Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-20 - Mitgliedsbeitrag: Abgabe an internationale Organe offener definieren
Inhaltsverzeichnis
AntragsnummerSÄA011
Einreichungsdatum2010-10-08
AntragstitelMitgliedsbeitrag: Abgabe an internationale Organe offener definieren AntragstellerJens Müller AntragstypSatzungsänderungsantrag
AntragstextIn § 2 Absatz 5 der Finanzordnung werden die Worte "zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei" durch die Worte "zum Zwecke der Unterstützung der internationalen Kooperation und Mitgliedschaft in internationalen Organisationen" ersetzt. Änderung alt (5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei. neu (5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zum Zwecke der Unterstützung der internationalen Kooperation und der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen.
AntragsbegründungDer Antrag ist übernommen von den Luxemburger Piraten: http://wiki.piratepartei.lu/wiki/Satzungsänderung/Mitgliedsbeitrag_Abgabe_an_internationale_Organe_offener_definieren Die aktuelle Fassung ist zu restriktiv und erlaubt nicht die Verwendung dieser 5% für die Beteiligung an anderen internationalen Organisationen neben der PPI und der europäischen Piratenpartei (z.b. DACHL, Piraten ohne Grenzen). Die Parteileitung sollte die Flexibilität besitzen, die 5% für andere internationale Organisationen zu benutzen, besonders da die internationale Koordination noch in den Kinderschuhen steckt.
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