Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-11-05 - LiquidFeedback - Satzung §4(1) - Ämter nicht mehr nur am Wohnsitz

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Antragsnummer

SÄA028

Einreichungsdatum

2010-10-22

Antragstitel

Satzung §4(1) - Ämter nicht mehr nur am Wohnsitz

Antragsteller

Siehe https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/687.html

Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Es wird beantragt in Abschnitt A: §4 (1) der Bundessatzung den Text

""in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat""

durch

""in dem er Mitglied ist""

zu ersetzen.

Antragsbegründung

Begründung

Ämter sollen anstatt im Gebietsverband des angezeigten Wohnsitzes im Gebietsverband, in dem man Mitglied ist, ausgeübt werden können.

Es ist sinnvoller, dort ein Amt antreten zu knnen, wo man auch Mitglied ist. Dies deckt sich auch mit der in der Satzung verankerten freien Gebietsverbandswahl.

Aktuelle Fassung:

""(1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt.""

Neue Fassung:

""(1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in dem er Mitglied ist (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt.""


Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/687.html

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