Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA067

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA067
Einreichungsdatum
Antragsteller

Bvo

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Gesundheit
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 04.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Sterbehilfe

Antragstext

Es wird beantragt, Folgendes in das Grundsatzprogramm der Partei aufzunehmen:

Die Piratenpartei fordert eine pragmatische, rationale Regelung der Sterbehilfe. Ethische Grundlage einer solchen Regelung muss das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen sein. Die Entscheidung über einen ärztlich assistierten Suizid soll daher dem Interesse und dem Willen des Menschen (ggf. gemäß Verfügung) entsprechen, sofern er unabhängig beraten wurde und seine Wünsche rational artikulieren kann. Die Verordnung entsprechender Wirkstoffe von Ärzten soll straffrei bleiben, sofern sichergestellt ist, dass sie nicht an Dritte weitergegeben werden oder missbräuchlich genutzt werden können.

Wenn Sterbehilfe die für den Patienten einzig verbliebene Erlösung für ein unabwendbares, unerträgliches Leiden bietet und er aufgrund eines irreparablen Hirnschadens nicht mehr zu bewusstem Leben fähig ist und durch eine Verfügung seinen Wunsch nach Sterbehilfe für diesen Fall artikuliert hat, soll eine Unterbrechung lebenserhaltender Maßnahmen straffrei sein.

Ist ein Patient physisch nicht mehr in der Lage, die entscheidende Handlung zu einem assistierten Suizid vorzunehmen, so kann ihm auf seine ausdrückliche Anweisung hin, ein entsprechendes Mittel straffrei verabreicht werden.

Für den Rahmen und die Details einer Sterbehilfe ist eine dementsprechende Gesetzesgrundlage zu schaffen. Um jedwede Form des Missbrauchs einer solchen Regelung auszuschließen, bedarf es dabei einer strengen Überwachung des Staates.

Antragsbegründung

In Deutschland gibt es bislang (2011) kein spezielles Gesetz, das ein Sterben durch Sterbehilfe bei unheilbaren Krankheiten regelt. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist allerdings nicht strafbar. Die dafür geeigneten Wirkstoffe dürfen aber für diesen Zweck nicht verordnet werden, es handelt sich deshalb u. U. um einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Das führt dazu, dass die Sterbehilfe höchstens in Form eines Abbruchs lebenserhaltender Maßnahmen möglich ist.

Dass die Praxis einer erweiterten Sterbehilfe, so wie sie hier vorgeschlagen wird, nicht zu erheblichen Problemen führt, zeigen die Beispiele der Benelux-Länder und der Schweiz. Dort gibt es eine klare gesetzliche Regelung. Sie führt mittlerweile zu einem Sterbetourismus aus Deutschland in diese Länder. Daneben wählen viele Betroffene (etwa 1000 pro Jahr, siehe TZ) in ihrer Verzweiflung einen grausamen Suizid, wie z.B. sich vor einen ICE zu werfen.

Es ist selbstverständlich, dass Patienten, die an schweren psychischen oder körperlichen Krankheiten leiden, alle erdenkliche Hilfe gewährt werden muß. Wenn aber offensichtlich ist, dass das Leid nicht dauerhaft vermindert werden kann, ist eine Sterbehilfe ethisch vertretbar unter der Voraussetzung (wie im Antrag formuliert), dass der Patient seinen diesbezüglichen Willen klar zum Ausdruck gebracht hat. Bereits die Existenz einer sinnvollen gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe kann die Lebensqualität steigern, weil viele Menschen dadurch keinen Horror mehr vor einem unerträglichem Leid am Ende ihres Lebens haben müssen.

Gegner einer erweiterten Sterbehilfe führen häufig das Argument an, dass Patienten in lebensbedrohlichen Situationen nur ein eingeschränktes Urteilsvermögen hätten. Das mag zwar in Einzelfällen so sein, dieses aber grundsätzlich anzunehmen, ist überheblich und stellt das Selbstbestimmungsrecht in Frage. Das vehemente Eintreten gegen eine erweiterte Sterbehilfe ist bei vielen Gegnern Folge eines religiös fundierten Menschenbildes, bei dem es ausschließlich darum geht, Leben zu erhalten, ohne Rücksicht auf das Leid der Betroffenen.

Parteitaktik: Es geht hier um ethische Probleme und da sollten taktische Überlegungen zweitrangig sein. Es sei aber darauf hingewiesen, dass nach Umfragen (Statista 2011) etwa 70% der deutschen Bevölkerung für eine aktive Sterbehilfe sind.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge