Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-11-05 - LiquidFeedback - Keine Beschränkungen in der Verwendung veröffendlichter Dokumente

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Antragsnummer

PP054

Importdatum

2010-11-05

Antragstitel

Keine Beschränkungen in der Verwendung veröffendlichter Dokumente

Antragsteller

Antragstyp

sonstiger Parteitagsbeschluss

Antragstext

Die Piratenpartei tritt dafür ein, Verwendungsverbote von veröffentlichten Material in jeder Form abzulehnen. Veröffentlicht ist Veröffentlicht! Die Initiative der Bundesregierung zum Verbot der Einsicht in Teile des Veröffentlichten Materials durch Arbeitgeber ist abzulehnen. Das zugrunde liegende Problem ist als Versäumnis der Bildungspolitik zu Brandmarken.

Antragsbegründung

Dies ist ein Meinungsbild zur Initiative der Bundesregierung, Arbeitgebern die Nutzung von Facebook &Co im Rahmen der Personalpolitik zu untersagen. Diese Initiative soll unbedachte Nutzer dieser Instrumente vor zu großen Schaden bewahren, Richtet aber dafür einen um so größeren an. Es definiert implizit so etwas wie eine Veröffentlichungsklasse, also in etwa "Veröffentlicht nur zur privaten Nutzung". Daraus ergeben sich dann Frage wie
- Was passiert mit derivativen Werken, welcher Klasse sind sie Zugeordnet. Als einfachster Fall sei der Google Cache genannt, der ein Suchwort hervorhebt.
- Was passiert, wenn der Arbeitgeber doch Kenntnis erlangt, zum Beispiel im Rahmen einer Karriere Fanseite auf Facebook. Ein, zumindest unterschwelliges Eingehen der Information kann nicht verhindert werden. Es hat nur den Nachteil das der _Jobsuchende niemals erfahren wird, das der längst vergessene Blog von Saufgelage XY noch im Netz ist, weil der Arbeitgeber ja damit rechtswidriges Handeln zugeben würde oder sich zumindest des Verdachts eines Solchen aussetzen würden.
- Kann es eine Firma in Zukunft überhaupt es sich überhaupt noch Leisten, neue Leute über Facebook zu Akquirieren. Es nicht zu können wäre ein Standortnachteil bei Personal, dessen Qualifikation so hoch ist, das die Stellen international besetzt werden.
- Soll es technische Optionen geben, um solche Veröffentlichungsklassen durchzusetzen, die sich dann adäquat als Grundlage von Zensur erweisen würden?
- Wird es weitere Klassen geben, und wie sind diese zu handhaben, also etwa "Veröffentlicht nur zum Beruflichen Gebrauch" so das Ausschreibungen von den Wählern ferngehalten werden können?
-Ein Chef muss es erfahren dürfen, wenn jemand, und insbesondere seiner Mitarbeiter, unvorteilhaftes über die Firma verbreitet, das dieser Schaden könnte. Insofern muss er alle Veröffentlichungen auch einsehen können

Im übrigen ist es so, das Internetnutzer in der Netikette, rfc1855 als Norm im Oktober 1995 verabschiedet, darauf hingewiesen werden, das alle Veröffentlichung im Netz grundsätzlich auch von Ihrem Bos gelesen werden dürfen.

- Consider that a large audience will see your posts. That may include your present or your next boss. Take care in what you write. Remember too, that mailing lists and Newsgroups are frequently archived, and that your words may be stored for a very long time in a place to which many people have access.

Diese Satz bezog sich auf das Usenet (E-Mail an Gruppen) das älter ist als das ganze Web. Das sich Teenagers hier mitunter unvorteilhaft aufgestellt haben ist somit keine Frage des Datenschutzes sondern der Bildungspolitik.


Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/842.html

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