Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-22 - Grundsätze: Politischer Standpunkt und Selbstverständnis

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Antragsnummer

GP069

Einreichungsdatum

2010-10-22

Antragstitel

Grundsätze: Politischer Standpunkt und Selbstverständnis

Antragsteller

  • Roland 'ValiDOM' Jungnickel (für wigbold)
  • Wigbold

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Hiermit beantrage ich folgende Sätze in ein Grundsatzprogramm der PIRATEN aufzunehmen:

Grundsätze: Politischer Standpunkt und Selbstverständnis

(1) Den Ursprung allen Rechts sehen die Piraten im Naturrecht, das dem durch soziale Normen geregelten gesetzten oder positiven Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Als besondere Quellen des Naturrechts sehen die Piraten: Die individuelle Selbsterkenntnis und Orientierung des Gewissens, die Natur an sich und die Vernunft.

(2) Das Menschenbild der Piraten entspricht dem Artikel 1 der Menschenrechte: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Die Piraten bekennen sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Auf Grundlage ihres Menschenbildes und der Menschenrechte bekennen sich die Piraten zu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz verfaßt das Staatswesen der Bundesrepublik Deutschland. Der so verfaßte demokratische Rechtsstaat ist eine Herrschaftsform, die durch die bürgerliche Gesellschaft parlamentarisch bestimmt wird. Die Freiheit der Menschen nicht nur in einem republikanischen Sinn ist hierfür Vorausetzung.

(4) Da jede Herrschaft jedoch dem Grundsatz des freien Menschen widerspricht, ist es notwendig dieser republikanischen Freiheit den Anspruch der individuellen Freiheit gegenüberzustellen.

(5) Der Begiff Freiheit ist für den einzelnen freien Menschen nicht bestimmbar. Erst in einer Gesellschaft von freien Menschen erfährt "Freiheit" Bedeutung; - dahingehend, daß die Freiheit des Einen sich immer an der Freiheit des Anderen manifestiert. Dieser freiheitliche Grundsatz ist es, der eine freiheitliche Gesellschaftordung fordert.

(6) Die freiheitliche Gesellschaftsordung bestimmt die rechtlichen Vorschriften, die der Rechtsstaat ausübt. Die Aufgabe des Staatswesens ist lediglich die Ausübung von Recht.

(7) Das Grundgesetz als Ursprung der freiheitliche Gesellschaftsordung garantiert jedem einzelnen Bundesbürger seine Grundrechte, die sich aus den Menschen- und Bürgerrechten ergeben.

(8) Die Piraten sehen die Grundrechte der Bürger als Schranken für das Staatswesen. Diese schützen jeden Menschen vor Übergriffen sowie Willkür des Staatswesens.

(9) Die Assoziation des Staatswesens an die bürgerliche Gesellschaft als sozialer Bundestaat gleichberechtigt zudem jeden einzelnen Bürger mit dem Staatswesen. Der Gleichsetzung des Begriffes "sozialer Bundesstaat" mit "Sozialstaat" folgen die PIRATEN nicht.

(10) Der politische Standpunkt der Piraten ist der des einzelnen Menschen hinter den Grundrechten. Die Piraten sprechen sich gegen eine Einschränkung der Grundrechte durch das Staatswesen aus und sehen das Grundgesetz - inbesondere die "Grundrechte" in ihrer ursprünglichen Form von 1949 als maßgeblich.

(11) Die Piraten setzen sich für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung der Grundrechte ein. Sie verteidigen die Grundrechte sowie das sie fixierende Grundgesetz insbesondere auch gegen das sie bedrohende Staatwesen sowie dessen Einrichtungen.

(12) Die Piraten respektieren die Gewaltenteilung des Staatsweses in die drei Staatsgewalten: die Legislative, Exekutive und Judikative. Das Zusammenspiel der drei Staatsgewalten setzt voraus, dass keine über die anderen die Oberhand gewinnt und sie beherrscht. Selbiges gilt für die föderative (vertikale) Gewaltenteilung.

(13) Analog zur Gewaltenteilung sehen die Piraten eine Gefahr in der Konzentration von politischer Macht. Sie fordern eine strikte Aufteilung von politischen Themengebieten und der sie betreffenden Definitionshoheit. Nur so ist es möglich, mehr Menschen an der Gestaltung einer freiheitlichen Gesellschaftordnung teilhaben zu lassen, - polarisierenden Machtinteressen entgegenzuwirken.

