Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA059
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA059 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Logos |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Verbraucherschutz„Verbraucherschutz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 04.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelErweiterung des Grundsatzprogramms um Verbraucherschutz AntragstextDer Bundesparteitag der Piraten möge beschließen, folgenden Absatz ins Grundsatzprogramm aufzunehmen: Verbraucherschutz Verbraucherschutz leitet sich für die Piraten direkt aus zentralen Piratenthemen wie Datenschutz, Transparenz, Medienrecht, Informationsfreiheit und Bekämpfung eines gesellschaftsschädigenden Lobbyismus ab.
Der Verbraucherschutz ist mit einem komplexer werdenden Markt, neuen Vertriebsmethoden sowie den Ansprüchen nach Transparenz und Information nicht adäquat mitgewachsen. Eine Unterordnung der berechtigten Interessen der Verbraucher unter kommerzielle Gesichtspunkte und Lobbyinteressen ist vielfach festzustellen. Diesen Trend gilt es umzukehren. Dabei sind sich die Piraten bewusst, gegen starke Lobbyverbände und Einflussnahme der Industrie und Anbieter angehen zu müssen. Die Piratenpartei ist der Auffassung, dass das Parlament als Volksvertretung das Interesse des Gemeinwohls gegenüber den Unternehmensinteressen den Vorzug zu geben hat, soweit es zur Herstellung einer Balance im strukturell- und mittelbedingten Ungleichgewicht erforderlich ist. AntragsbegründungDatenschutzDas Kernthema Datenschutz wurde bisher weitgehend im Hinblick auf den Staat betrachtet. Konsequent zu Ende geführt landet man zwangsläufi beim Verbraucherschutz, weil Datenschutz eine Kernforderung von diesem ist. Zwar betrifft Datenschutz auch Bereiche jenseits des Verbraucherschutzes, jedoch ist der Anteil, der durch kommerzielle Interessen gefährdet ist, also Verbraucher involviert sind, substanziell. TransparenzBislang wurde Transparenz in erster Linie als Kernforderung an den Staat thematisiert. Eine ganzheitliche Würdigung mündet ebenfalls in Verbraucherschutz, da Transparenz (z.B. bei Vertragsgestaltungen, bei Inhaltsstoffen von Lebensmitteln etc.) ebenfalls eine Verbraucherschutz- Kernforderung darstellt. Bekämpfung eines gesellschaftsschädigenden LobbyismusRein vom Begriff her ist gegen Lobbyismus, der ja zunächst nichts anderes als Interessenvertretung bedeutet, nichts einzuwenden, da es in der Natur einer Demokratie liegt, dass verschiedene Gruppen legitim ihre Interessen vertreten möchten. Abseits dieser theoretischen Überlegungen liegt das Augenmerk der Lobbyismusbekämpfung auf einem anderen Fokus, der seine Ursache in Missständen der Realität findet: Kritisiert wird nämlich nicht, dass verschiedene Interessensgruppen "nur Ihre Meinung sagen", sondern dass sich die Industrie bzw. Unternehmen aufgrund ihrer finanziellen und personellen Überlegenheit ganz massive Vorteile auf Kosten der Bevölkerung verschaffen - z.B. indem sie unmittelbar an der Formulierung von Gesetzen mitwirken, die sie betreffen. Indem bestimmte Einzelinteressen weit über ein angemessenes Maß hinaus berücksichtigt werden geraten u.a Gesetze etc. in eine derartige Schieflage, dass es zum Schaden der Gesellschaft gereicht. Man denke nur an den allerjüngsten "Coup" der FDP, die Hotelbesitzern die Mehrwertsteuern senkten - die Mindereinnahmen gehen zu Lasten der Gesamtheit der Steuerzahler und/oder gereichen anderen Stellen, wo dieses Geld dringender benötigt würde, zum Nachteil. zentrales Überthema Freiheit/BürgerrechtsparteiDie Piratenpartei versteht sich als Bürgerrechtspartei. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sollten Bürgerrechte möglichst ganzheitlich bzw. allumfassend thematisiert werden, was im weiteren Sinne Verbraucherschutz einschließt: Freiheit ist ein zentrales „Überthema“ der Piratenpartei - der Freiheitsgedanke konsequent zu Ende geführt belässt es nicht bei dem bisher überwiegend thematisierten Verhältnis Staat <=> „Bürger“, sondern erstreckt sich auch auf das wichtige Verhältnis Unternehmen/Anbieter <=> Verbraucher; also nicht nur Freiheit gegenüber dem Staat, sondern gleichfalls auch gegenüber Unternehmen. Mitmach- & BürgerparteiDamit nicht genug: die Piratenpartei ist nicht nur eine Bürgerrechtspartei, sondern noch viel grundlegender eine Bürgerpartei im besten Sinne des Wortes. Hier wird Politik von ["ganz normalen"] Bürgern für Bürger gemacht. Als Bürger- und Mitmachpartei verstehen sich die Piraten als Anwalt und Stimme der Bürger. Allein aus diesem Selbstverständnis der Piraten resultiert der Umstand, dass sie diejenigen berechtigten Bürger-Interessen vertreten, die in den etablierten Parteien kein oder zu wenig Gehör finden (weil dort aufgrund der Strukturen i.d.R. "Spitzenpolitiker" die Richtung vorgeben, welche oftmals sowohl den Bezug zur gesellschaftlichen Realität als auch zur Bevölkerung verloren zu haben scheinen). Fazit: weitere Argumente:
zwar keine formelle Antragsfabrik, aber ebenso Abstimmung im Wiki: Aufnahme des Themas „Verbraucherschutz“ ins Parteiprogramm Diskussion
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