Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-13 - Whistleblowerschutz
Inhaltsverzeichnis
AntragsnummerGP013 Einreichungsdatum2010-10-13 AntragstitelWhistleblowerschutz Antragsteller
AntragstypProgrammantrag AntragstextDer Bundesparteitag möge beschliessen, das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland mit dem folgenden Antragstext an geeigneter Stelle zu ergänzen. WhistleblowerschutzPräambel Die Gesellschaft muss aufgeklärt werden, dass Whistleblowing eine Form der Zivilcourage ist, die unbedingt unterstützt und geschützt werden muss. Journalistische Quellen werden heute schon als wertvoll erachtet und sind in Deutschland bereits gut geschützt. Der Begriff "Whistleblower" hat keine exakte deutsche Entsprechung. Ein "Whistleblower" ist für uns jemand der Missstände und illegales Handeln, wie beispielsweise Korruption, Insiderhandel oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz, bei medizinischen Behandlungen oder bei anderen Gelegenheiten erfährt, an die Öffentlichkeit bringt. Schutz von Whistleblowern Die Piratenpartei Deutschland erachtet Whistleblower als wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Dazu ist einerseits erforderlich, eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblower zu finden. Andererseits muss die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, dass Whistleblower einen gesellschaftlichen Wert haben, wie dies für Presseinformanten schon etabliert ist. Die Piratenpartei Deutschland wendet sich außerdem gegen die Einteilung in gute und schlechte Whistleblower. Die Einschätzung von Whistleblowing kann und darf nicht von der eigenen Interessenlage abhängen. Die Piratenpartei Deutschland setzt für eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Whistleblowerschutz ein, da diese dringend notwendig ist. Die durch das Bundesverfassungsgericht und durch das Bundesarbeitsgericht gesetzte Rechtsprechung in Bezug auf Whistleblowing ist für den juristischen Laien nicht verständlich und stellt somit eine nicht hinzunehmende Rechtsunsicherheit dar. Jeder Whistleblower begibt sich dadurch in straf- und zivilrechtliche Unwägbarkeiten. Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber das bisherige Vorgehen, einzelne begrenzte Rechtsbereiche unter Schutz zu stellen, aufgibt und stattdessen einen generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen festschreibt.AntragsbegründungDer Umfang, der immer häufiger vorkommenden Geheimabkommen wie ACTA und der
Mautvertrag, wäre ohne Leaks nicht frühzeitig öffentlich bekannt geworden. Skandale wie der um Gammelfleisch oder um die Vermarktung des Nürburgrings zeigen, dass es im öffentlichen Interesse notwendig ist, Hinweisgeber zu unterstützen und soweit wie möglich zu schützen. Liquid Feedbackhttps://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/184.html Wiki-Antragsfabrikhttp://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Whistleblowerschutz Konkurrenzanträgederzeit keine bekannt Hinweise zum ProgrammantragAntrag für das Grundsatzprogramm Datum der letzten Änderung- |