Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-11-05 - LiquidFeedback - Open Access (2)
Inhaltsverzeichnis
AntragsnummerWP026 Einreichungsdatum2010-10-22 AntragstitelOpen Access (2) Antragsteller
AntragstypProgrammantrag AntragstextTeil 2: WahlprogrammDer folgende Text ist als eigenes Kapitel für das Wahlprogramm gedacht. Die bisherigen Teile 'Open Access' und 'Informationsfreiheit' entfallen stattdessen. Freier Zugang zu öffentlichen InhaltenEinleitung: Jahr für Jahr investiert die Allgemeinheit viele Milliarden Euro in die Erzeugung einer Unmenge von Texten, Daten und Medien. Beispiele sind die Ergebnisse der staatlich geförderten Forschung (BMBF rund 8 Mrd.), die Produktionen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten (rund 7 Mrd.) und die Erzeugnisse von Kulturbetrieben und Bildungseinrichtungen sowie der Verwaltung. Die breite Öffentlichkeit hat zu einem Großteil dieser Inhalte keinen oder nur sehr eingeschränkten Zugang obwohl sie bereits für deren Herstellung bezahlt hat. Todo: In die Einleitung soll noch jeweils ein Satz zur geforderten Transparenz und zu den erwarteten Synergieeffekten. Forderung: Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass möglichst alle durch öffentlichen Stellen erzeugten oder mit Hilfe öffentlicher Förderung entstanden Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden. Die Verfügbarkeit darf nicht durch Antragsverfahren, Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden. Die Inhalte werden in offenen Formaten online zur Verfügung gestellt und archiviert. Weiterverbreitung sowie kommerzielle Nutzung sind ausdrücklich gestattet. In Ausnahmefällen können bestimmte Informationen vorübergehend oder dauerhaft von der Veröffentlichungspflicht befreit werden. Dafür müssen jedoch konkrete, schwerwiegende Gründe (z.B. der Schutz persönlicher Daten oder die Bewahrung sehr wichtiger Geheimnisse) vorliegen. Die Begründung muss in jedem Einzelfall explizit dargelegt werden und ist generell anfechtbar. Von der Allgemeinheit finanzierte Forschungsinstitute sollen sobald wie möglich verpflichtet werden, ihre Daten und Ergebnisse nach dem Open Access Prinzip zu veröffentlichen. Die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten werden nicht mehr daran gehindert, ihre Produktionen dauerhaft zu archivieren und im Internet zur Verfügung zu stellen. Das Informationsfreiheitsgesetz wird überarbeitet und die Spielräume zur Umgehung der Informationspflicht eingegrenzt. In einer zweiten Phase wird ein öffentlich zugängliches Online- Portal geschaffen. Behörden und andere Institutionen werden angewiesen, ihre öffentlichen Daten dort einzustellen. Das System bietet umfangreiches Kategorisierungs-, Such- und Exportfunktionen.
AntragsbegründungQuellen und Infos zum Weiterlesen:Verwandte Initiativen: Piraten: Wikipedia: Blogs: Gesetze:
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