Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-11-05 - LiquidFeedback - Abschaffung der Nachrichtendienste

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Antragsnummer

WP059

Einreichungsdatum

2010-10-22

Antragstitel

Abschaffung der Nachrichtendienste

Antragsteller

- wurde vom Antragsteller zurückgezogen -

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Die Piratenpartei spricht sich für die Abschaffung von Behörden aus, die intransparent arbeiten und Geheimwissen ansammeln. Davon in ihrer heutigen Form betroffen sind der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Militärische Abschirmdienst (MAD) sowie die Verfassungsschutzbehörden der Länder. Teile ehemaliger Geheimdienste, welche für das öffentliche Gemeinwesen nützlich sind, können ausgegliedert und in neue Bundesämter überführt werden, wie das beim BSI der Fall war. Auch kann es z.B. weiterhin Verfassungsschutzbehörden geben, sofern sie transparent arbeiten.

Für die Regierung und staatliche Behörden soll ein grundsätzliches Gebot zur Veröffentlichung (oder wenigstens eine Möglichkeit zur Einsichtnahme durch den Bürger) für Informationen bestehen, deren Beschaffung sie angeordnet, beauftragt oder selbst durchgeführt haben. Die Schutzrechte von Individuen, Organisationen und Unternehmen sind dabei zu berücksichten: Daten, die unter Berücksichtigung dieser Schutzrechte nicht rechtmäßig erhoben und veröffentlicht werden können, sollen nicht erhoben werden. Auch private und ausländische Geheimdienste, deren Auftrag und Arbeitsweise diese Schutzrechte bedrohen würden, sollen nicht beauftragt werden.

Die Aufgabe der Verfolgung von Straftaten hat ausschließlich die Polizei zu übernehmen. Die Polizei wiederum soll keinen Auftrag zu präventiven Maßnahmen haben, welche ausschließlich durch die vorauseilende Beschaffung von Daten, die Schutzrechte genießen, zu erfüllen wäre. Eine Geheimpolizei darf es nicht geben.

Eine militärische Aufklärung in Friedenszeiten erfolgt nicht geheim oder findet nicht statt. Eine geheime Aufklärung kann durch die Feststellung des Verteidigungsfalls per Bundestags- und Bundesratsbeschluss legitimiert werden.

Antragsbegründung

Geheimdienste sind ein erster Schritt auf dem Weg in den Totalitarismus und stellen Formen von Staaten im Staate dar.

Die Piratenpartei betrachtet verdeckt operierende Behörden zur vorauseilenden Gewinnung von Informationen, die prinzipbedingt der Geheimhaltung unterliegen, nicht als Aufgabe einer //res publica//, des (öffentlichen) Gemeinwesens. Die von staatlichen Behörden gewonnenen Informationen dürfen entweder nicht geheimgehalten werden oder müssen, wenn von der Datenerhebung Persönlichkeits- oder andere Schutzrechte tangiert werden, unmittelbar dem Zweck der Verfolgung von Straftaten dienen. Behörden, die institutionalisiert und nicht zielgerichtet Geheimwissen akkumulieren, können keine dieser Anforderungen erfüllen und sind darum aufzulösen oder umzuwandeln.

Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/923.html

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Hinweise

- wurde vom Antragsteller zurückgezogen -

Datum der letzten Änderung

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