Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-22 - Moderation von Seiten

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Antragsnummer

Z014

Einreichungsdatum

2010-10-22

Antragstitel

Moderation von Seiten

Antragsteller

  • Georg von Boroviczeny

Antragstyp

Sonstige

Antragstext

Einleitung:

Immer wieder werden Unzufriedenheit mit -fehlender- Moderation von Seiten innerhalb der Partei geäußert, zuletzt in einem Antrag an den BuVo zur Beschlussfassung; unabhängig von der Berechtigung zeigt das mE einen Bedarf an deutlichen Regeln an.

Den Mitgliedern der Piratenpartei Deutschland wird zum BPT 2010/2 folgendes Regelwerk zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

1. für jede innerhalb der Partei betriebene, öffentlich zugängige Seite muss ein/mehrere Verantwortliche(r)/Moderator(en) benannt/gewählt werden; die Erreichbarkeit dieser Verantwortlichen/Moderatoren muss von der Seite aus einfach möglich sein. Regeln für Ernennung/Wahl und Abberufung/Abwahl müssen jederzeit einfach einzusehen und zu erreichen sein.

2. Ebenso müssen Regeln für die gewünschte und unerwünschte Nutzung der Seite veröffentlicht werden und jederzeit einfach einsehbar sein.

3. Alle Maßnahmen der Moderation müssen auf der Seite für alle nachvollziehbar dokumentiert werden.

4. Moderation eines Beitrags/eines Nutzers hat nach folgenden Regeln zu erfolgen:

  • Ankündigung einer Moderation
  • Moderation eines Teil oder eines ganzen Beitrags; moderierte Beiträge sollen im Original auf eine öffentlich nicht zugängige Seite verschoben werden
  • Sperrung der aktiven Teilnahme für einen Nutzer bis zu 7 (10?) Tage, in mind. 2 Stufen (5 -10, oder 3 - 5 - 7)
  • Sperrung der aktiven Teilnahme für einen Nutzer über der oben genannten Zeitraum hinaus, aber begrenzt ( 1 - 3 - 6 Monate?)
  • Dauerhafter Entzug der Nutzungsberechtigung (ev. mit Ansage, ob eine erneute Zulassung nach einer Frist möglich ist oder nicht)
  • Die beiden letztgenannten Maßnahmen bedürfen der Zustimmung eines Schiedsgerichts der Partei

5. Ein von einer Moderation nach 4. betroffener hat das Recht, ein Schiedsgericht anzurufen; das Schiedsgericht ist in seiner Entscheidung frei und nicht an die angezweifelte Moderation gebunden

6. Sofern ein für die aktive Teilnahme gesperrter Teilnehmer ein Schiedsgericht anruft oder Abberufung/Abwahl eines oder mehrerer Moderators/en verlangt, ist dies immer auf der Seite zu veröffentlichen.

Antragsbegründung

ist schon in der Einleitung benannt

Erläuterungen:

Dieser Antrag ist im Liquid als Meinungsbild eingestellt, da es (Termin) gleichzeitig für den BPT 2010/2 eingereicht wird.
zu den einzelnen Punkten:
1. bezüglich der Entfernung strafrechtlich relevanter Inhalte steht die Partei als Betreiber einer Seite in der Pflicht (sofern diese öffentlich zugängig ist, unabhängig von einer Schreibberechtigung); daher müssen Verantwortliche da sein. Im Sinne der innerparteilichen Demokratie und Transparenz sollen diese Verantwortlichen ge- und abgewählt (sofern keine Wahl gewünscht wird: ernannt und abberufen) werden können. Die Regeln dafür müssen eben bekannt sein.

2. Gilt auch für die gewünschte 'netiquette'

3. dito

4. sofern ein Beitrag wg. strafrechtlich relevanter Inhalte moderiert/entfernt werden muss, muss das für alle durch Benennung des Grunds ('Aufforderung zu Straftaten', 'Beleidigung' usw.) nachvollziehbar sein; hierbei kann natürlich nicht vorher 'nur' die Moderation angedroht werden. Dort, wo eine Zustimmung eines Schiedsgerichts für eine Maßnahme gefordert ist, muss das die Moderation sofort beantragen, das mit der Begründung dem Betroffenen in allen Details mitteilen und der Allgemeinheit auf der Seite bekannt machen.

5. Wenn ein Schiedsgericht 'härter' urteilen kann, als die ursprüngliche Maßnahme, so soll das ein übereiltes/unnötiges Anrufen verhindern; sofern nötig, können die Schiedsgerichte der Partei die Aufgabe unter sich aufteilen.

Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1243.html

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