(14) Freiheit der Bürger bedeutet: Selbstständigkeit, Selbstbestimmung, Unabhängigkeit, Selbstverwaltung sowie Entscheidungsfreiheit und Handlungsfreiheit. Der freie Bürger handelt frei in Verantwortung vor sich selbst und in Berücksichtigung des Anderen. Die Freiheit des Bürgers selbst kann nicht durch das Staatswesen hergestellt sondern nur eingeschränkt werden.

(15) Die Piraten unterstützen die Selbstständigkeit der Bürger. Sie setzten sich für die Freiheit des einzelnen Bürgers sowie der bürgerlichen Gesellschaften ein - ganz im Sinne einer kulturellen Vielfalt.

(16) Durch die auf das Staatswesen einwirkenden Lobbyverbände sehen die Piraten die Gewaltenteilung des Staates sowie die Freiheit der Bürger gefährdet. Die Piraten zeigen der Öffentlichkeit eine bürgerbezogene Sicht der Dinge neben der der Lobbyverbände sowie der des Staatswesens auf. Sie bieten so den Bürgern eine Alternative zu den herrschenden Machtverhältnissen.

(17) Die Piraten betreiben unvoreingenommen - auch mit Distanz zu herrschenden Lehrmeinungen und Quasi-Standards - die Entwicklung Politischer Dinge.

(18) Die Piraten streben die individuelle Freiheit als normative Grundlage einer Gesellschaftsordnung an.

(19) Die PIRATEN erkennen das Zusammentreffen von Cyberspace und Real Life. Der Cyberspace wird individuell von Menschen geschaffen. Menschen implementierten ihre Ideen als Informationen und Programme als Maschinen. Für den Cyberspace ist der Code das Gesetz. Die Vernetzung der Maschinen bzw. der Informationen bildet verschiedenste Netze. Diese Netze wiederum vernetzt bilden in einem globalen Zusammenhang das Internet. Durch die Information (Einformung) gesellschaftlicher Ideen in den Cyberspace und deren Anwendung ist das Real Life von Menschen betroffen. Hier treffen nun verschiedenste politische Ansprüche sowie verschiedenste Rechtsräume auf die Kreativität der Implementatoren. Die PIRATEN sehen in der induviduellen Koorperation der Menschen im Internet und dessen Teilnetze eine gesellschaftliche Globalisierung, die ebenfalls durch den Grundatz der Individuellen Freiheit bestimmt sein muß. Für die PIRATEN ist dieses Zusammenwirken von Real Life und Cyberspace der wesentliche Schwerpunkt ihrer Politik.

Begründung

Um transparente, überschaubare, gemeinsame politische Dinge zu gestalten, bedarf es gemeinsamer Grundsätze. Diese Grundsätze dienen dem Verständnis und stellen eine Information dar, wie die Auffassung der PIRATEN von Politik sich grundlegend strukturiert. Diese Struktur stellt gleichermaßen den Lösungsraum für Politische Aufgaben.

Naturrechtsbezug

Der Bezug auf das Naturrecht ist ein Bezug auf überpositives Recht, was dem von dem Menschen gesetzten positivem Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Die Annahme Überpositives Recht gewährleistet, daß es ein Recht gibt, was über dem Ermessen eines Gesetzgebers liegt. Z.B.: ist die Annahme von natürlichen Menschenrechten eine Berufung auf das Naturrecht. Diese Rechte stehen vor den Rechten des Gesetzgebers.

Die Menschenrechte wurden von den UnitedNations anerkannt und in einer Charta der Menschenrechte instanziert und rechtlich ratifiziert. - Der Ursprung dieser Menschenrechte ist die Idee des Naturechtes.

Mit der Referenzierung des Naturrechts in den Grundsätzen, respektieren die PIRATEN auch unbestimmte Naturgesetze, die dem Gesetzgeber nicht zur Disposition stehen.

Die Quellen der Gesetze nach dem Naturrecht sind die individuelle Selbsterkenntnis und Orientierung des Gewissens, die Natur an sich und die Vernunft.

