Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA078
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA078 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Notar1957 |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Inneres und Justiz„Inneres und Justiz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 04.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelStafbarkeit der Verschwendung öffentlicher Mittel AntragstextEs wird beantragt im Parteiprogramm an geeigneter Stelle folgenden Leitsatz einzufügen: Wir Piraten unterstützen die jahrelange von der Politik bislang ignorierte Forderung des Bundes für Steuerzahler und anderen zur Einführung eines Tatbestandes der „Amtsuntreue“ und zur Schaffung einer unabhängigen „Amtsanklage“, wonach Amtsträger bei vorsätzlicher oder leichtfertiger Verschwendung von Steuergeldern strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, jedoch mit der Maßgabe, dass dieser noch zu schaffende Straftatbestand unter dem Gesichtspunkt der Transparenz und notwendigen strafrechtlichen Bestimmtheit nochmals zu überarbeiten ist. Ferner sollte auch die bewusste Manipulation bei Entscheidungsvorlagen für Ausgaben der öffentlichen Hand unter Strafe gestellt werden, was bislang auch nicht vollständig von den Strafrechtsnormen umfasst wird. AntragsbegründungZunächst sei auf die ausführliche Begründung des Bundes für Steuerzahler verwiesen: http://www.steuerzahler-hamburg.de/Warum-wir-meinen-dass-Verschwendung-geahndet-werden-muss/18355c21547i1p335/index.html Dem ist wegen des Grundanliegens eigentlich nichts hinzuzufügen. Bereits im Wahlprogramm 2009 der Piraten war die Forderung zur Ergänzung des Strafgesetzbuches aufgenommen. Hinzu kommt jetzt noch die Spezialzuständigkeit des "Sonderstaatsanwaltes". Wenn der Staat Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung auf der Einnahmeseite strafrechtlich sanktioniert, muss dies auch gerechterweise auf der Ausgabenseite der Fall sein. Dies dient der Eindämmung wuchernder Staatsausgaben und ist auch gleichzeitig ein Instrument gegen Korruption. Ein klaffende Lücke im Gesetz wird damit geschlossen! Damit aber bestehende Bedenken wegen der Transparenz des Gesetzesvorschlages und auch dem verfassungsrechtlichen Gebot zur Bestimmtheit von Strafrechtsvorschriften genüge getan wird, ist eine Überarbeitung erforderlich. Ferner gibt es das Bedürfnis die in der Praxis oftmals vorzufindenden Manipulationen bei Entscheidungsvorlagen bei Ausgabebeschlüssen unter Starfe zu stellen. Zum Beispiel ist es eine immer wieder vorzufindende Unsitte innerhalb der Verwaltung einer Kommune, die ein Bauvorhaben im Stadtrat durchdrücken will, den Stadträten zu suggerieren, dass das Projekt nur eine bestimmte Summe umfasst. In Wahrheit sind aber die Mengen und Massen vorsätzlich manipuliert und hinterher "wundert" sich der Bürger, weshalb alles plötzlich so viel teurer wird. Bestechung ist dabei oftmals nicht nachweisbar, sodass hier eine Grauzone nach derzeitiger Rechtslage besteht, die es zu erhellen gilt. Das nähere ist von einer Fachkommission zu erarbeiten. Diskussion
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