Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/Massenanträge Jan Schejbal/Abschaffen von Namensnennungspflichten - online wie offline
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AntragsnummerLQ-JS-PP059 Einreichungsdatum2010-10-22 AntragstitelAbschaffen von Namensnennungspflichten - online wie offline Antragsteller(Halbautomatisch) eingereicht durch Jan Schejbal, erstellt durch LQFB-User Trias AntragstypMassenantrag: Parteiprogramm, Wahlprogramm und Positionspapier, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. Antragstext
AntragsbegründungImpressumspflichtImpressumspflichten haben im Internet schon immer eine einschränkende Wirkung auf die freie Meinungsäußerung gehabt. Bekannterweise sind sie sehr unklar formuliert (im Gesetz steht "geschäftsmäßig betrieben", also so gut wie jede Webseite), wodurch eine eine falsche Normativität und Rechtunsicherheit eingeführt wird. Die Impressumspflicht ist unnnütz und unnötig restriktiv; andere Staaten kommen sehr gut ohne diese Regelungen aus. Die Impressumspflicht birgt die Gefahr von Nachstellungen, Spam und anderen Privatsphäre-Verletzungen. Insbesondere wenn private Websites aus "Furcht" vor dem Gesetz das Impressum angeben, dteht die impressumspflicht in Konflikt mit der informationelllen Selbstbestimmung. Die Pflicht zur ladungsfähigen Adresse (kein Postfach) schränkt außerdem junge Organisationen ein (wie die Piratenpartei selbst erfahren musste). Die Impressumspflicht ist zudem eine beliebte Abmahnfalle für windige Anwälte. Der Verantwortliche für eine Domain ist grundsätzlich über Denic einholbar. Das soll nicht geändert werden. Weiter ist jeder Shop-Anbieter (nach Handelsrecht) zur Angabe einer Adresse verpflichtet, dies soll auch nicht geändert werden. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Anbieter von sich aus eine Adresse angeben werden. Dies soll jedoch nicht dazu gebraucht werden, praktisch alle Webseiten mit einer Namensnennungspflicht zu versehen. Diese Initiative richtet sich nicht gegen die Verfolgung von Identitätsdiebstahl, also Angabe einer absichtlich falschen Adresse bzw. eines falschen Namens. ViSdPBei ViSdP (Verantwortlicher im Sinne des Presserechtes) setzt eine ähnliche Argumentation an. Die unklaren Bedingungen fördern es, dass ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechtes überall draufgeschrieben wird, selbst wenn dies gesetzlich nicht nötig ist (wie etwa bei Wahlplakaten). Dies ist ein vom Gesetz ungewünschter, falscher normativer Effekt. Insbesondere bei (unabhängiger) politischer Betätigung wirkt die Angabe eines Namens negativ ("chillling effect"). Die Rechtsunklarheit birgt potentiell das Risiko für die einfache politische Aktivität wegen angeblicher Formfehler belangt zu werden - eine Einladung an den politischen Gegner. Die Angabe eines VisdP ist aus diesen Gründen abzulehen. Dies soll Zeitungen und ähnliche Angebote aber nicht daran hindern einen Verantwortlichen zu bestimmen, was vermutlich sowieso in deren Interesse steht. Das Klagerecht gegen einen Anbieter wird durch diese Forderungen nicht berührt. StellvertreterhaftungDie dritte Forderung bezieht sich auf die Stellvertreterhaftung, wie sie leider in Deutschland mehr und mehr üblich ist, obwohl es dafür keine Rechtfertigung gibt. Sie ist aus grundsätzlichen Erwägungen stark einzuschränken oder besser abzuschaffen. Im Regelfall sollte man nicht für die Äußerungen anderer haftbar gemacht werden. Die Stellvertreterhaftung hat in der Praxis insbesondere im Internet (Foren, Portale, uä) negative Auswirkungen und zwingt in Teilen Anbieter zur Vorzensur. Hier wäre eine klare, die Meinungsfreiheit im Netz begünstigende Richtlinie des Gesetzgebers im Sinne der Rechtssicherheit begrüßenswert. PS: Dieses Meinungsbild steht im Bereich sonstige Themen, da es nach einer Durchsicht der Themen in Recht, Demokratie und inneres hier wohl eher hinpasst. Die Einteilung der Bereiche sollte dennoch überdacht werden History
Liquid Feedbackhttps://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/676.html Wiki-Antragsfabrik- Konkurrenzanträgederzeit keine bekannt Hinweise zum ProgrammantragGrundsatzprogrammantrag, Wahlprogrammantrag und Positionspapier, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. Die Versammlungsleitung entscheidet, welche der Optionen zuerst abgefragt wird. Ist eine Option erfolgreich, müssen die "niedrigeren" nicht mehr abgefragt werden, ist sie erfolglos, müssen die "höheren" nicht mehr abgefragt werden. Der Antrag wurde halbautomatisch eingereicht, weil er im LQFB einen starken Zuspruch hatte. Dieser Antrag soll - sofern dies sinnvoll möglich ist - nach Anträgen behandelt werden, die manuell eingereicht wurden. Datum der letzten Änderung- |