Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-11-05 - LiquidFeedback - Open Access (3)

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Antragsnummer

PP053

Einreichungsdatum

2010-10-22

Antragstitel

Open Access (3)

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Teil 3 - Positionspapier:

Grundsatz- und Wahlprogramm sollten möglichst knapp formuliert werden. Die folgenden Details sind für ein zusätzliches Positionspapier bestimmt.

Öffentliche Inhalte

Öffentliche Inhalte sind alle Informationen, Daten, Texte und Medien deren Erzeugung direkt oder indirekt durch öffentliche Gelder finanziert wurde. Beispiele sind wissenschaftliche Forschungsergebnisse, Lehrmaterialien, Software, Rundfunk- Sendungen, Planungsunterlagen et cetera.

Ausnahmeregelung

Es muss möglich sein, bestimme Informationen zeitweise oder dauerhaft von der Veröffentlichungspflicht zu befreien. Ausnahmeregelungen sind möglichst eng und eindeutig zu formulieren und dürfen nicht pauschal ganze Behörden oder Verwaltungsgebiete befreien. Um Missbrauch zu verhindern, ist in jedem Einzelfall eine Begründung an Stelle des eigentlichen Inhalts zu veröffentlichen.

Von der Veröffentlichungspflicht zu befreien sind zum Beispiel personenbezogene Daten oder Informationen über laufender Ermittlungs und Gerichtsverfahren.

Wirtschaftsförderung oder Forschung in Zusammenarbeit mit der Industrie muss weiterhin möglich sein. Das im Vorfeld zu definierende geförderte Produkt ist unter Umständen von der Veröffentlichungspflicht zu befreien. Nebenerzeugnisse wären davon jedoch nicht betroffen. Bei Mischfinanzierungen ist im Vorfeld ein entsprechender Schlüssel für die Telweise Veröffentlichung zu erstellen.

Wird die Erzeugung von Inhalten lediglich durch öffentliche Kredite finanziert, resultiert (vorbehaltlich der vollständigen Rückzahlung) keine Pflicht zur Veröffentlichung.

Finanzierung

Es ist durchaus möglich, dass durch die Veröffentlichungspflicht im Einzelfall Mehrkosten entstehen, weil zum Beispiel bestimmte kommerzielle Anbieter gar nicht oder nur durch Zahlung erhöhter Lizenzgebühren beauftragt werden können. Langfristig ist jedoch von einem erheblichen Einsparpotential auszugehen, weil Inhaltebeliebig wiederverwendet werden können. Die Erzeugung von freien Texten, Bildern, Filmmaterialien oder Software kann im Bedarfsfall öffentlich ausgeschrieben werden.

Informationsfreiheit

Das seit 2005 gültige Informationsfreiheitsgesetz soll auf Bundesebene einen Rechtsanspruch zu amtlichen Informationen garantieren. In der Praxis wird der Zugang jedoch durch komplizierte Antragsverfahren, hohe Gebühren und eine große Zahl von Ausnahmeregelungen eingeschränkt. Der Schutz geistigen Eigentums wird beispielsweise über die Informationsfreiheit gestellt, so dass von kommerziellen Anbietern erzeugte Dokumente, Medien oder Quelltexte in der Regel nicht veröffentlicht werden.

Antragsbegründung

Quellen und Infos zum Weiterlesen:

Verwandte Initiativen:
- #149: Erweiterung des Informationsfreiheitsgesetzes
- #135: Maschinenlesbarer Staat
- #121: Offene Verträge mit der Wirtschaft

Piraten:
- Göttinger Piraten: Informationsfreiheit
- Göttinger Piraten: Open Access Week 2009

Wikipedia:
- Informationsfreiheitsgesetz
- Open Data
- Open Access

Blogs:
- Open Data Network e.V
- Informationsfreiheitsgesetz

Gesetze:
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/5.html

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