Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-22 - Jugendschutz
Inhaltsverzeichnis
AntragsnummerGP090 Einreichungsdatum2010-10-22 AntragstitelJugendschutz Antragsteller
AntragstypProgrammantrag AntragstextDer Bundesparteitag möge folgenden Text als eigenständigen Punkt unter dem Titel "Jugendschutz" in das Parteiprogramm aufnehmen. JugendschutzDer Schutz der Jugend ist in der heutigen Zeit ein wichtiges Thema. Zugleich aber ist die individuelle Freiheit eines jeden Menschen eines der höchsten Güter, die es zu schützen gilt, und eine Einschränkung dieser ausgehend vom Staat ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Freiheit Dritter beschnitten oder ihre Sicherheit gefährdet wird. Jugendschutzmaßnahmen stellen eine solche Einschränkung dar, da sie eine Filterung der Einflüsse auf Heranwachsende bewirken. Sie sollten daher nur erlassen werden, wenn eine direkte Gefährdung von Kindern und Jugendlichen nachgewiesen werden kann. Unter den gegebenen Umständen sehen wir die aktuellen Bestimmungen zum Jugendschutz in Deutschland als zu streng, überbürokratisiert und nicht zeitgemäß an. Zudem sind sie so unpraktisch, dass sie sogar von verantwortungsbewussten Eltern regelmäßig ignoriert werden, anstatt diese in ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen. Auch hat der Einzug von Computern und Internet ins tägliche Leben viele aus der analogen Zeit stammenden Ansätze im Jugendcshutz vor enorme Herausforderungen gestellt, welche sowohl mit dem Aufkommen neuer Inhaltsformen wie Computerspielen oder sozialen Netzwerken als auch mit der Etablierung des Internets als einer globalen alters- und länderunabhängigen Kommunikationsstruktur zusammenhängen. Eine mechanische Übertragung von Praktiken der Vergangenheit, die für andere Medien entwickelt und eingesetzt wurden, kann diesen Herausforderungen auf keinen Fall gerecht werden. Vorgehen, welche die veränderten Gegebenheiten nicht beachten, werden leicht zur Gefahr für die Privatsphäre und die Kommunikationsfreiheit der Bürger. Aufklärung, Eigenverantwortung und MedienkompetenzAnstelle der Überregulierung und Bevormundung von Bürgern, welche die Grundlage der jetzigen Jugendschutzregelungen bilden, muss der Schwerpunkt von Jugendschutzbestimmungen bei Aufklärung und Vermittlung von Medienkompetenz sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für die Erziehungsberechtigten liegen. Der verantwortungsvolle Umgang mit Medien muss in der Gesellschaft durch umfassende Bildungs- und Informationsmaßnahmen gefördert werden. Dadurch können die Gefahren des digitalen Zeitalters gebannt werden, ohne dass dabei eine zensurähnliche Einschränkung der Kommunikationsfreiheit vorgenommen werden muss. Kein Missbrauch von Jugendschutzargumenten zu ZensurzweckenArgumente des Jugendschutzes werden oftmals dazu verwendet, den Zugang zu bestimmten Inhalten, wie beispielweise Filmen und Videospielen, in Deutschland erheblich zu erschweren. Zwar soll etwaiger Jugendschutz, wie der Name schon sagt, ausschließlich für Minderjährige gelten, die aktuelle Gesetzeslage in Bezug auf Medien schränkt allerdings auch Volljährige ein. Eine noch größere Gefahr liegt in der Übertragung der für alte Medien entwickelten Maßnahmen auf neue Kommunikationsstrukturen im Netz, da dies die gesetzliche Grundlage für eine Zensur des Internets bildet. Individuelle Regelungen statt einheitlicher AlterseinstufungJeder Mensch entwickelt sich anders und in einem für ihn selbst eigenen Tempo. Die eigene Reife zu beurteilen, vermögen, wenn überhaupt, nur Nahestehende oder die Person selbst. Der Staat hingegen setzt den Reifegrad eines Heranwachsenden und somit dessen Eignung für bestimmte Inhalte mit seinem Alter gleich. Diese Regelung ist unzureichend, da sie die individuelle Entwicklung der Jugendlichen völlig ausklammert und ihnen somit niemals gerecht werden kann. Da für die Erziehung die jeweils Erziehungsberechtigten verantwortlich sind, sollten Altersfreigaben keinesfalls bindend sein, wie es gegenwärtig der Fall ist. Verbindliche Alterskennzeichnungen sind Einmischungen in private Erziehungsangelegenheiten, die dem Individuum auf diesem Wege bestimmte Ideale und Wertevorstellungen aufdrängt. Altersfreigaben sollten somit lediglich eine Hilfestellung für die Erziehungsberechtigten bei der Beurteilung bestimmter Inhalte darstellen und sie nicht von ihrem Erziehungsauftrag entbinden. Regelung nur auf wissenschaftlicher GrundlageGrundsätzlich bedarf die heutige Auslegung des Jugenschutzes einer kritischen, wissenschaftlichen Evaluierung, welche auf die Gefahren bestimmter Inhalte wie auch auf die Effizienz der eingesetzten Maßnahmen eingeht. Es ist inakzeptabel, dass Verbote oder Einschränkungen von medialen Inhalten – insbesondere von Videospielen – häufig auf fragwürdiger oder widersprüchlicher wissenschaftliche Grundlage verordnet werden. Viele der von anderen Politikern zitierten Studien zum Thema “gewalthaltige Medien” widersprechen einander oder entsprechen nicht den Kriterien wissenschaftlicher Arbeit. Eindeutige Ergebnisse lassen sich daraus nicht ableiten. Bestehende Regelungen müssen überprüft, mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen – sofern vorhanden – abgeglichen, neu evaluiert und gegebenenfalls entsprechend der wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden. Selbiges gilt für etwaige geplante Regelungen. Zu diesem Zweck ist auch weitere Forschung auf den entsprechenden Gebieten notwendig. BegründungDieser Antrag stellt eine Zusammenstellung/Überarbeitung von meinem Antrag für Bingen und dem Positionspapier der JuPis dar. Diskussionen zu meinem Bingen-Antrag gab es in der archivierten Antragsfabrik. Liquid Feedbackhttps://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1248.html Wiki-Antragsfabrikhttp://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Jugendschutz Konkurrenzanträge- Hinweise zum ProgrammantragAntrag für das Grundsatzprogramm Datum der letzten Änderung- |