Menschenrechte und bürgerliche Grundrechte

Die aus der Idee des Naturrechts abgeleitete Idee der Menschenrechte und der Glaube an ihre Wirksamkeit verschafft den Gesetzen des Menschenrechtes über die Gesetzgebung eines Staatswesens hinaus Geltung. Die Gesetzlegung der Bundesrepublik baut auf die Menschenrechte auf und schafft mit dem Grundgesetz die Grundrechte der Bundesbürger.

Grundrechte verteidigen

Die in der Geschichte über das Zeitalter der Aüfklärung errungenen Menschenrechte bzw. die darauf aufbauenden instanzierten Grundrechte der Bundesbürger gilt es zu verteidugen. Diese garantieren den Bürgern als Menschen ihre Individuelle Freiheit sowie ihre Gleichheit im Recht.

Rechtstaatlichkeit, Gewaltenteilung

Den Vorwurf, daß die PIRATEN rechtsfreie Räume fordern, kennen wir.

Durch den klaren Bezug auf den rechtsphilosophischen Ursprung des Rechts, das Naturrecht, stellen wir PIRATEN klar, daß es keine rechtsfreien Räume gibt, und daß sogar das Staatswesen auf dem Recht basierend ist. Recht, was schon vor dem Staatswesen existierte, und aus dem sich die Menschen das Recht nahmen, Staaten zu gründen.

Der Rechtsstaat ist ein verfaßter Staat, der sich auf dem Recht begründet. Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Staatsgewalten an eine auf Dauer angelegte objektive Wert- und Rechtsordnung gebunden sind. Die Bindung des Staates an das Recht wird durch unabhängige Gerichte gesichert.

Wir PIRATEN stellen klar, daß wir hinter dem Recht und der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland stehen. Wir stellen klar, daß wir wissen, daß der Rechtsstaat nur funktionieren kann, wenn die die Gewaltenteilung funktioniert - horizontal und vertikal!

Gesellschaft und Staat

Die bürgerliche Gesellschaft und das Staatswesen werden durch die Gründung eines Rechtsstaates geschaffen. Die Regelungen dazu wurden für die Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz festgeschrieben.

Da die Menschen dem Staatswesen das Gewaltenmonopol zusprachen, müßten sie die Gesellschaft vor dem Staat schützen. Die im Grundgesetz verfaßten Grundrechte der Bürger sind die Schranken des Staatswesens. Sie verhindern das Übergreifen des Staatswesens auf die einzelnen Bürger bzw. die bürgerlichen Gesellschaften.

Die Freiheit einen Staat zu schaffen (die Republikanische Freiheit) steht im Dualismus mit der Liberalistischen Freiheit, der Freiheit des Menschen vor der Herrschaftsform der Republik.

Ich weiß, daß sich manche Piraten für ein Teil des Staates halten. Sie haben bedingt Recht: Durch die demokratische Mitbestimmung in unserer parlamentarischen und representativen Demokratie ist jeder Bürger Teil einer Staatsgewalt: Der Legislative. Auch die Funktionen der Exekutive und Judikative werden durch Bürger getragen. Doch die bürgerliche Gesellschaft an sich, ist nicht Teil des Staatswesens. - Genau wie jeder Bürger nicht Teil des Staatswesens ist; - im Gegenteil: Der Bürger hat Anteil am Staatswesen.

Die PIRATEN stellen mit den Grundsätzen klar, daß die Gesellschaft sowie die einzelnen Menschen durch die Grundrechte vor Übergriffen des Staatswesens und seiner Funktionsträger geschützt werden, und daß die PIRATEN für die Durchsetzung dieser Grundrechte auch im Staatsrecht stehen.

Selbstbestimmung, kulturelle Vielfalt

Die Selbstbestimmung der einzelnen Bürgers und der bürgerlichen Gesellschaften ist nur möglich in Freiheit. Entscheidungsfreiheit und Handlungsfreiheit sind wesentlich, ebenso wie die Verantwortung für sich selbst. Jede Staatliche Regulierung führt zu Einschränkung der Freiheit und der Bürger verliert die Verantwortung vor sich selbst, wird verantwortlich vor dem Staatswesen.

