatsgewalt muss durch eine Reihe von Maßnahmen verbessert werden. Dazu gehören die Identifizierbarkeit tätig gewordener Beamter ebenso wie eine verlässliche Aufklärung und Ahndung von Übergriffen. Auch einzubeziehen sind Maßnahmen, die einen Corpsgeist unterbinden und Beamte ermutigen, gegen Fälle von Gewaltübergriffen und Rechtsmissbräuchen durch Kollegen vorzugehen.


Neues Positionspapier

Der bisherige Text aus dem Grundsatzprogramm wird Bestandteil eines Positionspapiers zur Rolle der Staatsanwaltschaften und zur Ermittelbarkeit und Ahndung von Polizeiübergriffen, die Forderungen zu Staatsanwaltschaft und Beschwerdestellen sind als Antrag PA089 eingebracht. Das Positionspapier soll zugleich als Grundlage für künftige Wahlprogramme dienen:


Die Piratenpartei setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (z. B. in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.

Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.

Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder - falls dies nicht möglich ist - zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind strafrechtlich zu sanktionieren.

Antragsbegründung

Begründung (nicht Bestandteil des Antrags)

Die sehr detaillierte derzeitige Fassung des Gundsatzprogramm droht (ausgehend von Berlin) Gefahr zu laufen, als überholt kritisiert zu werden. Deshalb schlage ich für das Grundsatzprogramm eine Formulierung vor, die thematisch etwas weiter gefasst ist, vor allem aber auf konkrete Einzelforderungen verzichtet.

Die bisherige Formulierung soll Bestandteil eines Positionspapiers zum Thema Ahndung von Polizei-Übergriffen und Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften werden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA323