Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA085
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA085 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Geschlechter- und Familienpolitik„Geschlechter- und Familienpolitik“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 05.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelGemeinsames Sorgerecht AntragstextEs wird beantragt, in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl folgenden Abschnitt im ggf. neu zu erstellenden Kapitel "Familien" einzufügen: Gemeinsames Sorgerecht Bisher erhält bei unverheirateten Eltern nur die Mutter das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind. Der Vater kann das Sorgerecht nur auf Antrag bekommen, falls die Mutter dem zustimmt. Nach einer Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat das Bundesverfassungsgericht 2010 diese Regelung für verfassungswidrig erklärt. Wir wollen, dass beide Eltern unabhängig vom Familienstand das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind automatisch mit der Geburt bekommen. Auf Antrag sollte das Sorgerecht einem Elternteil aberkannt werden können, wenn hierfür besonders schwere Gründe vorliegen. Ein Konflikt auf der Paarebene zählt aber nicht bereits zu diesen Gründen. Falls ein Elternteil ein Desinteresse am Sorgerecht bekundet, so kann dieser mit Einverständnis des interessierten Elternteils das Sorgerecht abgeben. AntragsbegründungDas Sorgerecht ist ein natürliches, ethisches Recht. Kein Mensch kann einem anderen Menschen verbieten, sich um die eigenen Kinder zu sorgen. Dieses natürliche Recht nicht zu gewähren, ist menschenrechtlich nicht vertretbar. Außerdem ist die geschlechtliche Gleichstellung ist ein Grundanliegen der Piraten und sollte sich daher auch im Elternrecht widerspiegeln. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Eltern eines Geschlechts Hürden überwinden müssen, um nicht vom Leben ihrer Kinder ausgeschlossen zu werden. Diese Hürden führen auch dazu, dass Kindern das Recht auf ihre Väter verwehrt wird. Eine Kindheit ohne Vater führt oft zu Problemen in der Entwicklung eines Kindes. In anderen Ländern, wie z.B. Schweden, hat sich das gemeinsame Sorgerecht längst bewährt. Eine Neuregelung ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Sommer 2010 nötig. Die Bundesregierung hat es seither aber nicht geschafft, die Gesetzeslage anzupassen. Ich formuliere dies hier als einen Punkt für das Wahlprogramm, da es sich um eine konkrete Forderung handelt. Die entsprechenden Grundsätze sind im Grundsatzprogramm bereits in folgenden Punkten enthalten:
Diskussion
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