Die Einengung des Entscheidungs- und Handlungsraumes sowie die Verantwortlichkeit vor einer Obrigkeit führt zur Homogenisierung der Gesellschaft: Fehlende Selbstbestimmung, Ablehnung von Selbstverantwortung und kulturelle Einfalt.

Die PIRATEN sind sich sich dessen bewußt und fordern weite Räume der Selbstbestimmung, individueller und gesellschaflicher Freiheit ganz im Sinne kultureller Vielfalt.

Bürgerbezogenheit

Der Ursprung der Piraten-Bewegung ist das Piratbyrån (Piratenbüro), eine schwedische Organisation, die gegründet wurde, um den individuellen Kampf gegen Copyright und geistiges Eigentum durch das Tauschen von Informationen und Kulturaspekten zu unterstützen. Es geht dem Piratenbüro darum, der Öffentlichkeit eine bürgerbezogene Sicht der Dinge neben der der Lobbyverbände aufzuzeigen.

Als politischer Arm dieser Bewegung entstand in Schweden 2006 die Piratpartiet, die eine Welle von Parteigründungen in andereen Ländern auslöste. Aus diesem Ursprung heraus und der Idee folgend entstand auch die Piratenpartei Deutschland.

Der Bezug auf den Bürger ist der wesentliche Aspekt einer piratigen Argumentation. Ihr folgend treten die PIRATEN für die Grundrechte der einzelnen Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein und stellen sich hinter bzw. vor die Menschenrechte.

Diese Bürgerbezogenheit gibt den PIRATEN ein Alleinstellungsmerkmal in der politischen Landschaft, denn - hören wir genau hin - argumentiert sogar die FDP in einem Bezug auf das Staatswesen: "Deutschland kann es besser" und setzt auf "die Verantwortung der Bürger". So wird ein Liberalismus gestaltet, der durch "mehr Verantwortung und weniger Verbote" den Lobbyisten folgend einigen Gesellschaften dient. Und das im Namen der "individuellen Freiheit" und der "Bürger- und Menschenrechten weltweit."#

Es ist publikumswirksam in der Politischen Debatte den bürgerlichen Standpunkt als piratigen darzustellen und für die Bürger klar erkennbar den Bürgerbezug von Politik herzustellen. Die PIRATEN werden so zu einer Alternative zu den herrschenden Machtverhältnissen.

Lobbyismus

Lobbyismus setzt an allen Staatsgewalten an. Lobbyismus nimmt Einfluß auf die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Hierdurch soll praktisch eine Gleichschaltung der Staatsgewalten erfolgen, damit das Staatswesen bestimmten Interessengruppen dient.

Obenstehender Grundsatz macht klar, daß die PIRATEN den Lobbyismus als Gefahr für den Rechtsstaat sehen. Grundrechte werden aufgeweicht bzw. in der Gesetzgebung vernachlässigt. Die zahlreichen Korrekturen an Gesetzgebungen der letzten Zeit durch den Bundesgerichtshof bestätigen diesen Trend.

Es scheint, als betreibt das Staatswesen geführt von Lobbyisten Penetrationstests auf die Grundrechte.

Die PIRATEN stellen durch obenstehende Grundsätze klar, daß sie bürgerbezogen hinter den Grundrechten stehen und diese Schranken des Staatswesens hochhalten, Versuche der Penetration wachsam bemerken und Öffentlichkeit über diese Vorgänge erzeugen.

Orientierung

Die PIRATEN stellen klar, daß sie die politische Dinge bürgerbezogen mit Orientierung an der individuellen Freiheit gestalten werden.

Zusammenfassung

Die PIRATEN haben die einmalige Chance einen politischen Standpunkt einzunehmen, der von den anderen/etablierten Parteien nicht besetzt ist;- bzw. nicht mehr erreicht werden kann. Diese haben in ihrer staatswesentlichen Orientierung vollkommen vergessen, daß Staat und Gesellschaft zwei Seiten einer Medaille sind. Diese Parteien sind so in ihren etablierten Funktionen der Legislative, Exekutive und Judikative eingebunden, daß sie sich als Teil des Staates verstehen, der die bürgerliche Gesellschaft bestimmt. Lobbyisten verstärken dieses Selbstbild der etablierten Parteien.

