Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-11-05 - LiquidFeedback - Öffentlicher Lesezugriff ohne Depublikation (Ergänzung als Erwiderung auf Gegeninitiative)
Inhaltsverzeichnis
AntragsnummerZ038 Importdatum2010-11-05 AntragstitelÖffentlicher Lesezugriff ohne Depublikation (Ergänzung als Erwiderung auf Gegeninitiative) Antragsteller
Antragstypsonstiger Parteitagsbeschluss AntragstextFür den Systembetrieb der bundesweiten Instanz von LiquidFeedback der Piratenpartei sind in Abänderung des Vorstandsbeschlusses vom 12.08.2010 folgende Regelungen umzusetzen:
Bei der Überarbeitung rechtlicher Dokumente ist Rechtssicherheit zu gewährleisten. Sie soll so weit wie möglich in Zusammenarbeit mit Landesverbänden der Piratenpartei stattfinden, die LF-Instanzen mit der gleichen Konfigurationsoption betreiben. Alle Benutzer sind über diesen Beschluss zu informieren. Eine rückwirkende Auswirkung auf bereits im System befindliche Daten soll nicht stattfinden. Hierzu sind geeignete Maßnahmen zu treffen, z.B. Archivierung der bisherigen Ergebnisse in einem nicht-öffentlichen Archiv oder Einrichten einer Zugriffssperre für alte Daten. Unabhängig von der Frage, ob eine solche Maßnahme juristisch erforderlich ist, sollte sie getroffen werden, um sicherzustellen, dass keine Veröffentlichung gegen den Willen der betroffenen Teilnehmer stattfindet. Zwischen dem Beschluss und der technischen Umsetzung soll eine hinreichend lange Übergangsfrist liegen, um sicherzustellen, dass diese Schutzmaßnahme nur bereits abgeschlossene Themen betrifft. AntragsbegründungIdentisch mit Initiative #960: Aus ursprünglicher Initiative übernommenDer öffentliche Lesezugriff entspricht der Vorgehensweise in anderen Parteimedien wie z.B. dem Wiki. Da in LiquidFeedback Entscheidungen in der Piratenpartei vorbereitet und beeinflusst werden, sollten die Vorgänge darin für die Öffentlichkeit einsehbar sein. Die politische Transparenz, die wir für andere fordern, müssen wir auch in unserer eigenen Arbeit vorleben. Eine Löschung von Abstimmungsdaten, wie sie zur Zeit Beschlusslage des Bundesvorstands ist, wird als nicht sinnvoll abgelehnt. Der Versuch, bereits öffentlich gemachte Informationen zu depublizieren, ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Hier sollte keine falsche Sicherheit vorgetäuscht werden. Erwiderung auf Gegeninitiative »Kompromiss akzeptieren…«Die Behauptung, dass der Betrieb von LiquidFeedback überhaupt erst durch einen Kompromiss bezüglich der Veröffentlichung und Löschung von Daten möglich gemacht werden konnte, ist äußerst fragwürdig: Im Zuge der Diskussionen um die Vorstandssitzung, die den Start von LiquidFeedback zunächst ablehnte, wurde deutlich, dass es dem Vorstand damals nicht (oder zumindest nicht nur) um Fragen des Datenschutzes ging. Vielmehr lagen der Gesamtvorstand und das mit der Einführung beauftragte Vorstandsmitglied Christopher Lauer in einem Streit (vergleiche Audioaufzeichnung der Vorstandssitzung). Es kann nicht ausgechlossen werden, dass der Vorstand die Änderungen im Betriebskonzept im Anschluss an diese Sitzung ausschließlich zur "Gesichtswahrung" durchführen musste. Auf dem Bundesparteitag gab es bereits Einwände bezüglich des "Datenschutzes". Diesen Einwänden wurde entgegnet, dass die Piratenpartei auch an anderer Stelle stets öffentlich arbeiten würde. So kann beispielsweise jeder Interessierte das Piratenwiki als kompakten Dump herunterladen. Alle Daten des Wikis sind unter einer Creative-Commons-Lizenz verfügbar. In der auf dem Parteitag stattfindenden Diskussion sahen die Antragsteller LiquidFeedback in der gleichen Rolle. Dies wurde auf dem Parteitag mit Applaus zur Sprache gebracht. Der Antragstext enthielt hierzu jedoch keine expliziten Regelungen. Es ist dem Vorstand daher nicht vorzuwerfen, dass er diesbezüglich eine Entscheidung getroffen hat. Selbstverständlich steht es dem Bundesparteitag aber frei, eine abweichende Entscheidung zu diesem Thema zu treffen. Ich möchte hiermit ausdrücklich dazu auffordern, sich zu einer offenen und transparenten Politik zu bekennen. Die Durchführung namentlicher Abstimmungen (auch unverbindlicher Abstimmungen) in politischen Parteien stellt keinesfalls einen Verstoß gegen den Datenschutz dar. Datenschutz bedeutet nicht, dass Daten nicht zu sinnvollen und zulässigen Zwecken erhoben, verarbeitet oder auch veröffentlicht werden dürfen. Datenschutz bedeutet aber durchaus, dass private Daten nicht ohne Willen der Betroffenen an die Öffentlichkeit oder unbefugt in die Hände irgendwelcher Behörden gelangen. Weiten wir unsere Definition von Datenschutz derart aus, dass der politische Prozess der Meinungsbildung innerhalb politischer Parteien in Gänze Privatsache ist, dann schaden wir damit unseren eigenen Zielen {--} auch in Bezug auf den Datenschutz selbst! Die Aussage, dass ein öffentlicher Meinungsbildungsprozess gegen den Datenschutz verstoße, wird auch durch wiederholtes Äußern nicht zur Wahrheit. Die Argumentation, dass eine derartige Forderung den Vorstand spalte ist nicht korrekt: Der Antrag richtet sich explizit an den Bundesparteitag als höchstes Organ der Partei.
Liquid Feedbackhttps://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1146.html Wiki-Antragsfabrik- Konkurrenzanträge- Hinweise- Datum der letzten Änderung- |