Die PIRATEN hingegen sind noch nicht durch die Macht der Staatsgewalten korrumpiert sowie durch Lobbyisten verwoben. Sie können klar differenzieren und sich frei entscheiden.

Ich hoffe, daß mein Antrag angenommen wird und somit die bürgerbezogene Sicht der Dinge als Perspektive für unsere Politik gewählt wird.

Ich bin der festen Überzeugung: Von diesem Standpunkt aus und mit diesem Selbstverständnis erreichen wir eine große Zahl Nichtwähler sowie frustrierte Wähler der etablierten Parteien

Zudem werden piratige Argumentationen gefestigt: Z.B. können die Piraten auf Basis dieser Grundsätze klar argumentieren, daß es zwar keine Rechtsfreien Räume gibt, jedoch Staatsfreie Bereiche in der bürgerlichen Gesellschaft: Privatsphäre!

Auf Basis dieses Standpunktes lassen die PIRATEN den einzelnen Bürgern sowie die bürgerlichen Gesellschaften ihre Zukunft selbst gestalten. Sie machen klar, daß sie eine den Bürger unterstützende Politik machen statt eine den Bürger bestimmende.

Kommentare

Sozialhilfe erlauben

"Die Freiheit des Bürgers selbst kann nicht durch das Staatswesen hergestellt sondern nur eingeschränkt werden." streichen. Begründung: Durch Einrichtungen wie z.B. die Sozialhilfe ist es dem Staat möglich, einem Bürger mehr Handlungsmöglichkeiten, sprich Freiheit, zukommen zu lassen.

1. Das Sozialgesetzbuch selbst schränkt die Freiheit von Bürgern ein. Das SGB XII nimmt den Empfänger selbst und Dritte in die Pflicht.
2. Man muß auch respektieren, daß z.B. die Finanzierung der Sozialhilfe die Freiheit eines Anderen einschränkt.
3. Der Satz verbietet nicht Sozialhilfe, etc.

Das Staatswesen ermöglicht nicht Freiheit, sondern es gewährleistet die Freiheit des Einzelnen gegenüber Anderen. Hierzu schränkt es den Einen oder Anderen ein.

Der Satz kann also bestehen bleiben, da er grundsätzlich zutrifft.

Kein Naturrecht für Piraten

Wegen Mehrdeutigkeit: Daneben gibt es eine Auffassung von Naturrecht als „Recht des Stärkeren“. Unter der Voraussetzung der Gemeinnützigkeit bedeutete dies, dass gleiche Rechte den Sieg der besseren Leistung über angestammte Berechtigungen ermöglichen sollten. In Sozialdarwinismus und Faschismus hat sich daraus allerdings ein paradoxes „angestammtes Recht der besseren Leistung“ ergeben.

Das "Recht des Stärkeren" wird gern als Argument ins Feld geführt, um hier mit Bezug auf "Sozialdarwinismus" bzw. "Faschismus" eine Ablehnung von Naturrecht zu erzeugen. Allerdings sind es gerade faschistische Bestrebungen, die das Naturrecht abschaffen, ein ausschließlich kodifiziertes Recht durchsetzen wollen und ein Gesellschaftsbild manifestieren: Doch wird auch hier das Recht einer starken Gesellschaft angenommen, die das Recht des Einzelnen - seine Freiheit - bestimmt.

Die Frage um das "Recht des Stärkeren" wurde schon 1758 von Jean-Jacques Rousseau in seiner Schrift "Der Gesellschaftsvertrag oder Die Grundsätze des Staatsrechtes"# beantwortet: Stärke gewährt kein Recht. Der Stärke nachgeben ist eine Handlung der Notwendigkeit, nicht des Willens, höchstens eine Handlung der Klugheit.

Im Gegensatz dazu denken sich alle Menschen dem Willen nach als frei#. Ihr Recht dazu entspingt natürlich den Quellen der individuelle Selbsterkenntnis und Orientierung des Gewissens, die Natur an sich und die Vernunft.

Es besteht keine Mehrdeutigkeit von "Naturrecht"#. Der Satz stellt eine Abgrenzung der PIRATEN zum Rechtspositivismus# dar und ist notwendig: So kann z.B. nicht "Individuelle Freiheit" eine Disposition von Politik werden.

FYI: Recht des Stärkeren

Quelle: #

Der Stärkste ist nie stark genug, um immerdar Herr zu bleiben, wenn er seine Stärke nicht in Recht und den Gehorsam nicht in Pflicht verwandelt. Daher entspringt das Recht des Stärksten, ein Recht, das scheinbar ironisch aufgefasst und in der Tat doch als Prinzip anerkannt wird. Aber wird man uns dieses Wort denn nie erklären? Die Stärke ist ein physisches Vermögen; ich begreife nicht, welche sittliche Verpflichtung aus ihren Wirkungen hervorgehen kann. Der Stärke nachgeben ist eine Handlung der Notwendigkeit, nicht des Willens, höchstens eine Handlung der Klugheit. In welchem Sinne kann es eine Pflicht werden?

Lassen wir dieses angebliche Recht einen Augenblick gelten. Nach meiner Überzeugung ergibt sich daraus nur ein unlöslicher Wirrwarr von Begriffen, denn sobald die Stärke das Recht verleiht, so wird die Wirkung mit der Ursache verwechselt; jede Stärke, welche die erste übersteigt, ist die Erbin ihres Rechtes. Sobald man ungestraft nicht gehorchen braucht, besitzt man das Recht dazu, und da der Stärkste immer recht hat, handelt es sich nur darum, es so einzurichten, dass man der Stärkste ist. Was bedeutet nun aber ein Recht, das mit dem Aufhören der Stärke ungültig wird? Muss man aus Zwang gehorchen, so braucht man nicht aus Pflicht zu gehorchen, und wird man nicht mehr zum Gehorchen gezwungen, so ist man dazu auch nicht mehr verpflichtet. Man sieht also, dass das Wörtlein »Recht« der Stärke nichts verleiht; es ist hier vollkommen bedeutungslos.

Gehorchet den Gewalthabern! Wenn dies bedeuten soll: gebet der Stärke, der Gewalt nach, so ist das Gebot gut, aber überflüssig; ich bürge dafür, dass es nie übertreten werden wird. Ich gebe zu, dass jede Gewalt von Gott kommt; aber auch jede Krankheit kommt von ihm; heißt das etwa, deshalb sei es verboten, den Arzt zu rufen? Wenn mich ein Räuber im Waldesdickicht überfällt, so muss ich mich der Gewalt fügen und ihm meine Börse geben; verpflichtet mich aber wohl mein Gewissen, sie zu geben, wenn ich imstande wäre, sie ihm vorzuenthalten? Die Pistole, die er mir vorhält, ist ja am Ende doch immer eine Gewalt.

Gestehen wir also, dass Stärke kein Recht gewährt, und dass man nur verpflichtet ist, der rechtmäßigen Gewalt Gehorsam zu leisten. So taucht meine erste Frage immer wieder von neuem auf.

Keinen schlanken Staat herstellen

"Die Aufgabe des Staatswesens ist lediglich die Ausübung von Recht." streichen. Begründung: Aufgabe des Staates ist _mindestens_ auch die Feststellung, was von der Gesellschaft derzeit als Recht erkannt wird, und die Kodifizierung eben dieser Sachgegenstände.

Die Aufgaben des Staatswesens müssen rechtswirksam durch die Parlamente der Bürger beschlossen werden (Legislative/Gesetzgebung). Der Staatswesen selbst, die Legislative, Exekutive sowie Judikative üben lediglich das Recht aus. Das Recht was ursprünglich als Grundgesetz verfaßt wurde (Verfassung des Staatswesens).

Der Satz ist korrekt, und hat in seinem Wesen nichts mit einem "schlanken Staat" zu tun!

Keine Aufteilung von pol. Themengebieten

Sie fordern eine strikte Aufteilung von politischen Themengebieten und der sie betreffenden Definitionshoheit." und folgende streichen

wieso?! - Auch in LQFB werden die Themengebiete und Delegationen geteilt. Die Schnittstellen der politischen Themengebiete müssen gerade wegen der Aufteilung durch Kommunikation gestellt werden: Menschen die diskutieren, Informationen austauschen, sich in ihrem Meinungsbild annähren. Dieser Grundsatz teilt die Themen, nicht die Menschen, die die Themen inhaltlich füllen.

Cyberspace Absatz fixen

Komplette Neuformulierung des Cyberspaceabsatzes dahingehend, dass wir den Cyberspace und das Reallife als zwei Teile der (potentiell noch größeren) Realität verstehen, die nur im ganzen verstanden werden kann.

Es gibt keinen Gegensatz Cyberspace - Real Life. Cyberspace und Internet sind neue Kommunikationsformen, die uns mehr Möglichkeiten zur Verfügung stellen und so unsere althergebrachte Kommunikation ergänzen. Das persönliche Gespräch, Briefe, Telefonate - alles existiert weiterhin und das wird auch so bleiben. Cyberspace ist Bestandteil des Real Life und keine Alternative zu ihm.

Cyberspace ist keine Kommunikationsform. Cyberspace ist ein „kybernetischer Raum“, der individuell von Menschen geschaffen wird. Eine Konsumhaltung wie "die uns mehr Möglichkeiten zur Verfügung stellen" ist nicht der Fokus des Grundsatzes. Es geht um die Menschen, die Cyberspace schaffen und vernetzen: Die Teilhaber des Cyberspaces und des Internet. Diese Menschen bestimmen den kybernetischer Raum, der ursprünglich ihre Privatsache ist.

Jedoch wird durch die Information (Einformung) gesellschaftlicher Ideen in den Cyberspace und deren Anwendung das reale Leben von Menschen betroffen, da die Menschen in den Cyberspace informiert werden, und der Cyberspace auf den Menschen wirkt. Besonders der Konsument, der Benutzer, der Bürger wird faktisch von staatswegen an den Cyberspace angeschlossen.

Hier treffen nun die codierten Regeln des Cyberspace auf die natürlichen Rechte der Menschen bzw. die gesetzten Rechte von Gesellschaften. Ich beziehe mich hier auf Lawrence Lessig# und seinen Artikel "Code is Law - On Liberty in Cyberspace"#. Der Code (das Gesetz) des Cyberspace muß genauso hinterfragt werden, wie die Gesetze der Parlamente. Hierraus leitet sich auch die Forderung Lessig's nach offenen Quellen ab, die die PIRATEN teilen.

Der Grundsatz 19 vereinigt RealLife und Cyberspace und bietet das Fundament für eine bürgerbezogene Sicht auf das Zusammenwirken von RealLife und Cyberspace. - Und es ist numal Tatsache, daß dieses Zusammenwirken der wesentliche Schwerpunkt piratiger Politik ist.

Jedoch ist Cyberspace nur mittelbar einer realen Anwendung Bestandteil des Real Life. Eine Alternative zum Real Life ist Cyberspace natürlich nicht.

Cyberspace-Absatz (19) streichen

Absatz 19 ist im Vergleich zu den restlichen Punkten äußerst spezifisch. Damit wird diesem Punkt, der besser in einem eigenen Positionspapier behandelt werden sollte, eine zu hohe relative Bedeutung zugesprochen. Nicht, dass das Thema nicht wichtig ist, aber die hier getroffenen Aussagen passen nicht zum Gesamtkontext der politischen Grundsätze.

Grundsatz 19 ist wie die anderen äußerst spezifisch. Es bestimmt den wesentlichen Schwerpunkt piratiger Politik in dem Zusammenwirken von RealLife und Cyberspace, und er paßt absolut zum Gesamtkontext der politischen Grundsätze.

Freiheit ohne Solidarität ist in einer kapitalistischen Gesellschaft nur für die Wohlhabenden von Nutzen.

Der Duktus des Antrages ist deutlich neben dem ausgerichtet, was sich als Tenor der Parteimeinung zum Sozialstaat abzeichnet. Ein ganz schlanker Staat liefert seine Bürger noch weiter der Wirtschaft aus, als es jetzt schon der Fall ist.

Nun - ich möchte einfach mal zitieren:

In der Demokratie fällt jedem Bürger ein Maximum an Verantwortung zu. So soll es sein und bleiben. Je mehr Verantwortung der Staat dem Bürger abnimmt, umso verantwortungsloser wird die Masse des Volkes, umso rascher kommen wir zur verhängnisvollen Vermassung und der damit verbundenen Gefahr der Diktatur. Denn von der Diktatur der Bürokratie ist es zur völligen Kollektivierung nicht mehr weit.

Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1023.html

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